Gepostet im November, 2019


Soli­da­ri­tät mit Murat Akgül

Soli­da­ri­tät mit Murat Akgül


Gepostet Von am Nov 11, 2019

Soli­da­ri­tät mit Murat Akgül

 

DIE LINKE. Nürn­berg-Fürth ver­ur­teilt aufs Schärfs­te das Vor­ge­hen der Aus­län­der­be­hör­de und der Jus­tiz­or­ga­ne gegen Murat Akgül und erklä­ren sich mit ihm, sei­ner Fami­lie und sei­nen Freun­den solidarisch!

 

Wir sind ent­setzt über die Begrün­dung des Aus­wei­sungs­be­schei­des, wonach Murat Akgül auf­grund sei­ner Teil­nah­me an Demons­tra­tio­nen, sei­nem Enga­ge­ment bei unse­ren Freun­den im kur­di­schen Ver­ein Medya Volks­haus und des Zei­gens der YPG-Fah­ne auf einer Demons­tra­ti­on eine Gefahr für die Sicher­heit der Bun­des­re­pu­blik und deren frei­heit­lich-demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung sein soll!

Wir wei­sen dar­auf hin, dass Murat in die­sem Zusam­men­hang kei­ner­lei Straf­ta­ten began­gen hat und ihm in dem Aus­wei­sungs­be­scheid letzt­lich die Aus­übung sei­ner Grund­rech­te auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und auf Teil­nah­me an Demons­tra­tio­nen vor­ge­wor­fen wird! Wir hal­ten dies für absurd!

Bei den YPG (Volks­ver­tei­di­gungs­ein­hei­ten), deren Fah­ne Murat gezeigt hat, han­delt es sich um eine in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land nicht ver­bo­te­ne Orga­ni­sa­ti­on. Die YPG sind als Tei­le der Demo­kra­ti­sche Kräf­te Syri­ens (SDF) mili­tä­ri­scher Ver­bün­de­ter der Anti-IS-Koali­ti­on und somit auch der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Im Kampf gegen die Mör­der­ban­den des Isla­mi­schen Staa­tes (IS) haben die YPG mit über 12.000 gefal­le­nen Kämp­fe­rin­nen und Kämp­fern den größ­ten Blut­zoll ent­rich­tet. Ihre muti­gen Kämp­fe­rin­nen und Kämp­fer haben die Opfer auch für die Bevöl­ke­rung in Euro­pa erbracht. Es waren auch die YPG, die vor den Augen der Welt­öf­fent­lich­keit einen Völ­ker­mord an den Jesi­den im Irak ver­hin­dert hatten.

Murat hat durch das Zei­gen der YPG-Fah­ne ein Bekennt­nis zu Demo­kra­tie, Gerech­tig­keit, Gleich­be­rech­ti­gung von Mann und Frau und gegen reli­giö­sen Fun­da­men­ta­lis­mus und Faschis­mus abge­legt! Wir, DIE LINKE. Kreis­ver­band Nürn­berg-Fürth, bezeich­nen das Vor­ge­hen der ent­schei­den­den Per­so­nen in den Aus­län­der- und Jus­tiz­be­hör­den als einen absto­ßen­den Akt mensch­li­cher Käl­te! Wir for­dern die zustän­di­ge Aus­län­der­be­hör­de auf, den Aus­wei­sungs­be­scheid sofort zurückzunehmen!

Wir for­dern die Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth auf, umge­hend die Auf­he­bung des Haft­be­fehls gegen Murat Akgül zu bean­tra­gen (§ 120 Abs. 3 StPO) und sich an Recht und Gesetz zu hal­ten! In die­sem Zusam­men­hang wei­sen wir dar­auf hin, dass Murat Akgül zwar unstrei­tig — durch den Ver­stoß gegen das nicht bestands­kräf­ti­ge (!) Wie­der­ein­rei­se­ver­bot — rein for­mal gegen § 95 Abs. 2 des Auf­ent­halts­ge­set­zes ver­sto­ßen hat.

