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            <copyright> </copyright>
            
            <pubDate>Mon, 21 Sep 2026 23:01:57 +0200</pubDate>
            <lastBuildDate>Mon, 21 Sep 2026 23:01:57 +0200</lastBuildDate>
            
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                <guid isPermaLink="false">news-31300</guid>
                <pubDate>Thu, 17 Sep 2026 12:47:12 +0200</pubDate>
                <title>Dringlichkeitsantrag der Stadtratsfraktion Die Linke: Platz der Opfer des Faschismus als Gedenkort schützen und Zulässigkeit der Versammlungsleitung überprüfen</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/dringlichkeitsantrag-der-stadtratsfraktion-die-linke-platz-der-opfer-des-faschismus-als-gedenkort-schuetzen-und-zulaessigkeit-der-versammlungsleitung-ueberpruefen/</link>
                <author>stadtrat@die-linke-nuernberg.de (Kathrin Flach Gomez und Debora Pihan)</author>
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadtratsfraktion Die Linke stellt folgenden Antrag:
1)	Die Stadt Nürnberg wird aufgefordert, unverzüglich alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem „Team Menschenrechte Nürnberg“ die Nutzung des Platzes der Opfer des Faschismus als Auftakt-, Zwischen- oder Abschlusskundgebungsort für die für Montag, 21. September 2026, angekündigte Versammlung zu untersagen und die Kundgebung an einen anderen Ort zu verlegen.

Die Versammlungsbehörde wird insbesondere aufgefordert, eine entsprechende versammlungsrechtliche Beschränkung nach Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BayVersG zu prüfen und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – anzuordnen. [1]
In die dafür erforderliche konkrete Gefahrenprognose sind insbesondere die besondere historische Bedeutung und Widmung des Platzes der Opfer des Faschismus, die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz zum „Team Menschenrechte Nürnberg“, bisherige versammlungsbezogene Erkenntnisse sowie ausdrücklich Inhalt und Gestaltung der Bewerbung der für den 21. September 2026 angekündigten Versammlung einzubeziehen.

2)	Darüber hinaus ist die Person der benannten Versammlungsleitung in die Prüfung einzubeziehen. Nach Art. 13 Abs. 5 BayVersG kann die zuständige Behörde die Leitung einer Versammlung unter freiem Himmel ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet.[6] Eine strafrechtliche Verurteilung führt dabei nicht automatisch zu einem Ausschluss als Versammlungsleitung. Einschlägige und aktuelle tatsächliche Umstände können jedoch für die gesetzlich erforderliche Gefahrenprognose von Bedeutung sein.

3)	Die Verwaltung wird gebeten, die antragstellende Fraktion vor dem 21. September 2026 über das Ergebnis der versammlungsrechtlichen Prüfung und die getroffenen beziehungsweise beabsichtigten Maßnahmen zu informieren, soweit dem keine rechtlichen oder einsatztaktischen Gründe entgegenstehen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Begründung</strong></p>
<p><strong>Zu 1) Prüfung des Versammlungsortes</strong></p>
<p><strong>Nürnberg trägt aufgrund seiner besonderen Rolle während der nationalsozialistischen Herrschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Pflege seiner Erinnerungskultur.&nbsp;</strong>Die Stadt war Schauplatz der Reichsparteitage der NSDAP und der Verkündung der sogenannten Nürnberger Gesetze; nach dem Ende des Nationalsozialismus fanden hier die Nürnberger Prozesse statt. Diese historische Verantwortung wiegt insbesondere dort schwer, wo öffentliche Orte ausdrücklich dem Gedenken an die Opfer des Faschismus und Nationalsozialismus gewidmet sind.</p>
<p>Der <strong>Platz der Opfer des Faschismus ist somit kein beliebiger Nürnberger Versammlungsort</strong>, sondern ein ausdrücklich den Opfern von Faschismus und Nationalsozialismus gewidmeter Gedenkort.</p>
<p>Die Stadt Nürnberg benannte den damaligen Wodanplatz bereits 1946 in „Platz der Opfer des Faschismus“ um. Seit 1981 steht dort der Gedenkstein mit der Inschrift „DEN OPFERN DES FASCHISMUS“. Der dafür verwendete Granit stammt aus Flossenbürg, wo Gefangene des Konzentrationslagers unter unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit im Steinbruch leisten mussten. Seit dem Jahr 2000 findet dort am 27. Januar eine Gedenkveranstaltung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz statt. Die Stadt Nürnberg selbst bezeichnet den Platz ausdrücklich als Teil ihrer Gedenklandschaft und hält auf der im Mai 2025 errichteten Informationstafel fest:</p>
<p><i>„Der Gedenkstein ist allen Opfern des Faschismus und Nationalsozialismus gewidmet.“</i></p>
<p>Weiter heißt es dort, mit dem Platz sei die Mahnung und Aufforderung verbunden, jeglicher Art von Völkerhass, Rassismus und Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.[2]&nbsp;</p>
<p>Ausgerechnet an diesem Ort kündigt das <strong>„Team Menschenrechte Nürnberg“</strong> für den 21. September 2026 um 18.30 Uhr den Beginn seiner nächsten Demonstration an.</p>
<p>Von besonderer Bedeutung ist dabei das <strong>konkrete Werbematerial für diese Veranstaltung</strong>. Über dem Foto eines Demonstrationszuges steht in großen Lettern:</p>
<p><i>„Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: Ich bin der Faschismus – er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.“</i></p>
<p>Auf demselben Werbemotiv wird zugleich gefordert:</p>
<p><i>„Die Brandmauer muss weg!“</i></p>
<p>[siehe Anlage 1]</p>
<p>Die sogenannte politische „Brandmauer“ bezeichnet im gegenwärtigen politischen Diskurs die Abgrenzung anderer Parteien gegenüber der AfD und insbesondere die Ablehnung einer politischen Zusammenarbeit mit ihr.[3] Noch im Juli 2026 wurde der Begriff in der aktuellen bundespolitischen Debatte ausdrücklich in diesem Sinne verwendet.&nbsp;</p>
<p>Damit handelt es sich bei der Wahl des Versammlungsortes nicht lediglich um einen politisch neutralen örtlichen Hintergrund. <strong>Die Veranstalter stellen in der Bewerbung ihrer konkreten Versammlung selbst einen ausdrücklichen Zusammenhang zu Faschismus und Antifaschismus her und verbinden diesen mit der Forderung nach einem Ende der politischen Abgrenzung gegenüber der AfD. Gleichzeitig soll diese Veranstaltung ausgerechnet an einem Ort beginnen, dessen Name, Gedenkstein und städtische Widmung unmittelbar dem Gedenken an die Opfer von Faschismus und Nationalsozialismus dienen.</strong></p>
<p>Hinzu kommen die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Das „Team Menschenrechte Nürnberg“ wird im <strong>Verfassungsschutzbericht Bayern 2025 im Kapitel Rechtsextremismus unter „Parteiunabhängige und unstrukturierte rechtsextremistische Bestrebungen“ geführt</strong>. Der Bericht hält fest, dass das TMN seit 2025 der Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterliegt.[4]</p>
<p>Nach Angaben des Verfassungsschutzes beteiligten sich an Demonstrationen des TMN wiederholt Personen aus rechtsextremistischen Organisationen, darunter Führungspersonen der Partei „Die Heimat“. Der Bericht dokumentiert ferner, dass bei Demonstrationszügen unter anderem „Remigrations“-Parolen skandiert wurden. In den Chatgruppen des TMN wurde demnach ausdrücklich auf das vom Verfassungsschutz als relevant bewertete „Remigrationskonzept“ Martin Sellners Bezug genommen und es wurden Beiträge mit Bezügen zur Identitären Bewegung verbreitet. Das Landesamt hält im Bericht fest, dass – abgesehen von einer Distanzierung von einzelnen als Ordner eingesetzten Personen – weiterhin keine effektive Abgrenzung des TMN von rechtsextremistischer Ideologie erkennbar sei.[4]&nbsp;</p>
<p>Gerade für Orte mit besonderer Bedeutung für das Gedenken an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft hat der Gesetzgeber eine besondere Schutzmöglichkeit geschaffen. Nach <strong>Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG</strong> kann eine Versammlung insbesondere dann beschränkt oder verboten werden, wenn sie an einem Ort stattfinden soll, dem ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt und durch die Versammlung eine Beeinträchtigung der Würde der Opfer zu besorgen ist oder die unmittelbare Gefahr einer erheblichen Verletzung grundlegender sozialer oder ethischer Anschauungen besteht.[1]&nbsp;</p>
<p>Dabei ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom <strong>4. Mai 2026</strong> zu einer früheren Versammlung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ ausdrücklich zu berücksichtigen. Gegenstand war damals unter anderem die von der Stadt angeordnete räumliche Verlegung einer Zwischenkundgebung aus der Straße der Menschenrechte. Der BayVGH bestätigte im Eilverfahren die Aufhebung dieser Beschränkung.[5]&nbsp;</p>
<p>Das Gericht stellte klar, dass für versammlungsrechtliche Beschränkungen <strong>konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte</strong> erforderlich sind. Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus. Ebenso genügt allein der Umstand nicht, dass eine Gruppierung vom Verfassungsschutz beobachtet und dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet wird. Entscheidend ist vielmehr, ob die <strong>konkrete Versammlung mit ihrem Inhalt und/oder ihrem spezifischen Erscheinungsbild</strong> den besonderen Sinngehalt des betreffenden Ortes in rechtlich relevanter Weise angreift.[5]&nbsp;</p>
<p><strong>Gerade deshalb ist die für den 21. September 2026 angekündigte Versammlung eigenständig und anhand ihrer konkreten Umstände zu prüfen.</strong></p>
<p>Anders als bei einer allein auf allgemeine Erkenntnisse über die veranstaltende Gruppierung gestützten Prognose liegt hier mit dem veröffentlichten Werbemotiv eine konkrete Selbstdarstellung dieser Veranstaltung vor. Darin wird ausdrücklich vom Wiederkehren des „Faschismus“ gesprochen, „Antifaschismus“ in diesem Zusammenhang als dessen mögliche Erscheinungsform dargestellt und zugleich das Ende der politischen „Brandmauer“ gegenüber der AfD gefordert. Als Versammlungsort wird ausdrücklich der <strong>„Platz d. Opfer d. Faschismus“</strong> angegeben. Das Werbemotiv ist dem Antrag als Anlage beigefügt.</p>
<p>Gerade das Zusammenspiel von <strong>konkreter Veranstaltungsbewerbung, gewähltem Versammlungsort und dokumentiertem Hintergrund des Veranstalters</strong> muss daher Gegenstand der nach der Rechtsprechung erforderlichen Einzelfallprüfung sein.</p>
<p>Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG ist ein hohes Gut und gilt unabhängig davon, ob die vertretenen politischen Auffassungen Zustimmung finden. Zugleich hat der Gesetzgeber für Orte mit besonderer NS-Erinnerungssymbolik ausdrücklich Möglichkeiten geschaffen, Versammlungen zum Schutz der Würde der Opfer und weiterer geschützter Rechtsgüter räumlich zu beschränken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Die Stadt Nürnberg ist deshalb aufgefordert, diese Möglichkeiten für die angekündigte Versammlung umfassend zu prüfen und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – den Platz der Opfer des Faschismus als Kundgebungsort zu untersagen.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 2) Prüfung der Versammlungsleitung</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Sollten <strong>Astrid Hartmann oder Frank Kettner</strong>, die beide als maßgebliche Organisator:innen und öffentliche Repräsentant:innen des „Team Menschenrechte Nürnberg“ auftreten, für die angekündigte Versammlung als Leitung benannt worden sein, ist daher ausdrücklich zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 5 BayVersG vorliegen.</p>
<p>Astrid Hartmann wurde nach einem Bericht der <i>Nürnberger Nachrichten</i> vom 11. September 2026 vom Amtsgericht Nürnberg wegen <strong>Körperverletzung, Nötigung und Volksverhetzung</strong> zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen verurteilt. Der Pressebericht schildert dabei unter anderem eine körperliche Auseinandersetzung im unmittelbaren Zusammenhang mit einer früheren Kundgebung des „Team Menschenrechte“. Zudem wird berichtet, dass die abgeurteilten Taten begangen wurden, während Hartmann wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und vorsätzlicher Körperverletzung aus einem früheren Verfahren unter Bewährung stand.[6]</p>
<p>Auch <strong>Frank Kettner</strong>, der von den <i>Nürnberger Nachrichten</i> als Organisator beziehungsweise Anführer der Montagsdemonstrationen des „Team Menschenrechte“ beschrieben wird, ist strafrechtlich vorbelastet. Dokumentiert ist insbesondere eine frühere Verurteilung wegen <strong>Volksverhetzung</strong>; Kettner selbst nahm auf seinem Telegram-Kanal öffentlich auf diese Verurteilung und eine Bewährungsstrafe Bezug.[7] Im Juli 2026 musste er sich zudem erneut vor dem Amtsgericht Nürnberg in einem Strafverfahren wegen Beleidigung verantworten.&nbsp;</p>
<p><strong>Vor diesem Hintergrund ist die Versammlungsbehörde aufgefordert, nicht lediglich den Versammlungsort, sondern auch die konkret angezeigte Versammlungsleitung eigenständig zu prüfen. Dabei ist insbesondere festzustellen, ob die vorhandenen aktuellen und einschlägigen Erkenntnisse Tatsachen im Sinne des Art. 13 Abs. 5 BayVersG darstellen, die eine Gefährdung der Friedlichkeit der Versammlung erwarten lassen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist die benannte Versammlungsleitung abzulehnen.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zu 3)</strong></p>
<p>Die Versammlung ist für kommenden Montag angekündigt. Aus diesem Grund ist eine vorherige Behandlung im zuständigen Ausschuss oder im Stadtrat nicht mehr möglich. Umso notwendiger ist es, dass die Verwaltung die antragstellende Fraktion noch vor dem 21. September 2026 über das Ergebnis der versammlungsrechtlichen Prüfung sowie über die getroffenen beziehungsweise beabsichtigten Maßnahmen informiert, soweit dem keine rechtlichen oder einsatztaktischen Gründe entgegenstehen. Nur so kann angesichts der besonderen historischen Bedeutung des Versammlungsortes und der sehr kurzen verbleibenden Zeit Transparenz über die rechtliche Bewertung und das weitere Vorgehen der Stadt hergestellt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>für die Stadtratsfraktion Die Linke</p>
<p>Debora Pihan, Kathrin Flach Gomez</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Anlage 1:</strong> Werbemotiv des „Team Menschenrechte Nürnberg“ zur Versammlung am 21. September 2026</p>
<p><strong>Quellen und Fußnoten:</strong></p>
<p><strong>[1]</strong> Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG), Art. 15 „Beschränkungen, Verbote, Auflösung“. <a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVersG08-15?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer">Art. 15 BayVersG – Bayern.Recht</a></p>
<p><strong>[2]</strong> Stadt Nürnberg, „Neue Informationstafel am Platz der Opfer des Faschismus“, Mitteilung Nr. 529 vom 9. Mai 2025. <a href="https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/pm_25398.html?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer">Stadt Nürnberg – Platz der Opfer des Faschismus</a></p>
<p><strong>[3]</strong> tagesschau.de, „Brandmauer-Debatte: Kretschmer für Gespräche mit allen Parteien“, 22. Juli 2026; dort wird der Begriff als Positionierung beschrieben, nicht mit der AfD zu kooperieren. <a href="https://www.tagesschau.de/inland/kretschmer-brandmauer-100.html?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer">tagesschau.de – Bedeutung der „Brandmauer“ im politischen Diskurs</a></p>
<p><strong>[4]</strong> Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, <i>Verfassungsschutzbericht Bayern 2025</i>, insbesondere S. 206–207, Abschnitt „Team Menschenrechte Nürnberg (TMN)“. <a href="https://www.bige.bayern.de/wp-content/uploads/2026/04/verfassungsschutzbericht-bayern-2025.pdf?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer">Verfassungsschutzbericht Bayern 2025 – PDF</a></p>
<p><strong>[5]</strong> Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Mai 2026, Az. <strong>10 CS 26.815</strong>, „Anforderungen an Versammlungsbeschränkungen und Verlegungen nach dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der konkreten Gefahr“. BayVGH, Beschluss vom 04.05.2026 – 10 CS 26.815</p>
<p><strong>[6]</strong> Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG), Art. 13 Abs. 5: „Die zuständige Behörde kann den Leiter ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet“; sowie Elke Graßer-Reitzner, <i>Nürnberger Nachrichten</i>, 11.09.2026: „Volksverhetzung: Urteil gegen Leiterin von ‚Team Menschenrechte‘ in Nürnberg gefallen“.<br><a href="https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVersG08-13?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">Art. 13 BayVersG – Bayern.Recht</a> · <a href="https://www.nn.de/region/volksverhetzung-urteil-gegen-leiterin-von-team-menschenrechte-in-nurnberg-gefallen-1.15274892?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">Nürnberger Nachrichten, 11.09.2026</a></p>
<p><strong>[7]</strong> <i>Nürnberger Nachrichten</i>, Nina Eichenmüller, 01.07.2026: „Nur knapp der Haft entkommen: Anführer von ‚Team Menschenrechte‘ in Nürnberg vor Gericht“; Nürnberger Bündnis Nazistopp, <i>„Team Menschenrechte“. Eine Analyse</i>, 2025, dort zur von Frank Kettner selbst öffentlich thematisierten Verurteilung wegen Volksverhetzung.<br><a href="https://www.nn.de/nuernberg/nur-knapp-der-haft-entkommen-anfuhrer-von-team-menschenrechte-in-nurnberg-vor-gericht-1.15179394?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer">Nürnberger Nachrichten – Frank Kettner vor Gericht</a> · <a href="https://nazistopp-nuernberg.de/download/20250626_TMR-Layouted-Ende-1.pdf?utm_source=chatgpt.com" target="_blank" rel="noreferrer">Analyse des Nürnberger Bündnisses Nazistopp</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30926</guid>
                <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 10:54:54 +0200</pubDate>
                <title>Keine Eurofighter-Übung am Flughafen Nürnberg — zivile Infrastruktur nicht für militärische  Einsatzplanung bereitstellen </title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/keine-eurofighter-uebung-am-flughafen-nuernberg-zivile-infrastruktur-nicht-fuer-militaerische-einsatzplanung-bereitstellen/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

