Die Linke fordert Schutz des Platzes der Opfer des Faschismus
Dringlichkeitsantrag fordert Verlegung der Kundgebung und rechtliche Prüfung – Stadt soll noch vor Montag Auskunft geben
Die Stadtratsfraktion Die Linke fordert die Stadt Nürnberg auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die für Montag angekündigte Kundgebung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ vom Platz der Opfer des Faschismus an einen anderen Ort zu verlegen. In einem Dringlichkeitsantrag verlangen die Stadträtinnen Kathrin Flach Gomez und Debora Pihan insbesondere eine Prüfung nach Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes.
Kathrin Flach Gomez erklärt: „Das Bayerische Versammlungsgesetz schützt ausdrücklich Orte mit besonderer Symbolkraft für die Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft. Genau dafür gibt es diese Vorschrift. Ausgerechnet den Platz der Opfer des Faschismus für eine Kundgebung zu nutzen, die mit ‚Der Faschismus wird sagen: Ich bin der Antifaschismus‘ und ‚Die Brandmauer muss weg‘ beworben wird, verlangt eine besonders sorgfältige Prüfung. Wir erwarten, dass die Stadt ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpft und nicht einfach zur Tagesordnung übergeht.“
Der damalige Wodanplatz wurde bereits 1946 in „Platz der Opfer des Faschismus“ umbenannt. Seit 1981 erinnert dort ein Gedenkstein an die Opfer. Die Stadt Nürnberg bezeichnet den Platz selbst als Teil ihrer Gedenklandschaft.
Bei der erforderlichen Einzelfallprüfung müssen nach Auffassung der Linken neben der Bedeutung des Ortes insbesondere die konkrete Bewerbung der Veranstaltung sowie die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz berücksichtigt werden. Das „Team Menschenrechte Nürnberg“ wird im Verfassungsschutzbericht Bayern 2025 im Kapitel Rechtsextremismus unter „Parteiunabhängige und unstrukturierte rechtsextremistische Bestrebungen“ geführt und unterliegt seit 2025 der Beobachtung durch das Landesamt.
Debora Pihan ergänzt: „Der Platz ist kein beliebiger Versammlungsort, sondern ein ausdrücklich den Opfern von Faschismus und Nationalsozialismus gewidmeter Gedenkort. Die Stadt muss deshalb eine belastbare, auf die konkrete Veranstaltung bezogene Gefahrenprognose vornehmen. Wenn Oberbürgermeister Marcus König und die zuständige Verwaltung die Kundgebung an genau diesem Ort zulassen, müssen sie nachvollziehbar darlegen können, warum die Voraussetzungen für eine Verlegung aus ihrer Sicht nicht vorliegen.“
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Mai 2026 die Verlegung einer früheren Zwischenkundgebung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ aufgehoben und konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für Beschränkungen verlangt. Die Linke fordert deshalb eine eigenständige Prüfung der jetzigen Versammlung unter Berücksichtigung des konkreten Werbemotivs und des gewählten Gedenkortes.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Prüfung der konkret benannten Versammlungsleitung nach Art. 13 Abs. 5 BayVersG. Danach kann die zuständige Behörde eine Versammlungsleitung ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet.
Da die Versammlung bereits für Montag, den 21. September 2026, angekündigt ist, fordert die Fraktion die Stadt auf, sie noch vor Montag über das Ergebnis der Prüfung und die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren.

