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Gedenkfläche hinter Gittern, TMN 50 Meter daneben – Linke kritisiert Umgang der Stadt mit dem Platz der Opfer des Faschismus

Kathrin Flach Gomez

Die Stadtratsfraktion Die Linke kritisiert den Umgang der Stadt Nürnberg mit der heutigen Versammlung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ am Platz der Opfer des Faschismus. Nach telefonischer Auskunft des Ordnungsamts soll die Grün- und Gedenkfläche rund um das Mahnmal durch Polizeigitter abgesperrt werden. Gleichzeitig darf das „Team Menschenrechte Nürnberg“ nach Angaben der Stadt in nur rund 50 Metern Entfernung an der Wodanstraße/Wilhelm-Spaeth-Straße demonstrieren.

Auch antifaschistischen Zusammenschlüssen sei nach telefonischer Auskunft des Ordnungsamts eine Nutzung der Gedenkfläche für Gegenkundgebungen nicht gestattet worden. Als Begründung sei sinngemäß angeführt worden, dass eine Nutzung des Platzes künftig auch anderen Versammlungen schwer zu verwehren wäre, wenn sie heute antifaschistischen Gegenkundgebungen ermöglicht werde.

Für die Linke ist diese Herangehensweise politisch hoch problematisch.

„Das Ergebnis ist absurd: Ausgerechnet am Platz der Opfer des Faschismus wird die Gedenkfläche abgesperrt – auch für diejenigen, die dort gegen Rechtsextremismus protestieren wollen. Gleichzeitig darf eine Gruppierung, die der bayerische Verfassungsschutz im Bereich rechtsextremistischer Bestrebungen führt, wenige Meter daneben demonstrieren - geographisch gesehen immer noch auf dem Platz der Opfer des Faschismus, laut Geodaten der Stadt Nürnberg“, erklärt Stadträtin Kathrin Flach Gomez. TMN wird im Verfassungsschutzbericht Bayern 2025 im Kapitel über „parteiunabhängige und unstrukturierte rechtsextremistische Bestrebungen“ behandelt.

Die Stadt Nürnberg selbst bezeichnet den Platz als antifaschistischen Gedenkort und als Teil ihrer Gedenklandschaft. Auf der erst 2025 aufgestellten Informationstafel wird ausdrücklich daran erinnert, dass mit dem Platz die Mahnung verbunden ist, Völkerhass, Rassismus und Antisemitismus entgegenzutreten.

„Ein antifaschistischer Gedenkort darf nicht dadurch vermeintlich geschützt werden, dass man ihn hinter Polizeigitter stellt und antifaschistischen Protest fernhält, während eine rechtsextremistisch beobachtete Gruppierung direkt daneben ihre Kundgebung durchführen kann“, so Flach Gomez. „Das ist aus unserer Sicht nicht der Schutz dieses Ortes, den seine Geschichte verlangt.“

Die Linke widerspricht auch der Darstellung von Oberbürgermeister Marcus König, eine weitergehende räumliche Trennung der TMN-Versammlung vom Gedenkort sei „rechtlich nicht möglich“.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Mai über eine andere TMN-Versammlung an der Straße der Menschenrechte entschieden. Das Gericht stellte nicht fest, dass eine weitergehende räumliche Verlegung solcher Versammlungen grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Es beanstandete vielmehr, dass die Stadt für die damalige konkrete Veranstaltung keine hinreichenden Tatsachen für die erforderliche Gefahrenprognose dargelegt hatte. Ob die Straße der Menschenrechte überhaupt ein besonders geschützter Erinnerungsort im Sinne von Art. 15 Abs. 2 BayVersG ist, ließ der Gerichtshof ausdrücklich offen.

Art. 15 BayVersG ermöglicht weiterhin Beschränkungen oder Verbote, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind. Entscheidend sind die konkreten Umstände der jeweiligen Versammlung.

„Aus diesem Urteil lässt sich kein pauschaler Satz ableiten: Mehr als 50 Meter gehen rechtlich nicht“, erklärt Flach Gomez. „Eine weitergehende Verlegung wurde in diesem Fall nach allem, was uns bislang mitgeteilt wurde, nicht verfügt – und damit auch nicht von einem Gericht verworfen.“

Nach telefonischer Auskunft des Ordnungsamts habe TMN den nun zugewiesenen Standort akzeptiert. „Wenn der Veranstalter mit den 50 Metern einverstanden war, gab es über eine weitergehende Verlegung offenbar überhaupt keinen Rechtsstreit. Dann kann man sich aber nicht hinter einem früheren Gerichtsurteil verstecken und behaupten, eine wirkliche räumliche Trennung sei rechtlich unmöglich“, so Flach Gomez.

Besonders problematisch findet die Fraktion auch die telefonische Begründung des Ordnungsamts für den Ausschluss antifaschistischer Gegenkundgebungen von der Gedenkfläche.

„Die Logik, man müsse Antifaschistinnen und Antifaschisten vom Platz fernhalten, damit künftig auch Rechtsextreme keinen Anspruch darauf erheben könnten, verkennt aus unserer Sicht die Bedeutung dieses Ortes“, so Flach Gomez. „Der Platz heißt nicht zufällig Platz der Opfer des Faschismus. Seit dem Jahr 2000 findet dort am 27. Januar auf Initiative der VVN-BdA und gemeinsam mit weiteren demokratischen Organisationen eine Gedenkveranstaltung statt. Eine abstrakte Gleichbehandlung aller politischen Anliegen wird der besonderen historischen Funktion dieses Ortes nicht gerecht.“ Die langjährige Nutzung des Platzes für das Gedenken am 27. Januar dokumentiert die Stadt selbst.

Art. 20 GG legt die demokratische und soziale Staatsordnung der Bundesrepublik fest, bindet staatliches Handeln an Gesetz und Recht und schützt diese Ordnung bis hin zu dem in Absatz 4 verankerten, eng begrenzten Widerstandsrecht gegen ihre Beseitigung.

„Natürlich gibt Art. 20 GG antifaschistischen Zusammenschlüssen keinen Sonderanspruch auf einen bestimmten Versammlungsort“, erklärt Flach Gomez. „Aber das Grundgesetz behandelt die demokratische Ordnung eben auch nicht als irgendeine politische Position unter vielen. Deshalb halten wir die Argumentation für falsch, antifaschistischer Protest müsse an einem ausdrücklich antifaschistischen Gedenkort vorsorglich ausgesperrt werden, damit man künftig Rechtsextremen dasselbe sagen könne.“

Die Linke fordert weiterhin eine nachvollziehbare Darstellung, welche konkrete Gefahrenprognose die Stadt vorgenommen hat, ob eine weitergehende räumliche Verlegung geprüft wurde und warum diese angeblich rechtlich ausgeschlossen gewesen sein soll.

Flach Gomez abschließend: „Heute sehen wir das Ergebnis dieser Politik: Der antifaschistische Gedenkort wird eingegittert, antifaschistischer Protest soll draußen bleiben – und das Team Menschenrechte demonstriert 50 Meter daneben. Dass das die einzige rechtlich mögliche Lösung gewesen sein soll, überzeugt uns nicht.“

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