durch die Presse ist bekannt geworden, dass im Oktober am Flughafen Nürnberg eine 
Eurofighter-Übung „Dispersed Operation“ stattfinden wird. Aus diesem Grund stellen wir 
folgenden Antrag. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Stadtrat beschließt:&nbsp;</strong></p>
<p>1. Die Stadt Nürnberg lehnt die Nutzung des Flughafens Nürnberg für die angekündigte Eurofighter-Übung „Dispersed Operation“ vom 5. bis 10. Oktober 2026 ab.&nbsp;</p>
<p>2. Die Stadt Nürnberg wirkt als 50-Prozent-Gesellschafterin der Flughafen Nürnberg GmbH darauf hin, dass der Flughafen Nürnberg nicht für militärische Übungszwecke, insbesondere nicht für die Stationierung, den Start, die Landung, Wartung, Betankung oder Abfertigung von Eurofightern im Rahmen von „Dispersed Operations“, zur Verfügung gestellt wird.&nbsp;</p>
<p>3. Der Oberbürgermeister und die städtischen Vertreter:innen im Aufsichtsrat der Flughafen Nürnberg GmbH werden aufgefordert, in allen Gremien der Flughafen Nürnberg GmbH gegen die Durchführung der Übung zu wirken.&nbsp;</p>
<p>4. Die Stadt Nürnberg fordert die Geschäftsführung der Flughafen Nürnberg GmbH auf, keine Verträge, Nutzungsvereinbarungen, Slot-Zusagen, Abfertigungsvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen mit der Bundeswehr zur Durchführung der Übung abzuschließen.</p>
<p>5. Soweit bereits Vereinbarungen bestehen, wird die Stadt Nürnberg beauftragt, deren Kündigung, Aufhebung, Aussetzung oder rechtliche Anfechtung prüfen zu lassen.&nbsp;</p>
<p>6. Die Stadt Nürnberg verlangt die kurzfristige Befassung des Aufsichtsrats der Flughafen Nürnberg GmbH mit dem Ziel, die Übung abzusagen.&nbsp;</p>
<p>7. Die Stadt Nürnberg prüft die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der Flughafen Nürnberg GmbH mit dem Ziel, die zivile Zweckbindung des Flughafens zu bekräftigen und die Nutzung für militärische Übungszwecke abzulehnen.&nbsp;</p>
<p>8. Die Verwaltung prüft alle gesellschaftsrechtlichen, luftverkehrsrechtlichen, genehmigungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, brandschutzrechtlichen, haftungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Möglichkeiten, die Übung zu verhindern oder jedenfalls die freiwillige Mitwirkung städtischer Stellen und städtischer Beteiligungen auszuschließen.&nbsp;</p>
<p>9. Die Stadt Nürnberg stellt sicher, dass städtisches Personal, städtische Einrichtungen, städtische Beteiligungen und städtische Infrastruktur nicht freiwillig für die militärische Übung eingesetzt werden, soweit keine zwingende rechtliche Verpflichtung besteht.&nbsp;</p>
<p>10. Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat unverzüglich öffentlich über den Stand der Planungen, die Handlungsmöglichkeiten der Stadt und die Rolle des Flughafens Nürnberg im sogenannten „Operationsplan Deutschland“.&nbsp;</p>
<p><strong>Fragen an die Verwaltung und an die Flughafen Nürnberg GmbH:</strong></p>
<p><strong>Planung und Zuständigkeit&nbsp;</strong></p>
<p>1. Wann wurde die Stadt Nürnberg erstmals über die geplante Eurofighter-Übung am Flughafen Nürnberg informiert?&nbsp;</p>
<p>2. Wann wurde die Flughafen Nürnberg GmbH erstmals über die geplante Übung informiert?&nbsp;</p>
<p>3. Wer hat die Nutzung des Flughafens angefragt?&nbsp;</p>
<p>4. Welche Bundeswehrdienststelle ist federführend?&nbsp;</p>
<p>5. Welche Rolle spielt das Taktische Luftwaffengeschwader 74 in Neuburg?&nbsp;</p>
<p>6. Welche Rolle spielt der Flughafen Nürnberg im Übungskonzept?&nbsp;</p>
<p>7. Warum wurde der Stadtrat bisher nicht vorab beteiligt?</p>
<p>8. Welche städtischen Dienststellen waren bisher eingebunden?&nbsp;</p>
<p>9. Welche Behörden des Freistaats Bayern waren bisher eingebunden?&nbsp;</p>
<p>10. Welche Bundesbehörden waren bisher eingebunden?&nbsp;</p>
<p><strong>Verträge, Zustimmung, Aufsichtsrat&nbsp;</strong></p>
<p>11. Gibt es bereits Verträge, Absichtserklärungen, Nutzungsvereinbarungen, Slot Zusagen, Kostenvereinbarungen oder sonstige Absprachen zwischen Flughafen Nürnberg GmbH und Bundeswehr?&nbsp;</p>
<p>12. Wenn ja: seit wann, mit welchem Inhalt und mit welcher Laufzeit?&nbsp;</p>
<p>13. Wer hat diese Vereinbarungen unterzeichnet oder vorbereitet?&nbsp;</p>
<p>14. Musste der Aufsichtsrat der Flughafen Nürnberg GmbH zustimmen?&nbsp;</p>
<p>15. Wurde der Aufsichtsrat bereits befasst?&nbsp;</p>
<p>16. Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis?&nbsp;</p>
<p>17. Wie haben sich die städtischen Vertreter:innen im Aufsichtsrat positioniert?&nbsp;</p>
<p>18. Welche Weisungs-, Einfluss- oder Initiativrechte hat die Stadt als Gesellschafterin?&nbsp;</p>
<p>19. Kann die Stadt eine Gesellschafterversammlung verlangen?&nbsp;</p>
<p>20. Kann die Stadt verlangen, dass die Geschäftsführung keine freiwillige Kooperation mit der Bundeswehr eingeht?&nbsp;</p>
<p>21. Welche Möglichkeiten bestehen, bereits eingegangene Vereinbarungen zu kündigen oder auszusetzen?&nbsp;</p>
<p>22. Welche rechtlichen Folgen hätte eine Absage durch die Flughafen Nürnberg GmbH? Ziviler Unternehmenszweck und Genehmigungen&nbsp;</p>
<p>23. Ist die militärische Nutzung des Flughafens mit dem Unternehmensgegenstand der Flughafen Nürnberg GmbH vereinbar, der auf den Betrieb des Flughafens für Zwecke des zivilen Luftverkehrs gerichtet ist?&nbsp;</p>
<p>24. Ist die Übung von der luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung des Flughafens Nürnberg gedeckt?&nbsp;</p>
<p>25. Falls ja: auf welcher konkreten Rechtsgrundlage?</p>
<p>26. Falls nein oder unklar: welche zusätzliche Genehmigung wäre erforderlich?&nbsp;</p>
<p>27. Wurde die zuständige Luftverkehrsbehörde beteiligt?&nbsp;</p>
<p>28. Wurde der Fluglärmschutzbeirat beteiligt?&nbsp;</p>
<p>29. Wurde eine Umwelt-, Lärm- oder Sicherheitsbewertung erstellt?&nbsp;</p>
<p>30. Wurde geprüft, ob militärische Kampfjetstarts und -landungen andere Lärmwirkungen haben als ziviler Linienverkehr?&nbsp;</p>
<p>31. Wurde geprüft, ob die Übung mit bestehenden Nachtflug-, Lärm- und Betriebsregelungen vereinbar ist?</p>
<p><strong>Kosten, Einnahmen, Personal&nbsp;</strong></p>
<p>32. Erhält die Flughafen Nürnberg GmbH Einnahmen, Gebühren, Kostenerstattungen oder sonstige Vorteile durch die Übung?&nbsp;</p>
<p>33. Welche Kosten entstehen der Flughafen Nürnberg GmbH?&nbsp;</p>
<p>34. Welche Kosten entstehen der Stadt Nürnberg?&nbsp;</p>
<p>35. Welche Kosten entstehen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Ordnungsamt, Katastrophenschutz oder anderen öffentlichen Stellen?&nbsp;</p>
<p>36. Werden Flughafenfeuerwehr, Bodenpersonal, Sicherheitsdienst, Technik, Wartung, Treibstoffversorgung, Kommunikationssysteme oder sonstige zivile Strukturen für die Übung eingesetzt?&nbsp;</p>
<p>37. Werden Beschäftigte der Flughafen Nürnberg GmbH oder ihrer Tochterunternehmen zur Unterstützung militärischer Abläufe eingesetzt?&nbsp;</p>
<p>38. Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für Beschäftigte, die nicht an militärischen Übungen mitwirken möchten?&nbsp;</p>
<p>39. Wurden Personalvertretung, Betriebsrat oder Gewerkschaften beteiligt?&nbsp;</p>
<p>40. Wird ziviles Personal im Umgang mit militärischen Flugzeugen geschult?&nbsp;</p>
<p>41. Wer trägt die Verantwortung bei Arbeitsunfällen, Gesundheitsschäden oder psychischen Belastungen von Beschäftigten?&nbsp;</p>
<p><strong>Sicherheit, Lärm, Bevölkerung&nbsp;</strong></p>
<p>42. Wie viele Eurofighter sollen am Flughafen Nürnberg stationiert werden?</p>
<p>43. Wie viele Starts und Landungen sind pro Tag geplant?&nbsp;</p>
<p>44. In welchen Zeitfenstern sollen Starts und Landungen stattfinden?&nbsp;</p>
<p>45. Sind Abend-, Nacht- oder frühe Morgenstunden ausgeschlossen?&nbsp;</p>
<p>46. Welche Stadtteile sind durch zusätzlichen Lärm besonders betroffen?&nbsp;</p>
<p>47. Welche Lärmbelastung ist durch Eurofighter-Starts und -Landungen zu erwarten?&nbsp;</p>
<p>48. Wird die Bevölkerung vorher schriftlich informiert?&nbsp;</p>
<p>49. Gibt es eine Beschwerdestelle für Bürger:innen?&nbsp;</p>
<p>50. Welche Sicherheitskonzepte liegen für Startunfälle, Landeunfälle, Brände, Treibstoffunfälle, technische Defekte oder sonstige Zwischenfälle vor?&nbsp;</p>
<p>51. Welche Rolle spielt die Flughafenfeuerwehr?&nbsp;</p>
<p>52. Welche Rolle spielt die Berufsfeuerwehr Nürnberg?&nbsp;</p>
<p>53. Welche Rolle spielen Rettungsdienst und Kliniken?&nbsp;</p>
<p>54. Welche Evakuierungs- oder Sperrkonzepte liegen vor?&nbsp;</p>
<p>55. Wer haftet im Schadensfall?&nbsp;</p>
<p>56. Sind die Risiken für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Verkehrswege, U-Bahn, Straßenbahn, Bahnlinien, Schulen, Kitas, Kliniken und Pflegeeinrichtungen geprüft worden?</p>
<p><strong>Operationsplan Deutschland und Militarisierung ziviler Infrastruktur&nbsp;</strong></p>
<p>57. Welche Rolle spielt Nürnberg nach Kenntnis der Verwaltung im „Operationsplan Deutschland“?&nbsp;</p>
<p>58. Ist der Flughafen Nürnberg darin als Ausweichflugplatz, logistischer Knotenpunkt oder militärisch nutzbare Infrastruktur vorgesehen?&nbsp;</p>
<p>59. Welche weiteren zivilen Infrastrukturen in Nürnberg sind in militärische Planungen einbezogen?&nbsp;</p>
<p>60. Gibt es Absprachen zwischen Stadt Nürnberg, Flughafen Nürnberg GmbH, Bundeswehr, Freistaat Bayern, Regierung von Mittelfranken oder Bundesbehörden zur zivil-militärischen Zusammenarbeit?&nbsp;</p>
<p>61. Welche Informationen hierzu können öffentlich berichtet werden?</p>
<p>62. Welche Informationen sollen nichtöffentlich berichtet werden und warum?&nbsp;</p>
<p>63. Wie stellt die Stadt sicher, dass kommunale Selbstverwaltung und demokratische Kontrolle nicht durch geheime militärische Einsatzplanung unterlaufen werden?&nbsp;</p>
<p>64. Wird die Stadt dem Stadtrat künftig jede geplante militärische Nutzung städtischer Beteiligungen vorab zur Entscheidung vorlegen?&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Der Flughafen Nürnberg ist zivile Infrastruktur. Er gehört zur Hälfte der Stadt Nürnberg. Die Stadt trägt deshalb politische Verantwortung dafür, ob dieser Flughafen für militärische Übungs- und Einsatzszenarien geöffnet wird. Die geplante Eurofighter-Übung ist keine normale Landung eines einzelnen Militärflugzeugs und keine technische Ausweichbewegung. Es handelt sich um eine gezielte Übung militärischer Abläufe auf ziviler Infrastruktur.&nbsp;</p>
<p>Die Bundeswehr beschreibt solche „Dispersed Operations“ selbst als Training dafür, Kampfjets auf wechselnde zivile Standorte zu verteilen und im Ernstfall zivile Flughäfen als Start- und Landeoptionen einzuplanen. Damit wird zivile Infrastruktur Teil militärischer Einsatzplanung. Das ist politisch hoch problematisch.&nbsp;</p>
<p>Die Stadt Nürnberg darf nicht zulassen, dass ihr Flughafen schleichend vom zivilen Verkehrsflughafen zum militärischen Ausweichstandort wird. Wer den Flughafen für Eurofighter-Übungen öffnet, macht Nürnberg zum Bestandteil einer militärischen Logik, die zivile Räume, ziviles Personal und öffentliche Infrastruktur in Verteidigungs- und Kriegsszenarien einbindet.&nbsp;</p>
<p>Nürnberg ist Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Dieser Anspruch ist mit der Normalisierung von Kampfjetübungen auf städtischer Infrastruktur nicht vereinbar. Die Stadt muss ihre Gesellschafterrechte nutzen, ihre Vertreter:innen im Aufsichtsrat in die Pflicht nehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Übung zu verhindern.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Kathrin Flach Gomez, Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30925</guid>
                <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 10:44:22 +0200</pubDate>
                <title>Transparenz, Schutz der Bevölkerung und demokratische Kontrolle bei der angekündigten  Bundeswehr-Gefechtsübung im Juli 2026 </title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/transparenz-schutz-der-bevoelkerung-und-demokratische-kontrolle-bei-der-angekuendigten-bundeswehr-gefechtsuebung-im-juli-2026/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