Hier­bei muss jedoch sei­ne not­stands­ähn­li­che Situa­ti­on berück­sich­tigt wer­den. In der Tür­kei, in die er abge­scho­ben wur­de, droh­te ihm auf­grund sei­ner oppo­si­tio­nel­len Hal­tung gegen­über dem AKP/MHP-Regime eine lang­jäh­ri­ge Inhaf­tie­rung, und dies allei­ne auf­grund poli­ti­scher Mei­nungs­äu­ße­rung. Er leb­te seit 30 Jah­ren in Deutsch­land, hat­te einen siche­ren Arbeits­platz, eine Eigen­tums­woh­nung und ist Vater von vier Kin­dern. Wohin sonst soll­te er zurück­keh­ren als nach Deutsch­land zu sei­ner Fami­lie? Wir for­dern daher die sofor­ti­ge Ein­stel­lung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens gegen Murat nach § 170 Abs. 2 StPO, jeden­falls nach § 153 Abs. 1 StPO.

Für offen­kun­dig recht­wid­rig hal­ten wir die Anord­nung der Unter­su­chungs­haft, die auf den Haft­grund der Flucht­ge­fahr gestützt wird. Murat hat in Nürn­berg sozia­le Bin­dun­gen, hat sich nach sei­ner Wie­der­ein­rei­se nach Deutsch­land in einem Anker­zen­trum auf­ge­hal­ten und hät­te jeder­zeit unter­tau­chen kön­nen, hat dies jedoch tat­säch­lich nicht getan. Ihm wird eine Straf­tat vor­ge­wor­fen, die mit einem Straf­rah­men von Geld­stra­fe bis zu Frei­heits­stra­fe von 3 Jah­ren (wie z.B. bei einer ein­fa­chen Unter­schla­gung) bewehrt ist. Die Ermitt­lungs­be­hör­den hat­ten unmit­tel­bar nach Murats Ankunft im August in Deutsch­land Kennt­nis von dem „Ver­stoß“ gegen das Wie­der­ein­rei­se­ver­bot. Die Staats­an­walt­schaft hat jedoch erst im Okto­ber, zwei Tage nach Obsie­gen im „Dub­lin­Ver­fah­ren“ (!) einen Haft­be­fehl bean­tragt, ohne dass Murat zwi­schen­zeit­lich ver­sucht hat­te, unter­zu­tau­chen. Dies alles begrün­det die Annah­me, dass die Staats­an­walt­schaft jeden­falls in die­sem Fall nicht nach Recht und Gesetz, son­dern aus poli­tisch moti­vier­ten Grün­den handelt.

DIE LINKE. Kreis­ver­band Nürn­berg-Fürth for­dert die Staats­an­walt­schaft Nürn­berg-Fürth zur Stel­lung­nah­me auf, wor­in sie bei Murat trotz unstrei­tig vor­han­de­nen sozia­len Bin­dun­gen (Geschwis­ter, wei­te­re Ver­wand­te, Ange­bot einer Erwerbs­tä­tig­keit, Eigen­tums­woh­nung) und bei die­ser rela­tiv nied­ri­gen Straf­an­dro­hung die Gefahr sieht, Murat wür­de sich dem Straf­ver­fah­ren ent­zie­hen. Wir wei­sen dar­auf hin, dass der Aus­wei­sungs­be­scheid sich in tat­säch­li­cher Hin­sicht ledig­lich auf die Aus­übung von Grund­rech­ten stützt und dies frei­lich nicht im Fal­le einer spä­te­ren Ver­ur­tei­lung straf­schär­fend zu berück­sich­ti­gen wäre. Die Staats­an­walt­schaft soll auch Stel­lung neh­men, war­um sie erst im Okto­ber, zwei Tage nach Obsie­gen im „Dub­lin-Ver­fah­ren“, einen Antrag auf Erlass eines Haft­be­fehls gestellt hat.

Wir for­dern auch den Ober­bür­ger­meis­ter der Stadt des Frie­dens und der Men­schen­rech­te sowie alle im Nürn­ber­ger und Für­ther Stadt­rat ver­tre­ten­den demo­kra­ti­schen Par­tei­en und Orga­ni­sa­tio­nen auf, sich im Rah­men ihrer Kom­pe­ten­zen für Murats Blei­be­recht und Frei­heit einzusetzen!

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