Die Stadt Nürnberg berichtet dem Stadtrat unverzüglich und öffentlich über die für Juli 2026 
angekündigte Bundeswehr-Gefechtsübung im Großraum Nürnberg, die durch die Presse 
bekannt geworden ist - und insbesondere über die Betroffenheit des Stadtgebiets Nürnberg.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Verwaltung wird beauftragt:</strong></p>
<p>1. dem Stadtrat alle der Stadt vorliegenden Informationen zur Übung vorzulegen;&nbsp;</p>
<p>2. offenzulegen, wann die Stadt Nürnberg erstmals über die Übung informiert wurde;&nbsp;</p>
<p>3. darzustellen, welche städtischen Dienststellen, Eigenbetriebe, Tochterunternehmen, Feuerwehren, Rettungsdienste oder sonstigen Einrichtungen eingebunden wurden oder eingebunden werden sollen;&nbsp;</p>
<p>4. zu berichten, ob und wann die Übung ortsüblich bekanntgemacht wurde oder noch bekanntgemacht wird;&nbsp;</p>
<p>5. die Bevölkerung umfassend, niedrigschwellig und mehrsprachig über Zeitraum, betroffene Stadtteile, Lärmbelastung, Außenlandungen, Ansprechpartner:innen, Beschwerdemöglichkeiten und Schadensmeldungen zu informieren;&nbsp;</p>
<p>6. eine zentrale städtische Informations-, Beschwerde- und Schadensmeldestelle einzurichten;&nbsp;</p>
<p>7. sicherzustellen, dass alle gemeldeten Übungsschäden dokumentiert, weitergeleitet und politisch ausgewertet werden;</p>
<p>8. dem Stadtrat nach Abschluss der Übung einen Auswertungsbericht vorzulegen;&nbsp;</p>
<p>9. für künftige ähnliche Ansinnen im Stadtgebiet ein Verfahren vorzulegen, wonach der Stadtrat frühzeitig informiert und beteiligt wird, bevor städtische Stellen, Flächen oder Infrastruktur einbezogen werden.</p>
<p><strong>Fragen an die Verwaltung:</strong></p>
<p><strong>Anmeldung, Zuständigkeit, Verfahren&nbsp;</strong></p>
<p>1. Wann wurde die Stadt Nürnberg erstmals über die Bundeswehr-Gefechtsübung vom 6. bis 17. Juli 2026 informiert?&nbsp;</p>
<p>2. Welche Behörde ist für die Anmeldung und Bewertung der Übung zuständig?&nbsp;</p>
<p>3. Wurde die Übung bei der Stadt Nürnberg als Kreisverwaltungsbehörde angemeldet?&nbsp;</p>
<p>4. Wenn nein: bei welcher Behörde wurde sie angemeldet und wann wurde die Stadt informiert?&nbsp;</p>
<p>5. Wie viele Soldat:innen, Fahrzeuge, Hubschrauber und sonstige Einsatzmittel sind nach Kenntnis der Stadt beteiligt?&nbsp;</p>
<p>6. Welche konkreten Übungsräume im Stadtgebiet Nürnberg sind betroffen?&nbsp;</p>
<p>7. Welche Rolle spielen Nürnberg-Leyh, Nürnberg-Süd, Südstadt und Worzeldorf?&nbsp;</p>
<p>8. Sind weitere Stadtteile betroffen?&nbsp;</p>
<p>9. Welche Außenlandungen sind im Stadtgebiet vorgesehen?&nbsp;</p>
<p>10. Auf welchen Flächen sollen Außenlandungen stattfinden?&nbsp;</p>
<p>11. Handelt es sich bei den Flächen um städtische, staatliche, private oder sonstige Flächen?&nbsp;</p>
<p>12. Welche Genehmigungen, Duldungen, Nutzungsvereinbarungen oder Abstimmungen sind für diese Außenlandungen erforderlich? Einwendungen und Schutzauflagen&nbsp;</p>
<p>13. Hat die Stadt Nürnberg bereits Einwendungen gegen die Übung erhoben?&nbsp;</p>
<p>14. Wenn ja: wann, gegenüber wem und mit welchem Inhalt?&nbsp;</p>
<p>15. Wenn nein: warum nicht?</p>
<p>16. Hat die Stadt einschränkende Bedingungen verlangt?&nbsp;</p>
<p>17. Wenn ja: welche?&nbsp;</p>
<p>18. Wenn nein: warum nicht?&nbsp;</p>
<p>19. Wird die Stadt nachträglich Einwendungen erheben?&nbsp;</p>
<p>20. Wird die Stadt verlangen, dass die Übung aus dem Stadtgebiet heraus verlegt wird?&nbsp;</p>
<p>21. Wird die Stadt verlangen, dass Nachtflüge untersagt werden?&nbsp;</p>
<p>22. Wird die Stadt verlangen, dass Außenlandungen im Stadtgebiet untersagt werden?&nbsp;</p>
<p>23. Wird die Stadt verlangen, dass bei Hitze, Unwetter, Waldbrandgefahr oder sonstigen Witterungsrisiken nicht geübt wird?&nbsp;</p>
<p>24. Wird die Stadt verlangen, dass Wohngebiete, Schulen, Kitas, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Geflüchtetenunterkünfte, Tierheime, Kleingärten und Erholungsflächen nicht überflogen oder als Übungsumfeld genutzt werden?&nbsp;</p>
<p>25. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz oder andere Rechtsmittel?&nbsp;</p>
<p><strong>Lärm, Gesundheit, Sommerhitze&nbsp;</strong></p>
<p>26. Welche Lärmbelastung ist durch die Hubschrauberflüge zu erwarten?&nbsp;</p>
<p>27. Liegt der Stadt eine Lärmprognose vor?&nbsp;</p>
<p>28. Wenn nein: fordert die Stadt eine solche Prognose an?&nbsp;</p>
<p>29. Wie bewertet die Stadt die Belastung durch Hubschrauberflüge zwischen 22 Uhr und 2 Uhr?&nbsp;</p>
<p>30. Wie bewertet das Gesundheitsamt die Auswirkungen nächtlicher Lärmereignisse auf Schlaf, Gesundheit und vulnerable Gruppen?&nbsp;</p>
<p>31. Wie bewertet die Stadt die besondere Belastung im Hochsommer, wenn viele Menschen wegen aufgeheizter Wohnungen nachts bei offenem Fenster schlafen müssen?&nbsp;</p>
<p>32. Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Kindern, älteren Menschen, Kranken, Pflegebedürftigen, traumatisierten Menschen und Schichtarbeiter:innen ergriffen?</p>
<p>33. Werden Kliniken, Pflegeheime, Kitas, Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Geflüchtetenunterkünfte und soziale Einrichtungen gesondert informiert?&nbsp;</p>
<p>34. Gibt es ein Verfahren für besonders schutzbedürftige Einrichtungen, Einwendungen oder Beschwerden einzureichen?&nbsp;</p>
<p><strong>Sicherheit, Schäden, Haftung&nbsp;</strong></p>
<p>35. Welche Sicherheitsrisiken bestehen durch Hubschrauberflüge und Außenlandungen im Stadtgebiet?&nbsp;</p>
<p>36. Welche Notfallkonzepte liegen für Flugunfälle, Brände, Verletzungen, Sachschäden, Verkehrsunfälle oder Störungen kritischer Infrastruktur vor?&nbsp;</p>
<p>37. Welche Rolle spielen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Ordnungsamt und Katastrophenschutz?&nbsp;</p>
<p>38. Werden städtische Einsatzkräfte für militärische Übungszwecke eingeplant?&nbsp;</p>
<p>39. Wenn ja: auf welcher rechtlichen Grundlage?&nbsp;</p>
<p>40. Wer trägt die Kosten?&nbsp;</p>
<p>41. Wer haftet für Übungsschäden?&nbsp;</p>
<p>42. Wie werden Übungsschäden gemeldet?&nbsp;</p>
<p>43. Welche Fristen gelten für Betroffene?&nbsp;</p>
<p>44. Wird die Stadt eine eigene Stelle einrichten, die Betroffene bei der Geltendmachung von Schäden unterstützt?&nbsp;</p>
<p>45. Werden mögliche Schäden an Naturflächen, Wald, landwirtschaftlichen Flächen, Wegen, Straßen, Spielplätzen, Grünanlagen und privatem Eigentum dokumentiert?&nbsp;</p>
<p><strong>Demokratische Kontrolle&nbsp;</strong></p>
<p>46. Warum wurde der Stadtrat bisher nicht vorab informiert?&nbsp;</p>
<p>47. Welche Informationen können veröffentlicht werden?&nbsp;</p>
<p>48. Welche Informationen sollen aus Sicht der Verwaltung nichtöffentlich behandelt werden und warum?&nbsp;</p>
<p>49. Welche städtischen Stellen haben der Übung zugestimmt oder sie unterstützt?</p>
<p>50. Welche politischen Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadt, um künftige militärische Übungen im Stadtgebiet zu verhindern?&nbsp;</p>
<p>51. Wird die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss vorbereiten, wonach die Stadt Nürnberg militärische Gefechtsübungen im Stadtgebiet ablehnt und keine freiwillige Unterstützung leistet?&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Militärische Gefechtsübungen im öffentlichen Raum sind ein erheblicher Eingriff in das Leben der Bevölkerung. Sie betreffen Sicherheit, Lärm, Schlaf, Gesundheit, Umwelt, Verkehrsabläufe, öffentliche Ordnung und das Vertrauen der Bürger:innen in eine transparente Stadtpolitik. Gerade nächtliche Hubschrauberflüge und Außenlandungen im Stadtgebiet dürfen nicht als bloße Verwaltungsroutine behandelt werden. Die Bevölkerung hat Anspruch auf frühzeitige Information, Schutzmaßnahmen, Beschwerdemöglichkeiten und klare Haftungswege. Nürnberg versteht sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Dieser Anspruch verpflichtet die Stadt auch dazu, der Militarisierung des öffentlichen Raums entgegenzutreten und die eigene Bevölkerung nicht militärischen Übungsszenarien auszusetzen.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Kathrin Flach Gomez; Titus Schüller</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30924</guid>
                <pubDate>Fri, 26 Jun 2026 10:25:17 +0200</pubDate>
                <title>Dringlichkeitsantrag: Bundeswehr-Gefechtsübung mit Hubschraubern im Stadtgebiet stoppen oder verlegen —  Einwendungen der Stadt Nürnberg unverzüglich erheben</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/bundeswehr-gefechtsuebung-mit-hubschraubern-im-stadtgebiet-stoppen-oder-verlegen-einwendungen-der-stadt-nuernberg-unverzueglich-erheben/</link>
                
                <description>Die angekündigte Bundeswehr-Gefechtsübung betrifft das Nürnberger Stadtgebiet unmittelbar. Laut öffentlicher Berichterstattung sollen am 8. und 9. Juli 2026 bis zu sechs Militärhubschrauber zwischen 22 Uhr und 2 Uhr den Einsatzraum Nürnberg-Leyh beziehungsweise Nürnberg-Süd/Worzeldorf überfliegen. Zudem sind Außenlandungen mit Hubschraubern vorgesehen. Das ist für die Bevölkerung nicht hinnehmbar. 

 </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,&nbsp;</p>
<p>sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,&nbsp;</p>
<p>die Stadtratsfraktion Die Linke stellt folgenden Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrats bzw. des zuständigen Ferienausschusses: Antrag Die Stadt Nürnberg wird beauftragt,&nbsp;</p>
<p>1. unverzüglich alle rechtlichen, fachlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die für den Zeitraum vom 6. bis 17. Juli 2026 angekündigte Bundeswehr-Gefechtsübung im Großraum Nürnberg, insbesondere die angekündigten Hubschrauberflüge und Außenlandungen im Stadtgebiet, zu verhindern;&nbsp;</p>
<p>2. gegenüber der zuständigen Manöveranmeldebehörde, der Bundeswehr, dem Freistaat Bayern und der Regierung von Mittelfranken formell Einwendungen gegen die Durchführung der Übung im Stadtgebiet Nürnberg zu erheben;&nbsp;</p>
<p>3. sich dabei ausdrücklich auf die bayerische Manöverbekanntmachung zu berufen, wonach beteiligte Behörden Einwendungen erheben können, wenn wichtige Gründe gegen die Durchführung einer Übung sprechen, insbesondere weil öffentliche Sicherheit und Ordnung, öffentliche Gesundheit, Witterungsumstände oder erhebliche Schäden betroffen sind;&nbsp;</p>
<p>4. im Eilverfahren unmittelbar gegenüber der zuständigen Manöveranmeldebehörde geltend zu machen, dass die Übung im Juli 2026 wegen der besonderen Belastung der Bevölkerung durch Nachtlärm, Sommerhitze, Schlafstörungen, dicht besiedelte Wohngebiete, sensible Einrichtungen und mögliche Übungsschäden nicht im Stadtgebiet Nürnberg stattfinden darf;&nbsp;</p>
<p>5. hilfsweise, falls eine vollständige Absage oder Verlegung nicht erreicht wird, mindestens folgende einschränkende Bedingungen zu verlangen:&nbsp;</p><ul class="list-normal"><li>keine Nachtflüge und keine Nachtübungen im Stadtgebiet Nürnberg,</li><li>keine Hubschrauberflüge zwischen 20 Uhr und 8 Uhr,</li><li>keine Außenlandungen im Stadtgebiet Nürnberg,</li><li>keine Übungsaktivitäten in oder über dicht besiedelten Wohngebieten, insbesondere Nürnberg-Süd, Südstadt, Leyh und Worzeldorf,</li><li>keine Übung bei amtlichen Hitzewarnungen, erhöhter Waldbrandgefahr, Unwetterwarnungen oder sonstigen belastenden Witterungsbedingungen,</li><li>keine Tiefflüge über Wohngebieten, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas, Geflüchtetenunterkünften, Tierheimen, Kleingartenanlagen und Erholungsflächen,</li><li>verbindliche Lärmobergrenzen und Veröffentlichung einer Lärmprognose,</li><li>schriftliche Information aller betroffenen Haushalte und Einrichtungen,</li><li>Einrichtung einer städtischen Beschwerde- und Schadensmeldestelle,</li><li>Offenlegung der Haftungs- und Entschädigungswege für Übungsschäden,</li><li>schriftliche Sicherheits- und Notfallkonzepte für Außenlandungen, Flugunfälle, Brände, Verletzungen und Schäden;&nbsp;</li></ul><p>6. zu prüfen, ob gegen die Durchführung der Übung verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz, fachaufsichtliche Beschwerden oder sonstige Rechtsmittel möglich sind, und diese bei Erfolgsaussicht zu ergreifen;&nbsp;</p>
<p>7. dem Stadtrat innerhalb von 48 Stunden schriftlich mitzuteilen, welche Einwendungen erhoben wurden, an wen diese gerichtet wurden und welche Reaktion der zuständigen Stellen vorliegt.&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung</strong></p>
<p>Die angekündigte Bundeswehr-Gefechtsübung betrifft das Nürnberger Stadtgebiet unmittelbar. Laut öffentlicher Berichterstattung sollen am 8. und 9. Juli 2026 bis zu sechs Militärhubschrauber zwischen 22 Uhr und 2 Uhr den Einsatzraum Nürnberg-Leyh beziehungsweise Nürnberg-Süd/Worzeldorf überfliegen. Zudem sind Außenlandungen mit Hubschraubern vorgesehen.&nbsp;</p>
<p>Das ist für die Bevölkerung nicht hinnehmbar. Nächtlicher Hubschrauberlärm ist keine Bagatelle. Er stört Schlaf, belastet Kinder, ältere Menschen, Kranke, Pflegebedürftige, Schichtarbeiter:innen, Menschen mit Traumafolgen und Haustiere. Im Hochsommer kommt hinzu, dass viele Menschen nachts bei geöffneten Fenstern schlafen müssen, weil Wohnungen aufgeheizt sind. Gerade Familien, Menschen in dicht bewohnten Quartieren und Bewohner:innen schlecht isolierter Wohnungen haben kaum Ausweichmöglichkeiten.&nbsp;</p>
<p>Die bayerische Manöverbekanntmachung gibt den beteiligten Behörden ausdrücklich die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, wenn wichtige Gründe gegen eine Übung sprechen. Dazu gehören Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit, Witterungsumstände und drohende erhebliche Schäden. Genau diese Gründe liegen hier vor: Nachtlärm, Sommerhitze, dicht besiedelte Stadtteile, Außenlandungen, mögliche Schäden, Risiken für Bevölkerung und Infrastruktur.&nbsp;</p>
<p>Nürnberg darf militärische Gefechtsübungen im Stadtgebiet nicht einfach hinnehmen. Die Stadt muss die Interessen ihrer Bewohner:innen schützen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Übung zu verhindern oder zumindest massiv einzuschränken.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Kathrin Flach Gomez, Titus Schüller</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30921</guid>
                <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 10:17:00 +0200</pubDate>
                <title>Schülertreffs erhalten – sozialpädagogische Angebote sichern </title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/schuelertreffs-erhalten-sozialpaedagogische-angebote-sichern/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 

die angekündigte Schließung der beiden letzten städtischen Schülertreffs am Ritter-von
Schuh-Platz (Annapark) sowie an der Ambergerstraße zum Ende des Schuljahres 2025/26 
hat bei Eltern, Beschäftigten, Fachkräften und vielen Menschen in den betroffenen 
Stadtteilen große Sorge ausgelöst. </description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Die Schülertreffs leisten seit vielen Jahren wichtige sozialpädagogische Arbeit und sind für zahlreiche Kinder, Jugendliche und Familien ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur. Sie bieten nicht nur Betreuung nach der Schule, sondern schaffen verlässliche Anlaufstellen, Schutzräume und Orte des sozialen Lernens. Gerade Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf profitieren von der engen pädagogischen Begleitung, der Hausaufgabenhilfe sowie der Unterstützung bei Konflikten und Alltagsproblemen.&nbsp;</p>
<p>Die von der Stadt genannten Alternativen können die Schülertreffs nicht gleichwertig ersetzen. Offene Jugendtreffs und schulische Ganztagsangebote erfüllen andere Aufgaben und verfügen nicht über dieselben pädagogischen Strukturen und Unterstützungsangebote. Viele Eltern weisen darauf hin, dass die Einrichtungen wesentlich zur Entlastung von Familien beitragen und jungen Menschen Stabilität und Orientierung bieten. Zugleich steht die geplante Schließung im Widerspruch zu den eigenen Leitlinien des Referats für Jugend, Familie und Soziales.&nbsp;</p>
<p>Die Stadt Nürnberg formuliert selbst den Anspruch, Benachteiligungen abzubauen, Familien zu stärken sowie Teilhabe und gute Perspektiven für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Kürzungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe senden daher das falsche Signal.</p>
<p><strong>Vor diesem Hintergrund stellt die Stadtratsfraktion Die Linke folgenden Antrag:&nbsp;</strong></p>
<p>1. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen vorzulegen, die den dauerhaften Erhalt der beiden städtischen Schülertreffs sicherstellen.&nbsp;</p>
<p>2. Die Verwaltung berichtet, welche Möglichkeiten zur Finanzierung und Sicherung der Einrichtungen bestehen und welche Alternativen zu einer Schließung geprüft wurden beziehungsweise geprüft werden können.&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:&nbsp;</strong></p>
<p>Die Schülertreffs erfüllen einen eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag und sind weit mehr als reine Freizeitangebote. Sie bieten verlässliche Betreuung, pädagogische Begleitung, Hausaufgabenhilfe und Unterstützung im Alltag. Gleichzeitig schaffen sie geschützte Räume, fördern soziale Kompetenzen und entlasten Familien. Gerade in Stadtteilen mit besonderen sozialen Herausforderungen sind solche niedrigschwelligen Angebote unverzichtbar.&nbsp;</p>
<p>Kinder- und Jugendarbeit ist keine freiwillige Luxusleistung, sondern eine Investition in gesellschaftlichen Zusammenhalt, Bildungsgerechtigkeit und Prävention. Die geplanten Einsparungen stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den möglichen sozialen Folgen der Schließung. Besonders betroffen wären Kinder und Jugendliche, die bereits heute auf Unterstützung angewiesen sind.&nbsp;</p>
<p>Statt Angebote der Kinder- und Jugendhilfe abzubauen, braucht Nürnberg eine Stärkung sozialer Infrastruktur und verlässliche Unterstützung für junge Menschen und ihre Familien.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Susanne Horn; &nbsp;Simon Zeitler; Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30577</guid>
                <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 17:13:34 +0100</pubDate>
                <title>Razzien gegen Antifaschist:innen am 11.03.2026 – politische Bewertung und Aufklärung durch den Nürnberger Stadtrat</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/razzien-gegen-antifaschistinnen-am-11032026-politische-bewertung-und-aufklaerung-durch-den-nuernberger-stadtrat/</link>
                <author>kathrin.flach.gomez@die-linke-bayern.de (Kathrin Flach Gomez)</author>
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

Der Stadtrat der Stadt Nürnberg fordert das Polizeipräsidium Mittelfranken auf, dem Stadtrat zeitnah einen Bericht zu den am 11.03.2026 durchgeführten Hausdurchsuchungen in Nürnberg, Fürth und Hersbruck sowie weiteren Orten vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Gegendemonstration gegen den rechten Aufmarsch am 26.04.2025 stehen.
</description>
                <content:encoded><![CDATA[<ol><li>In diesem Bericht soll insbesondere dargestellt werden</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p>a) auf welcher konkreten Tatsachengrundlage die Durchsuchungen von <strong>22 Wohnungen</strong> angeordnet wurden,<br>b) warum Maßnahmen gegen Personen erfolgten, die sich an antifaschistischen Protesten beteiligt hatten,<br>c) weshalb Betroffene teilweise <strong>an ihren Arbeitsplätzen</strong> von der Polizei aufgesucht wurden,<br>d) inwiefern die Polizei sicherstellt, dass Ermittlungsmaßnahmen <strong>nicht zu einer Einschüchterung zivilgesellschaftlichen Engagements</strong> führen,<br>e) ob bei den Durchsuchungen eine <strong>geschlechtsspezifische Auswahl von Betroffenen</strong> erkennbar ist und wie dies erklärt wird.</p><ol><li>Der Stadtrat stellt fest:</li></ol><p>Antifaschistischer Protest ist ein legitimer Bestandteil demokratischer Zivilgesellschaft und darf <strong>nicht unter Generalverdacht gestellt oder kriminalisiert werden</strong>.</p>
<p>&nbsp;</p><ol><li>Der Stadtrat fordert das Polizeipräsidium Mittelfranken auf, zu erklären, wie es zu dem aus Sicht vieler Beobachter:innen unverhältnismäßigen Vorgehen gegen Gegendemonstrierende kommen konnte, während rechte Aufmärsche weiterhin regelmäßig stattfinden.</li></ol><ol><li>Der Stadtrat bekräftigt seine Haltung, dass Nürnberg als <strong>Stadt der Reichsparteitage und Stadt der Menschenrechte</strong> eine besondere Verantwortung im Umgang mit Rechtsextremismus trägt. Diese Verantwortung umfasst auch den Schutz derjenigen, die sich friedlich gegen rechte Ideologien engagieren.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Am <strong>11.03.2026</strong> wurden in den frühen Morgenstunden gegen 6 Uhr Hausdurchsuchungen gegen Antifaschist:innen durchgeführt. Insgesamt <strong>22 Wohnungen</strong> in Nürnberg, der Region sowie darüber hinaus wurden durchsucht.</p>
<p>Betroffene berichten, dass Polizeibeamte teilweise mit mehreren Einsatzkräften vor den Wohnungen standen, Sturm klingelten und Wohnungen unmittelbar nach Öffnung der Tür durchsuchten. Eine Nürnbergerin schildert, dass sie gegen eine Wand gedrückt wurde, während ihr der Durchsuchungsbeschluss vorgehalten wurde.</p>
<p>Nach Angaben der Polizei Mittelfranken stehen die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des <strong>Landfriedensbruchs</strong> bei der Gegendemonstration gegen einen rechten Aufmarsch am <strong>26.04.2025</strong> in Nürnberg.</p>
<p>Bei den Durchsuchungen sollten laut Polizei insbesondere <strong>Datenträger sowie angebliche „Tatkleidung“</strong> sichergestellt werden, um diese mit Videoaufnahmen der Demonstration abzugleichen. Insgesamt sollen rund <strong>30 Personen als Tatverdächtige</strong> ermittelt worden sein.</p>
<p>Besonders irritierend ist, dass Betroffene nicht nur in ihren Wohnungen, sondern teilweise auch <strong>an ihren Arbeitsplätzen</strong> von Polizeikräften aufgesucht wurden. So wurde etwa eine Beschäftigte während ihrer Schicht in einem Nürnberger Klinikum von der Polizei aufgesucht.</p>
<p>Die Polizei begründet die Maßnahmen mit angeblichen Angriffen auf Polizeibeamte während der Demonstration. Nach Angaben der Polizei wurde dabei <strong>ein Beamter verletzt</strong>, war jedoch <strong>nicht dienstunfähig</strong>.</p>
<p>Gleichzeitig existieren Videoaufnahmen vom 26.04.2025, auf denen zu sehen ist, wie <strong>USK-Beamte auf Demonstrierende einschlagen und treten</strong>. Diese Aufnahmen werfen Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und des tatsächlichen Ablaufs der Ereignisse auf.</p>
<p>Stadträtin <strong>Kathrin Flach Gomez (Die Linke)</strong> war selbst am <strong>26.04.2025</strong> bei der Demonstration vor Ort. Aus ihrer Sicht trat die Polizei gegenüber Gegendemonstrierenden <strong>martialisch und übergriffig</strong> auf. Wiederholt kam es zu Pfeffersprayeinsätzen sowie körperlicher Gewalt gegen Menschen, die gegen einen rechten Aufmarsch protestierten.</p>
<p>Bereits damals wurde öffentlich kritisiert, dass antifaschistische Demonstrierende in Nürnberg zunehmend mit repressiven Polizeimaßnahmen konfrontiert sind.</p>
<p>Zusätzlich berichten Betroffene und Beobachter:innen seit Monaten über eine <strong>besonders aggressive Behandlung von Frauen bei Polizeieinsätzen gegen Gegendemonstrationen</strong>.</p>
<p>In einem Interview mit der Zeitung <i>nd</i> schildern Aktivistinnen wiederholt Situationen, in denen Polizeibeamte gezielt körperliche Nähe zu Demonstrantinnen herstellen und diese beispielsweise <strong>am Hals greifen und kurzzeitig würgen</strong>. In mehreren Fällen berichten Betroffene davon, dass Beamte dabei grinsen oder abfällige Kommentare machen, während andere Einsatzkräfte nicht eingreifen.</p>
<p>Diese Berichte werfen die Frage auf, ob es sich bei einzelnen Einsätzen nicht nur um unverhältnismäßige Polizeigewalt, sondern teilweise auch um <strong>geschlechtsspezifische Einschüchterungspraktiken</strong> handeln könnte.</p>
<p>Hinzu kommt, dass nach aktuellem Kenntnisstand auch bei den Hausdurchsuchungen am <strong>11.03.2026</strong> überwiegend Frauen betroffen sind. Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, stellt sich die Frage, ob die Auswahl der Betroffenen ausschließlich auf konkreten Verdachtsmomenten basiert oder ob hier strukturelle Einschüchterungsmechanismen gegenüber besonders sichtbaren Aktivistinnen zum Tragen kommen.</p>
<p>Die nun erfolgten Hausdurchsuchungen vermitteln deshalb vielen Beobachter:innen den Eindruck, dass antifaschistischer Protest zunehmend kriminalisiert wird.</p>
<p>Diese Entwicklung wird auch durch politische Äußerungen verstärkt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte im Zusammenhang mit den Protesten in Nürnberg, der Fokus des Verfassungsschutzes liege auf der <strong>„linken Szene“</strong>, und warnte vor einer angeblichen „Eskalationsspirale der Gewalt“.</p>
<p>Gerade Nürnberg trägt als ehemalige <strong>Stadt der Reichsparteitage</strong> eine besondere historische Verantwortung. Aus dieser Verantwortung folgt, dass zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus geschützt und nicht durch unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen eingeschüchtert werden darf.</p>
<p>Der Nürnberger Stadtrat kann der Polizei keine Weisungen erteilen. Er kann jedoch eine <strong>politische Bewertung</strong> vornehmen und deutlich machen, dass eine Kriminalisierung antifaschistischen Engagements oder mögliche Einschüchterungsstrategien gegenüber Aktivistinnen aus Sicht der demokratischen Stadtgesellschaft nicht akzeptabel sind.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Kathrin Flach Gomez&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Titus Schüller</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30483</guid>
                <pubDate>Tue, 24 Feb 2026 14:19:07 +0100</pubDate>
                <title>Bericht zum Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung und Subunternehmen in städtischen Unternehmen und Tochtergesellschaften</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/bericht-zum-einsatz-von-arbeitnehmerueberlassung-und-subunternehmen-in-staedtischen-unternehmen-und-tochtergesellschaften/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Die Linke bittet die Verwaltung um einen Bericht, in dem dargelegt wird, in welchem Umfang städtische Unternehmen und deren Tochtergesellschaften Beschäftigte über Arbeitnehmerüberlassungsfirmen sowie über Subunternehmen einsetzen.
Konkret bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<ol><li>Welche städtischen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Tochtergesellschaften städtischer Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer:innen über Arbeitnehmerüberlassungsfirmen <strong>oder Subunternehmen</strong>?</li><li>Wie viele Arbeitnehmer:innen sind dort jeweils über Arbeitnehmerüberlassung tätig? <strong>Wie viele Personen sind jeweils über Subunternehmen eingesetzt?</strong></li><li>Welche Berufsgruppen sind von der Arbeitnehmerüberlassung betroffen? <strong>Welche Berufsgruppen sind über Subunternehmen betroffen?</strong></li><li>Mit welchen Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung bestehen Verträge und in welcher Form (z.B. über Leiharbeit oder Werkverträge)? <strong>Mit welchen Subunternehmen bestehen Verträge und in welcher Vertragsform (z.B. Werk-/Dienstverträge, Rahmenverträge, Vergaben über Generalunternehmer)?</strong></li><li>Wie lange werden die Beschäftigten in den verschiedenen Berufsgruppen im Durchschnitt über Arbeitnehmerüberlassung in den jeweiligen Unternehmen eingesetzt? <strong>Wie lange werden Beschäftigte im Durchschnitt über Subunternehmen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen eingesetzt (z.B. projektbezogen, dauerhaft, wiederkehrend)?</strong></li><li>Wie viele Beschäftigte in den jeweiligen Berufsgruppen werden in die städtischen Betriebe und Töchter nach ihrer Zeit in der Arbeitnehmerüberlassung übernommen? <strong>Wie viele der über Subunternehmen eingesetzten Beschäftigten werden (sofern einschlägig) im Anschluss direkt von städtischen Unternehmen/Töchtern übernommen?</strong></li><li>Nach welchen Tarifverträgen werden diese Arbeitnehmer:innen bezahlt? <strong>Welche tariflichen Regelungen gelten bei Subunternehmen (Tarifbindung ja/nein, einschlägige Tarifverträge, Haustarife)?</strong></li><li>Gibt es Fälle, in denen Beschäftigte lediglich nach Mindestlohn bezahlt werden? <strong>Gilt das auch bei Subunternehmen, insbesondere in niedrig entlohnten Tätigkeitsbereichen? Wenn ja, in welchen Unternehmen und Tätigkeitsbereichen?</strong></li><li>Gibt es Unterschiede in den Arbeitsbedingungen (z. B. Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelungen, Weiterbildungsmöglichkeiten) zwischen den überlassenen Arbeitnehmer:innen und den regulär Beschäftigten? <strong>Gibt es entsprechende Unterschiede zwischen über Subunternehmen eingesetzten Beschäftigten und regulär Beschäftigten (inkl. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Einsatzplanung, Ausstattung, Qualifizierung)?</strong></li><li>Welche Maßnahmen gibt es, um eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen für diese Arbeitnehmer:innen sicherzustellen? <strong>Welche Maßnahmen gelten zusätzlich für Subunternehmen (z.B. soziale Vergabekriterien, Tariftreue-/Mindestlohnkontrollen, Nachweispflichten, Sanktionen bei Verstößen, Kontrollen in der Leistungserbringung)?</strong></li><li><strong>In welchen Bereichen/Tätigkeitsfeldern</strong> (z.B. Reinigung, Sicherheit, Logistik, Callcenter, Pflege/Soziales, Bau/Facility, IT) werden Arbeitnehmerüberlassung und/oder Subunternehmen eingesetzt, und <strong>welches jährliche Finanzvolumen</strong> (Kosten/Ausgaben) ist damit jeweils verbunden (bitte nach Unternehmen/Töchter und Bereichen aufschlüsseln)?</li><li><strong>Kommt es zu Kettenvergaben/Weitervergaben</strong> (Einsatz von Nachunternehmern durch beauftragte Subunternehmen) und falls ja: in welchem Umfang? Welche Regelungen und Kontrollen gibt es, um Weitervergaben zu begrenzen, Transparenz herzustellen und Verantwortlichkeiten sicherzustellen?</li><li>Inwieweit werden bei entsprechenden Vergaben <strong>Tariftreue, Mindestentgelt, Personalbemessung, Qualifikationsanforderungen</strong> sowie <strong>verbindliche Kontrollmechanismen</strong> (z.B. Nachweise, Audits, Vor-Ort-Kontrollen) festgelegt und überprüft?</li><li>Wie sind bei überlassenen Arbeitnehmer:innen und bei über Subunternehmen eingesetzten Beschäftigten <strong>Arbeits- und Gesundheitsschutz</strong>, Unterweisungen, persönliche Schutzausrüstung (PSA), Unfallmeldungen sowie die Zuständigkeiten zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in geregelt und kontrolliert?</li><li>Wie werden <strong>Betriebsräte/JAV</strong> in den städtischen Unternehmen und Töchter in den Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung und Subunternehmen einbezogen? Gibt es <strong>Betriebsvereinbarungen zum Fremdpersonaleinsatz</strong> und wie wird deren Einhaltung überprüft?</li><li>Wird bei Arbeitnehmerüberlassung <strong>Equal Pay/Equal Treatment</strong> umgesetzt (ab wann, ggf. mit Branchenzuschlägen/Überlassungsdauer) und wie häufig kommen Ausnahmen vor?</li><li>Gibt es eine <strong>Personal- und Vergabestrategie</strong>, den Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung und Subunternehmen dort zu reduzieren, wo <strong>Daueraufgaben</strong> betroffen sind (z.B. Zielquoten, Prioritäten, Zeitplan)? Falls ja: wie sieht diese aus?</li></ol><p><strong>Begründung:</strong></p>
<p><br>Die Stadt Nürnberg sollte als kommunale Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion einnehmen und für faire Löhne sowie gute Arbeitsbedingungen sorgen.<br>Die Nutzung von Arbeitnehmerüberlassung kann problematisch sein, wenn darüber reguläre Arbeitsverhältnisse umgangen oder schlechtere Arbeitsbedingungen für die Betroffenen geschaffen werden. <strong>Ähnliches gilt für den Einsatz von Subunternehmen, wenn Tätigkeiten dauerhaft ausgelagert werden, Verantwortung „weitergereicht“ wird oder Kontroll- und Mitbestimmungsstandards unterlaufen werden.</strong> Vor diesem Hintergrund ist eine detaillierte Berichterstattung notwendig, um die Situation zu bewerten und gegebenenfalls politische Maßnahmen einzuleiten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Kathrin Flach Gomez&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30482</guid>
                <pubDate>Tue, 24 Feb 2026 14:16:13 +0100</pubDate>
                <title>Betriebsqualität, Arbeitsschutz, Organisation und Wirtschaftlichkeit bei der VAG Nürnberg (insb. E-Bus-Betrieb)</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/betriebsqualitaet-arbeitsschutz-organisation-und-wirtschaftlichkeit-bei-der-vag-nuernberg-insb-e-bus-betrieb/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Nürnberg trägt als Aufgabenträgerin des ÖPNV sowie über ihre Beteiligung an der VAG besondere Verantwortung für einen verlässlichen, sicheren und sozial verantwortlichen öffentlichen Nahverkehr. Vor dem Hintergrund der Flottenumstellung, der Anforderungen an Betriebsqualität und Arbeitsschutz sowie der wirtschaftlichen Steuerung bitte ich um Prüfung und Beantwortung der folgenden Fragen und um Zuleitung an den zuständigen Ausschuss zur weiteren Beratung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>I. Betriebsqualität, Klima/Heizung und Fahrgastkomfort</strong></p><ol><li>Welche Zielwerte (Temperaturkorridore) gelten bei der VAG für die Innenraumtemperatur in Bussen (Sommer/Winter) und – soweit einschlägig – in Straßenbahnen, und wie werden diese technisch sichergestellt sowie dokumentiert (Messung/Sensorik/Auswertung)?</li><li>Welche Handlungsanweisungen gibt es zum Betrieb von Heizung und Klimaanlage (z. B. Energiespar-/Drosselungsmodi, Eco-Betrieb) – seit wann gelten sie und mit welcher Begründung?</li><li>In welchem Umfang liegen der VAG Beschwerden von Fahrgästen über zu hohe/zu niedrige Temperaturen vor (bitte für die letzten 3 Jahre nach Jahr, Fahrzeugtyp/Linie soweit möglich sowie Beschwerdekanal darstellen)?</li><li>Welche technischen oder betrieblichen Gründe können dazu führen, dass Heizung oder Klimatisierung nicht bzw. nur eingeschränkt betrieben werden (z. B. Ladefenster, Reichweite, Energiemanagement, Software-Settings)?</li><li>Welche Maßnahmen wurden seit Beginn/Erweiterung des E-Bus-Betriebs umgesetzt, um Heizung/Klima auch bei hoher Auslastung zuverlässig zu gewährleisten?</li><li>Welche Unterschiede bestehen zwischen Herstellern/Serien im Hinblick auf Temperaturstabilität, Energieverbrauch (Heizung/Klima) und Reichweitenverhalten?</li><li>Welche Erkenntnisse liegen der VAG zur Wechselwirkung von Temperaturbedingungen und Konflikten im Fahrgastbetrieb vor (z. B. Beschwerdehäufungen, Eskalationen – jeweils aggregiert)?</li></ol><p><strong>II. Arbeitsschutz, Gesundheit und Unterstützungsangebote&nbsp;</strong></p><ol><li>Wie haben sich Krankenstände/Fehlzeiten im Fahrdienst (Bus/Tram getrennt) in den letzten 5 Jahren entwickelt (jährlich, aggregiert)?</li><li>Welche arbeitsmedizinischen/arbeitsschutzrechtlichen Bewertungen liegen der VAG zu klimatischen Belastungen (Hitze/Kälte) im Fahrdienst vor?</li><li>Welche Maßnahmen ergreift die VAG zur Prävention psychischer Belastungen im Fahrdienst, insbesondere im Umgang mit Konflikten im Fahrgastbetrieb (z. B. Deeskalation, Unterstützungssysteme, Sicherheitskonzept)?</li><li>Welche Unterstützungsangebote bestehen für Beschäftigte (bitte jeweils kurz darstellen; Nutzung aggregiert angeben, soweit vorhanden):</li></ol><ul class="list-normal"><li>betriebliche Sozialberatung</li><li>Suchtberatung / Unterstützung bei Abhängigkeitserkrankungen</li><li>psychologische Beratung</li><li>Angebote bei gesundheitlichen Belastungen/Erkrankungen</li><li>Sprachförderung/Sprachkurse</li></ul><ol><li>Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Unternehmensleitung und Belegschaft strukturiert (z. B. Regelkommunikation, Betriebsversammlungen), und wie wird sichergestellt, dass Probleme im Arbeitsalltag niedrigschwellig und ohne Nachteile adressiert werden können?</li></ol><p><strong>III. Dienstanweisungen und Praxistauglichkeit</strong></p><ol><li>Welche Dienstanweisungen bestehen aktuell im Busbetrieb in Bezug auf:</li></ol><ul class="list-normal"><li>Türen (Öffnen/Schließen an Haltestellen, Sommerbetrieb)</li><li>Fenster (Öffnen/Verriegelung)</li><li>Innenraumklima (Heizung/Klima)</li><li>Mitnahme/Handhabung von E-Scootern</li><li>Fahrscheinkontrollen (Zeiträume/Schwerpunkte, z. B. abends)?</li></ul><p>(Bitte zusammenfassen und Zweck/Begründung angeben.)</p><ol><li>Welche dieser Regelungen wurden in den letzten 3 Jahren geändert (Datum, Anlass, erwartete Wirkung)?</li><li>Welche Rückmeldemechanismen/Erkenntnisse nutzt die VAG, um die Praxistauglichkeit dieser Regelungen zu prüfen (z. B. Konfliktquote, Beschwerden, betriebliche Meldungen – aggregiert)?</li></ol><p><strong>IV. Personalstruktur, Einsatzsteuerung und Organisation</strong></p><ol><li>Wie hoch ist die Fluktuationsrate im Fahrdienst (Bus/Tram getrennt) in den letzten 5 Jahren (jährlich)?</li><li>Welche Gründe für Austritte/Wechsel werden erfasst und wie stellen sie sich in aggregierter Form dar?</li><li>Wie ist die Dienst- und Urlaubsplanung organisiert, und welche Qualitätskriterien gelten (z. B. Planbarkeit, Ausgleich, kurzfristige Änderungen)?</li><li>Wie ist die Einsatzsteuerung organisatorisch aufgebaut (z. B. betriebliche Bereiche/Standorte), und welche Auswirkungen hat die Struktur auf:</li></ol><ul class="list-normal"><li>Flexibilität im Personaleinsatz (z. B. bereichsübergreifender Einsatz)</li><li>Strecken-/Ortskenntnis</li><li>Verwaltungsaufwand?</li></ul><ol><li>Welche Optionen zur organisatorischen Vereinfachung/Optimierung (z. B. Zentralisierung oder Neu-Zuschnitt) wurden in den letzten Jahren geprüft und mit welchem Ergebnis?</li><li>Welche Maßnahmen ergreift die VAG zur Personalgewinnung und -bindung (Qualifizierung, Arbeitsbedingungen, Vergütung, Entwicklungsperspektiven)?</li></ol><p><strong>V. Einsatz von Subunternehmen und Qualitätssicherung</strong></p><ol><li>In welchem Umfang setzt die VAG aktuell Subunternehmen im Busbetrieb ein (Anteil an Leistung/Fahrzeugkilometern)?</li><li>Welche Mindeststandards gelten vertraglich für Subunternehmen hinsichtlich:</li></ol><ul class="list-normal"><li>Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten</li><li>Qualifikation/Ausbildung</li><li>Sprachkenntnisse</li><li>Arbeitsschutz und Betriebssicherheit?</li></ul><ol><li>Wie kontrolliert die VAG die Einhaltung dieser Standards (Prüffrequenz, Prüfinstrumente, Sanktionen), und wie viele Verstöße wurden in den letzten 5 Jahren festgestellt (aggregiert)?</li><li>Welche Unterschiede zeigt das Qualitätsmonitoring (sofern vorhanden) zwischen Eigen- und Fremdleistung, z. B. bei:</li></ol><ul class="list-normal"><li>Beschwerden</li><li>Ausfällen</li><li>Unfällen/Vorkommnissen</li><li>Pünktlichkeit/Verfügbarkeit?</li></ul><p><strong>VI. Vergütung, Wirtschaftlichkeit und Folgekosten</strong></p><ol><li>Wie stellt sich die Entgeltentwicklung im Fahrdienst in den letzten 10 Jahren dar (tariflich, ggf. Zulagen/Schichtmodelle – aggregiert)?</li><li>Inwieweit bewertet die VAG Zusammenhänge zwischen Vergütung, Fluktuation, Personalsituation, Mehrarbeit/Überstunden, Krankenstand sowie Unfall-/Schadensgeschehen (bitte vorhandene Auswertungen/Indikatoren darstellen)?</li><li>Welche Kosten entstehen der VAG durch Fluktuation (z. B. Recruiting, Ausbildung, Einarbeitung, Ausfallkosten) – und wie entwickeln sich diese?</li></ol><p><strong>VII. Fahrzeugstrategie und Kosten (E-Bus vs. Diesel) inklusive Infrastruktur</strong></p><ol><li>Wie hoch sind die Anschaffungskosten von Diesel- und E-Bussen (bitte nach Fahrzeugtyp/Serie, soweit möglich) und welche Annahmen liegen zugrunde?</li><li>Wie stellt sich der Lebenszyklus-Kostenvergleich (Total Cost of Ownership) dar – inklusive:</li></ol><ul class="list-normal"><li>Anschaffung</li><li>Wartung/Instandhaltung</li><li>Energie</li><li>Infrastruktur (Ladeeinrichtungen, Netzanschlüsse, Betriebshofumbau)</li><li>Abschreibung/Nutzungsdauer</li><li>Reservebedarf und betriebliche Zusatzkosten?</li></ul><ol><li>Welche Investitionen in Ladeinfrastruktur und Betriebshofumbauten sind seit Beginn der E-Bus-Strategie angefallen bzw. geplant (bitte nach Jahr, Maßnahme, Kostenvolumen)?</li><li>Welche Fördermittel wurden hierfür genutzt (Programm, Höhe, Eigenanteil) und welche dauerhaften Folgekosten verbleiben bei VAG/Stadt (Betrieb, Wartung, Ersatzinvestitionen)?</li><li>Welche betrieblichen Einschränkungen bestehen aktuell durch Reichweite/Ladezeiten, und welche Auswirkungen hat dies auf:</li></ol><ul class="list-normal"><li>Umlaufplanung</li><li>Einrückzeiten</li><li>Pünktlichkeit</li><li>Reservefahrzeuge</li><li>Personaleinsatz?</li></ul><ol><li>Welche Maßnahmen verfolgt die VAG, um bei E-Bussen Heizung und Klimatisierung ohne Einschränkungen sicherzustellen (z. B. Ladefenster, Umlaufplanung, technische Nachrüstungen, Software)?</li><li>Welche kurzfristigen und mittelfristigen Maßnahmen sieht die VAG, um Betriebskosten zu senken, ohne Betriebsqualität, Arbeitsschutz und Verlässlichkeit zu verschlechtern?</li></ol><p><strong>VIII. Berichterstattung und Transparenz</strong></p><ol><li>Ist die VAG bereit, dem Stadtrat jährlich einen kompakten Bericht vorzulegen, der zentrale Kennzahlen aggregiert darstellt (z. B. Betriebsqualität/Beschwerden, Krankenstand/Fluktuation, Subunternehmer-KPIs, TCO-Update, Investitionen, Pünktlichkeit/Verfügbarkeit)?</li></ol><p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Kathrin Flach Gomez&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30259</guid>
                <pubDate>Tue, 03 Feb 2026 12:43:50 +0100</pubDate>
                <title>Enforce Tac beenden – Sofortmaßnahmen 2026 und menschenrechtsbasierte Steuerung der NürnbergMesse</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/enforce-tac-beenden-sofortmassnahmen-2026-und-menschenrechtsbasierte-steuerung-der-nuernbergmesse/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister König,

Der Stadtrat möge beschließen:

1) Sofortmaßnahmen zur Enforce Tac 2026

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich und in geeigneter Form über die städtischen Vertreter:innen in den zuständigen Gremien der NürnbergMesse GmbH (und ggf. weiterer Beteiligungsgremien) auf folgende Maßnahmen für die Durchführung 2026 hinzuwirken:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>1<strong>Kein städtisches „Mittragen“ in Kommunikation und Repräsentanz</strong><br>Es erfolgt <strong>keine</strong> Unterstützung der Enforce Tac durch städtische Kanäle, Logos, Grußworte, repräsentative städtische Formate oder städtische „Schirm“-Signale, soweit dies in der Zuständigkeit der Stadt liegt.</p><ol><li><strong>Keine Live-Inszenierungen in zivilen Szenarien („Enforce Tac Village“ u. ä.)</strong><br>Die NürnbergMesse wird aufgefordert, <strong>keine Formate</strong> zuzulassen, die zivile Räume realitätsnah als Einsatz- und Gewaltkulisse nachbilden oder derartige Anwendungen normalisieren (z. B. „Village“-Settings, Live-Vorführungen mit nachgestellten urbanen Einsatzlagen).<br>Hilfsweise ist zumindest eine <strong>umfassende Einschränkung</strong> solcher Formate zu verlangen (keine „zivilen“ Kulissen, keine realitätsnahen Einsatzszenarien, keine mediale Vermarktung als „authentische“ Kriegseinsatzsimulation).</li><li><strong>Sofortiger Ausschluss rechtsextremer Symbolik und Akteur:innen</strong><br>Es wird eine <strong>No-Symbols-Policy</strong> durchgesetzt: keine rechtsextremen/antisemitischen/rassistischen Symbole, Codes oder einschlägige Selbstdarstellungen auf Ständen, in Katalogen oder Rahmenprogrammen.<br>Bei Verstößen: <strong>Sofortige Unterbindung</strong> bis hin zum Ausschluss (Hausrecht, Vertragsklauseln).</li><li><strong>Minimalstandard Compliance/Sorgfaltsprüfung für Aussteller:innen 2026</strong><br>Für die Enforce Tac 2026 sind – mindestens – folgende Prüf- und Ausschlusskriterien verbindlich anzuwenden:<ul><li>Ausschluss bei Verstößen gegen geltendes Export-/Außenwirtschaftsrecht, Sanktionen oder Embargos,</li><li>Ausschluss bei belegbaren Verbindungen zu extremistischen/antidemokratischen Strukturen,</li><li>Ausschluss bei menschenrechtsbezogenen Hochrisiken, soweit diese nach dokumentierten Kriterien nicht ausgeräumt werden können.<br>Die NürnbergMesse legt hierzu einen <strong>kurzen, nachvollziehbaren Prüfvermerk</strong> (Prozessbeschreibung) vor.</li></ul></li><li><strong>Beobachtung, Beschwerdeweg und Nachbericht</strong><br>Für 2026 wird ein <strong>niedrigschwelliger Beschwerdeweg</strong> (z. B. Meldestelle für Besucher:innen, Zivilgesellschaft, Mitarbeitende) eingerichtet.<br>Nach Ende der Enforce Tac 2026 berichtet die Verwaltung dem Stadtrat zeitnah über: Beschwerden, Maßnahmen, Ausschlüsse/Interventionen (aggregiert), sowie Empfehlungen für 2027.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>2) Grundsatzbeschluss: Enforce Tac darf nicht mehr Teil der NürnbergMesse-Verantwortung sein</strong></p>
<p>Die Stadt Nürnberg setzt sich als Gesellschafterin dafür ein, dass die NürnbergMesse GmbH die „Enforce Tac“ <strong>nicht mehr als Eigen- oder (Mit-)Veranstaltung</strong> organisiert, durchführt, vermarktet oder als Teil ihres offiziellen Veranstaltungsportfolios führt.</p>
<p>Die städtischen Vertreter:innen werden beauftragt, in den zuständigen Gremien darauf hinzuwirken, dass:</p>
<p>&nbsp;</p><ol><li><strong>keine Vertragsverlängerung</strong> und keine Erweiterung bestehender Bindungen erfolgt (Veranstalterrolle, Kooperationsverträge, Marken-/Vermarktungsrechte, Rahmenvereinbarungen),</li><li>ein <strong>Ausstiegs- und Beendigungsplan</strong> vorgelegt wird (Zeitachse, Meilensteine, rechtliche Schritte, Risikobewertung),</li><li>dem Stadtrat eine <strong>übersichtliche Darstellung</strong> der relevanten Vertrags- und Rollenlage zur Enforce Tac vorgelegt wird (unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen).</li></ol><hr>
<p><strong>3) Verbindlicher Menschenrechts- und Demokratie-Kodex für Messeveranstaltungen</strong></p>
<p>Die Stadt Nürnberg wirkt darauf hin, dass die NürnbergMesse GmbH einen <strong>verbindlichen Menschenrechts- und Demokratie-Kodex</strong> für Eigen- und Gastveranstaltungen beschließt und anwendet. Dieser Kodex umfasst mindestens:</p>
<p>&nbsp;</p><ol><li><strong>Ausschlusskriterien</strong> (z. B. extremistische/antidemokratische Akteur:innen, einschlägige Symbolik, Verstöße gegen Sanktionen/Embargos/Exportrecht, schwerwiegende menschenrechtliche Risiken),</li><li><strong>verbindliche Vertragsklauseln</strong> (Hausordnung, Sanktionen, Ausschluss, Dokumentationspflichten),</li><li><strong>Melde- und Beschwerdemechanismus</strong> mit Fristen, Zuständigkeiten und Dokumentation,</li><li><strong>jährlichen Kurzbericht</strong> zu Compliance- und Menschenrechtsmaßnahmen (aggregiert, ohne Geschäftsgeheimnisse offenzulegen).</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>4) Berichtspflicht vor sicherheitspolitisch sensiblen Veranstaltungen</strong></p>
<p>Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat künftig <strong>spätestens 6 Wochen vor Beginn</strong> sicherheitspolitisch sensibler Messeformate über:</p><ul class="list-normal"><li>Art und Umfang der Veranstaltung,</li><li>besondere Programmbestandteile (Live-Demos, Szenarien, Trainingsflächen),</li><li>angewandte Prüf- und Ausschlusskriterien,</li><li>geplante Maßnahmen zur Wahrung demokratischer Mindeststandards.</li></ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>5) Perspektive: Friedensstadt stärken – Alternativen entwickeln</strong></p>
<p>Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis spätestens <strong>30.06.2026</strong> einen Perspektivbericht vor, der darstellt:</p><ol><li>welche kurz-, mittel- und langfristigen Optionen die Stadt als Gesellschafterin hat, um die Messepolitik kohärent am Nürnberger Menschenrechtsprofil auszurichten,</li><li>welche <strong>Alternativformate</strong> gezielt entwickelt/akquiriert werden können (z. B. ziviler Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz, humanitäre Logistik, Deeskalation, Konfliktprävention),</li><li>welche wirtschaftlichen, rechtlichen und reputativen Auswirkungen diese Optionen jeweils haben.</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Nürnberg versteht sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Dieses Selbstverständnis steht in einem offensichtlichen Spannungsverhältnis zu einer Messe, auf der Waffen und militärische Ausrüstung beworben, vernetzt und in realitätsnahen Anwendungsszenarien präsentiert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Stadt Nürnberg trägt als Gesellschafterin der NürnbergMesse GmbH eine besondere Verantwortung. Öffentliche Beteiligungen sind nicht wertneutral: Wo die Kommune mitträgt, muss sie demokratische Mindeststandards sichern, Transparenz herstellen und menschenrechtsbezogene Risiken ernst nehmen – insbesondere bei sicherheitspolitisch sensiblen Formaten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Als besonders problematisch wird die Normalisierung von Gewaltlogiken durch Formate bewertet, die zivile Räume als Einsatzkulisse nachbilden („Village“-Konzeptionen und ähnliche Live-Inszenierungen). Das verschiebt Grenzen des gesellschaftlich Akzeptablen und widerspricht dem Anspruch einer Friedensstadt, Konfliktbearbeitung zivil, deeskalierend und menschenrechtsorientiert zu denken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Antrag verbindet daher <strong>Sofortmaßnahmen für 2026</strong> (Repräsentanzverzicht, Ende der zivilen Einsatzinszenierungen, No-Symbols-Policy, Mindest-Compliance, Beschwerdeweg/Nachbericht) mit einem klaren strategischen Ziel: <strong>Die NürnbergMesse soll die Enforce Tac nicht mehr als Eigen- oder Mitveranstaltung verantworten</strong>. Ergänzend wird ein verbindlicher Menschenrechts- und Demokratie-Kodex vorgeschlagen, der dauerhaft Leitplanken setzt, sowie ein Perspektivbericht, der die Ausrichtung der Messepolitik stärker mit dem Menschenrechtsprofil Nürnbergs in Einklang bringt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Kathrin Flach Gomez; Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30226</guid>
                <pubDate>Fri, 30 Jan 2026 13:45:13 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Kaufhof im kommunalen Eigentum sichern – Entwicklung als Baustein einer sorgenden Stadt wirtschaftlich tragfähig gestalten</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/antrag-kaufhof-im-kommunalen-eigentum-sichern-entwicklung-als-baustein-einer-sorgenden-stadt-wirtschaftlich-tragfaehig-gestalten/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Kaufhof im kommunalen Eigentum sichern – Entwicklung als Baustein einer sorgenden Stadt wirtschaftlich tragfähig gestalten</p>
<p>Der Stadtrat möge beschließen:</p><ol><li><strong>Dauerhafter Verbleib in städtischem Eigentum</strong><br>Die Stadt Nürnberg hält den Kaufhof-Komplex (Königstraße/Frauengasse) dauerhaft im Eigentum. Ein Verkauf des Gesamtobjekts oder zentraler Teilflächen wird ausgeschlossen.<sup>1</sup> </li><li><strong>Leitbild „Sorgende Stadt“ als verbindliches Ziel</strong><br>Die langfristige Nachnutzung wird am Leitbild der sorgenden Stadt ausgerichtet: Der Kaufhof wird als gemischt genutzter Innenstadtbaustein entwickelt, der Sorgearbeit, Daseinsvorsorge, Teilhabe und kurze Wege stärkt – nicht als reine Handels-/Eventimmobilie.<sup>2</sup> </li><li><strong>Verbindliche Sorge-Quote / Flächenbindung</strong><br>Mindestens 20 % der oberirdischen Hauptnutzfläche werden dauerhaft für gemeinwohlorientierte Sorge- und Stadtgesellschaftsnutzungen gebunden (u.a. Pflege-/Gesundheitsstützpunkt, Sozial- und Mieterberatung, Familien- und Nachbarschaftsräume, Selbsthilfe/Community-Angebote – ohne Konsumzwang, barrierefrei, bezahlbar).<sup>3</sup> </li><li><strong>Wirtschaftliche Tragfähigkeit durch Nutzungsmix und Quersubvention im Objekt</strong><br>Die wirtschaftliche Tragfähigkeit wird über einen Nutzungsmix gesichert (z.B. marktgängige Büro-/Bildungs-/Wissensflächen, ausgewählte Handels-/Gastroflächen, ggf. tagungsnahe Nutzungen).<br>Dabei gilt: Erträge aus marktfähigen Nutzungen werden zur dauerhaften Mitfinanzierung der Sorgeflächen (u.a. niedrigere Mieten für Träger, Betrieb/Programm) innerhalb des Projekts eingesetzt (Quersubvention im Objekt).<sup>4</sup></li><li><strong>Stufenplan statt „Großsanierung auf Vorrat“</strong><br>Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis Ende des 3. Quartals 2026 ein umsetzungsreifes Konzept vor, inklusive:</li></ol><ul class="list-normal"><li>Stufen- und Investitionsplan (Technik/Brandschutz/Barrierefreiheit priorisiert),</li><li>Wirtschaftsplan (10–15 Jahre: Mieten, Betrieb, Instandhaltung, Risiken),</li><li>Fördermittelstrategie (u.a. Städtebauförderung),</li><li>Vorschlag für ein Betreiber- und Organisationsmodell (z.B. städtische Tochter/wbg), inkl. Governance zur Sicherung der Sorge-Quote.<sup>1</sup> </li></ul><ol><li><strong>Pilotierung ab 2026: Sorge sichtbar starten</strong><br>Bereits in der Übergangsphase werden Pilotflächen für Sorgeangebote eingerichtet (mindestens eine dauerhaft zugängliche Anlaufstelle + ein nicht-kommerzieller Begegnungsraum) und sozialräumlich ausgewertet. Orientierung bieten Best-Practice-Ansätze wie Barcelonas VilaVeïna (quartiersnahe Anlaufstellen, Koordination, Treffpunkte, Angebote) und die Debatten/Erfahrungen der Kampagne „Shoppingmalls zu Sorgezentren“.<sup>5</sup></li><li><strong>Verbindliche Beteiligung: Beirat „Sorgende Stadt Kaufhof“</strong><br>Zur Ausgestaltung der Sorgeflächen richtet die Stadt einen Beirat ein (Wohlfahrt/Träger, Pflege- und Gesundheitsakteur:innen, Gleichstellungsstelle, Behindertenbeirat, Mieterverein, Stadtteilinitiativen u.a.). Der Beirat begleitet Bedarfsanalyse, Zugänge, Öffnungszeiten, Barrierefreiheit und Belegungskriterien.<sup>3</sup></li><li><strong>Kriterien für ein Konzeptauswahlverfahren ergänzen</strong><br>Falls ein Konzeptauswahlverfahren durchgeführt wird, sind Sorge-Quote, nicht-kommerzielle Räume, Barrierefreiheit und Bezahlbarkeit als verbindliche Mindestanforderungen aufzunehmen und gleichrangig mit städtebaulicher Qualität und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.<sup>1</sup>&nbsp;</li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung&nbsp;</strong></p><ul class="list-normal"><li>Innenstadt-Leerstände wirken als Negativspirale – auch finanziell für Kommunen. Zwischennutzung kann stabilisieren, aber sie ersetzt keine sozial ausgerichtete Zielsetzung.<sup>6</sup></li><li>Der Kaufhof ist ein Schlüsselstandort. Wenn die Stadt bereits Eigentümerin ist, muss sie diese Steuerungsfähigkeit nutzen, um Daseinsvorsorge und Teilhabe dauerhaft zu verankern – nicht nur Frequenz und Markenbildung.</li><li>Internationale Praxis und die kommunalpolitische Debatte zu sorgenden Städten zeigen: Quartiersnahe Anlaufstellen, Koordination und nicht-kommerzielle Räume entlasten Menschen im Alltag und stärken Zusammenhalt.<sup>2,5</sup> </li><li>Der Antrag verbindet das mit Haushaltsrealität: Tragfähiger Nutzungsmix + Quersubvention im Objekt + Fördermittel, statt dauerhafter struktureller Zuschüsse.</li></ul><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fußnoten:&nbsp;</strong></p><ol><li>Barcelona Time Use Initiative – „Superblock of Care (VilaVeïna)“:&nbsp;<a href="https://timeuse.barcelona/good-practices/superblock-of-care-vilaveina/?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://timeuse.barcelona/good-practices/superblock-of-care-vilaveina/</a></li><li>RLS-Dokumentation „Shoppingmalls zu Sorgezentren“:&nbsp;<a href="https://www.rosalux.de/dokumentation/id/52866/shoppingmalls-zu-sorgezentren-1?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://www.rosalux.de/dokumentation/id/52866/shoppingmalls-zu-sorgezentren-1</a></li><li>(optional, Interview) Zeitschrift Luxemburg – „Shoppingmalls zu Sorgezentren“:&nbsp;<a href="https://zeitschrift-luxemburg.de/artikel/shoppingmalls-zu-sorgezentren?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://zeitschrift-luxemburg.de/artikel/shoppingmalls-zu-sorgezentren</a></li><li>Stadt Nürnberg – Projektseite „Kaufhof in der Königstraße“:&nbsp;<a href="https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/kaufhof.html?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/kaufhof.html</a> </li><li>Rosa-Luxemburg-Stiftung – Themenseite „Sorgende Städte“:&nbsp;<a href="https://www.rosalux.de/sorgende-staedte?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://www.rosalux.de/sorgende-staedte</a> </li><li>Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDF, 2024) – „Sorgende Städte / Care-Arbeit vergesellschaften“:&nbsp;<a href="https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/Sorgende_Staaedte_CareArbeitVergesellschaften_RLS_2024.pdf?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/Sorgende_Staaedte_CareArbeitVergesellschaften_RLS_2024.pdf</a> </li><li>Stadt Nürnberg – PM zum Vorgehen/Konzeptstudie (Hintergrund):&nbsp;<a href="https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/pm_25682.html?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/pm_25682.html</a> </li><li>Best Practice / Debatte: </li><li>IFH Köln – „Leerstand kostet!“:&nbsp;<a href="https://www.ifhkoeln.de/leerstand-kostet/?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://www.ifhkoeln.de/leerstand-kostet/</a> und Presse-Service-Zusammenfassung:&nbsp;<a href="https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1201006.html?utm_source=chatgpt.com" target="_new" rel="noreferrer">https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1201006.html</a>&nbsp;</li></ol><p>Kathrin Flach Gomez&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Özlem Demir&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30225</guid>
                <pubDate>Fri, 24 Oct 2025 13:41:00 +0200</pubDate>
                <title> Dringlichkeitsantrag zur Ausstattung der Nürnberger Schulen mit Seife und Handtüchern in den Klassenräumen</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/dringlichkeitsantrag-zur-ausstattung-der-nuernberger-schulen-mit-seife-und-handtuechern-in-den-klassenraeumen/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister König,

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass alle Nürnberger Schulen in ihren Klassenräumen mit grundlegenden Hygieneartikeln, insbesondere mit flüssiger Handseife und Handtüchern bzw. hygienischen Trocknungsmöglichkeiten, ausgestattet werden.

Zudem soll die bisherige Praxis, die Ausstattung der Klassenräume mit Seife und Handtüchern nicht mehr vorzusehen, überprüft und im Sinne der Gesundheitsvorsorge und Infektionsprävention überarbeitet werden.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Begründung:</strong></p><ol><li>Die Dringlichkeit ist gegeben, da mit Herbstbeginn die Grippe- und Erkältungssaison ansteht.</li><li>Der Gesamtelternbeirat der Nürnberger Schulen (GEB) sowie der Nürnberger Elternverband (NEV) haben sich in einem offenen Brief vom 17. Oktober 2025 mit der dringenden Bitte an die Stadt Nürnberg gewandt, die Ausstattung der Klassenzimmer mit grundlegenden Hygieneartikeln sicherzustellen.</li></ol><p>Die Entscheidung, auf eine Ausstattung mit Seife und Handtüchern in Klassenräumen künftig zu verzichten, ist aus Sicht der Elternvertretungen und auch aus Sicht der Stadtratsfraktion Die Linke weder sachgerecht noch verantwortbar.</p>
<p>Hygiene ist ein zentraler Bestandteil von Gesundheitsvorsorge und Infektionsschutz – insbesondere in Bildungseinrichtungen, in denen Kinder täglich viele Stunden in engem Kontakt miteinander verbringen. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie haben deutlich gezeigt, wie wichtig eine konsequente Handhygiene für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ist.</p>
<p>Allein Waschmöglichkeiten in Toilettenräumen reichen für die große Zahl von Schülerinnen und Schülern nicht aus, um eine regelmäßige und hygienische Handreinigung zu gewährleisten. Darüber hinaus werden Waschbecken in Klassenzimmern – gerade an Grundschulen – auch für den Unterricht selbst benötigt, etwa beim Malen mit Wasserfarben oder im Werkunterricht.</p>
<p>Im Gespräch mit Lehrkräften haben wir außerdem erfahren, dass vielerorts <strong>Lehrkräfte Seife und Handtücher aus eigener Tasche kaufen</strong>, um die Grundhygiene im Klassenraum sicherzustellen. Teilweise werden auch Eltern gebeten, <strong>Seife und Papiertücher zu spenden</strong>, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Das ist weder zumutbar noch akzeptabel.</p>
<p>Die Verantwortung für eine angemessene Hygieneausstattung liegt beim Sachaufwandsträger, also bei der Stadt Nürnberg. Es darf nicht Aufgabe der Schulen, Lehrkräfte oder Eltern sein, eine Grundversorgung zu gewährleisten, die zur gesundheitlichen Sicherheit der Kinder und Beschäftigten gehört.</p>
<p>Die Linke teilt ausdrücklich die Positionen des Gesamtelternbeirats, des Nürnberger Elternverbands sowie des Nürnberger Lehrer- und Lehrerinnenverbands (NLLV) und fordert die Stadt Nürnberg auf, <strong>die bestehende Regelung umgehend zu revidieren</strong> und für eine <strong>verbindliche, stadtweite Grundausstattung mit Seife und Handtüchern in allen Klassenräumen</strong> zu sorgen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Kathrin Flach Gomez&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30224</guid>
                <pubDate>Wed, 30 Jul 2025 13:39:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Öffentlichkeitskampagne zur Förderung des Umweltverbunds: „Nürnberg neu erfahren: Mehr Platz, mehr Leben, weniger Auto.“</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/antrag-oeffentlichkeitskampagne-zur-foerderung-des-umweltverbunds-nuernberg-neu-erfahren-mehr-platz-mehr-leben-weniger-auto/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Die Stadt Nürnberg initiiert eine stadtweite Öffentlichkeitskampagne unter dem Titel „Nürnberg neu erfahren: Mehr Platz, mehr Leben, weniger Auto“, die über die Folgen des motorisierten Individualverkehrs aufklärt und die Vorteile des Umweltverbunds (ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr) herausstellt. Ziel ist es, die Bereitschaft zum freiwilligen Verzicht auf das Auto zu stärken und damit zu einer lebenswerten, gesunden und klimafreundlichen Stadt beizutragen - nicht aus Zwang, sondern aus Überzeugung.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Die aktuellen Daten der städtischen VAG zeigen eindrücklich: Trotz eines historischen Höchststands bei der Nutzung des Umweltverbunds und einem ÖPNV-Marktanteil von 25 Prozent ist die Zahl der zugelassenen Pkw in Nürnberg seit 1998 um 43 Prozent gestiegen. Gleichzeitig wird über die Hälfte der privaten Pkw im Alltag überhaupt nicht oder nur einmal täglich bewegt.</p>
<p>Gleichzeitig zeigt die Mobilitätsanalyse:</p><ul class="list-normal"><li><strong>89 % der Nürnberger*innen empfinden die Folgen des Straßenverkehrs als nicht mehr erträglich.</strong></li><li><strong>68 % bewegen sich bereits im Umweltverbund fort.</strong></li><li><strong>63 % der Autofahrten im Binnenverkehr wären auf andere Verkehrsmittel verlegbar.</strong></li><li>Für jede prinzipiell ersetzbare Pkw-Fahrt bestehen durchschnittlich <strong>1,4 Alternativen im Umweltverbund.</strong></li></ul><p>Diese Zahlen machen deutlich: Der Wille zur Veränderung ist in der Bevölkerung längst vorhanden. Was fehlt, ist eine gezielte städtische Unterstützung beim tatsächlichen Umstieg.</p>
<p>Die Stadt Nürnberg sollte diese Dynamik nutzen und verstärken. Eine öffentlichkeitswirksame Kampagne kann dabei helfen, die „Normalität“ des täglichen Autofahrens zu hinterfragen und positive Narrative für eine mobile, autofreie Stadtgesellschaft zu entwickeln.</p>
<p>Die Kampagne „Nürnberg neu erfahren: Mehr Platz, mehr Leben, weniger Auto“ sollte folgende Ziele verfolgen:</p><ul class="list-normal"><li>Sichtbarkeit für die bereits heute hohe Attraktivität von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr schaffen.</li><li>Den ökologischen und gesundheitlichen Nutzen des Verzichts auf das Auto kommunizieren.</li><li>Menschen motivieren, das eigene Mobilitätsverhalten zu reflektieren.</li><li>Alltagsnahe Tipps und Informationen bereitstellen (z. B. zu Fahrplänen, sicheren Radwegen, Mobilitätsstationen, Leihsystemen).</li></ul><p>Die Kampagne soll in Zusammenarbeit mit den städtischen Mobilitätsakteur*innen (VAG, Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Radentscheid etc.) entwickelt und über mehrere Monate hinweg über Print, Social Media, Plakatflächen und Veranstaltungen ausgespielt werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Kathrin Flach Gomez</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30223</guid>
                <pubDate>Sun, 18 May 2025 13:36:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag der Fraktion Die Linke im Stadtrat Nürnberg:   Antrag: Beitritt der Stadt Nürnberg zum Netzwerk solidarischer Städte</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/antrag-der-fraktion-die-linke-im-stadtrat-nuernberg-antrag-beitritt-der-stadt-nuernberg-zum-netzwerk-solidarischer-staedte/</link>
                
                <description>Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt Nürnberg tritt dem Netzwerk „Solidarity City“ bei und erklärt sich zur solidarischen Stadt.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Antrag der Fraktion Die Linke im Stadtrat Nürnberg:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Beitritt der Stadt Nürnberg zum Netzwerk solidarischer Städte</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Der Stadtrat möge beschließen:</strong></p><ol><li>Die Stadt Nürnberg tritt dem Netzwerk „Solidarity City“ bei und erklärt sich zur solidarischen Stadt.</li><li>Der Stadtrat bekennt sich ausdrücklich zum Recht auf Stadt und zu globalen sozialen Rechten – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.</li><li>Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Initiativen, migrantischer Organisationen und Expert*innen, ein Handlungskonzept für eine solidarische Stadt Nürnberg zu erarbeiten. Dieses soll konkrete Maßnahmen enthalten zur:<ul><li>Stärkung des gleichberechtigten Zugangs zu Wohnen, Bildung, Gesundheit und Arbeit für alle Stadtbewohner:innen,</li><li>Unterstützung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus,</li><li>Prüfung der Einführung eines kommunalen Ausweises („City-ID“) zur Erleichterung des Zugangs zu städtischen Angeboten und Institutionen,</li><li>Förderung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe marginalisierter Gruppen,</li><li>Verweigerung der aktiven Mitwirkung Nürnberger Behörden an Abschiebungen.</li></ul></li></ol><p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:</strong></p>
<p>Nürnberg trägt seit Jahrzehnten den selbstgewählten Titel „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“. Diesem Anspruch kann sie nur gerecht werden, wenn sie sich entschieden gegen Abschottung, Rassismus und Ausgrenzung stellt – und stattdessen aktiv für globale soziale Gerechtigkeit und gleiche Rechte für alle eintritt.</p>
<p>Während nationale und europäische Regierungen zunehmend auf restriktive Migrationspolitik setzen, zeigen Städte weltweit, dass es auch anders geht: In Solidarity Cities wie Barcelona, Palermo oder Berlin wird tagtäglich erprobt, wie soziale Rechte auch unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus verwirklicht werden können.</p>
<p>Diese Urban Citizenship – also das Konzept einer Stadtbürgerschaft – basiert auf der Überzeugung, dass alle Menschen, die in einer Stadt leben, auch gleiche Rechte auf Teilhabe haben sollten. Auch wenn kommunale Spielräume begrenzt sind, können Städte konkrete Maßnahmen ergreifen, um Schutzräume zu schaffen und Solidarität praktisch zu gestalten.</p>
<p>Die internationale Solidarity City-Bewegung fordert u.a.</p><ul class="list-normal"><li>Schutz vor Abschiebung,</li><li>Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Unterkunft,</li><li>kommunale Dokumente für Identifikation und Teilhabe,</li><li>und das politische Signal, dass alle Menschen willkommen sind.</li></ul><p>Einige Städte, wie New York oder San Francisco, haben damit begonnen, eigene kommunale Ausweise für alle Einwohner:innen auszustellen. In Berlin wird ein anonymisierter Krankenschein für Menschen ohne Krankenversicherung diskutiert. Die Charta von Palermo, an der sich viele Städte orientieren, fordert die Abschaffung der Aufenthaltsgenehmigung als Zugangsvoraussetzung zu Grundrechten.</p>
<p>Auch aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft gibt es klare Impulse: Migration ist kein Ausnahmezustand, sondern urbaner Normalzustand. Wer daran festhält, Unterschiede als Bereicherung begreift und Teilhabe ermöglicht, fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt.</p>
<p>Ein Beitritt Nürnbergs zur Bewegung solidarischer Städte ist daher ein überfälliger Schritt – nicht als Symbolpolitik, sondern als Ausdruck einer aktiven kommunalen Verantwortung und menschenrechtsorientierten Praxis.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>Kathrin Flach Gomez&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30222</guid>
                <pubDate>Sun, 18 May 2025 13:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Zensurvorwürfe gegen die Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK) im Rahmen der „Blauen Nacht“-Ausstellung „Debüt“</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/zensurvorwuerfe-gegen-die-akademie-der-bildenden-kuenste-nuernberg-adbk-im-rahmen-der-blauen-nacht-ausstellung-debuet/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats,

die Stadtratsfraktion Die Linke Nürnberg beantragt, die folgenden Fragen im Rahmen der nächsten Sitzung des Stadtrates zu behandeln:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sachverhalt:</strong><br>Im Rahmen der „Blauen Nacht“-Ausstellung „Debüt“, die von der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (AdBK) im ehemaligen Kaufhofgebäude veranstaltet wurde, kam es zu massiven Zensurvorwürfen. Die Künstlerin „ffi“ plante, ein Werk mit antifaschistischer Botschaft im Schaufenster des Ausstellungsortes zu präsentieren. Die Hochschulleitung der AdBK untersagte dies und erlaubte lediglich eine Präsentation im Innenraum als Postkarte. Bei dem Kunstwerk war lediglich zu lesen: „Seite an Seite gegen den Faschismus“ sowie „Alerta Antifascista“.</p>
<p><br>Gerade in einer Stadt wie Nürnberg, die im Nationalsozialismus eine zentrale Rolle für das NS-Regime spielte und sich heute als Stadt der Menschenrechte versteht, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, klare antifaschistische Positionen öffentlich sichtbar zu vertreten.<br>Diese Entscheidung zur Zensur führte zu Protesten und Solidaritätsbekundungen anderer Kunstschaffender, von denen einige ihre Werke aus der Ausstellung zurückzogen. Die Hochschulleitung begründete ihre Entscheidung mit der aktuellen „politischen Stimmung“, insbesondere im Hinblick auf rechte Drohungen, Hakenkreuzschmierereien auf dem Campus und einen Antrag der AfD im bayerischen Landtag, der die politische Neutralität der AdBK infrage stellt.</p>
<p><br>Fragen:<br>1)Wie bewertet die Stadtverwaltung die Zensurvorwürfe gegen die AdBK im Kontext der Kunstfreiheit?</p>
<p>2)Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Kunstfreiheit in städtischen und stadtnahen Kultureinrichtungen zu gewährleisten?</p>
<p>3)Inwiefern sieht die Stadtverwaltung eine Verbindung zwischen den rechten Drohungen und dem AfD-Antrag und der Entscheidung der AdBK-Leitung?</p>
<p>4) Welche Unterstützung bietet die Stadtverwaltung der AdBK an, um mit den aktuellen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf rechte Bedrohungen und politische Einflussnahmeversuche durch die AfD, umzugehen?</p>
<p>5)Welche Rolle spielt die Stadt bei der Sicherstellung, dass städtische Fördermittel nicht zu einer Einschränkung der Kunstfreiheit führen?</p>
<p>6)Wie kann die Stadt Nürnberg, gemeinsam mit der AdBK, sicherstellen, dass zukünftige Ausstellungen und künstlerische Projekte frei von Zensur und politischer Einflussnahme durch rechtsextreme Kräfte bleiben?</p>
<p>7)Welche Strategien gibt es, um Künstler:innen vor rechter Hetze zu schützen?</p>
<p>8)Wie gedenkt die Stadt mit der AfD-Debatte umzugehen?</p>
<p>9)Wie gedenkt die Stadt mit der Angst der Studierenden umzugehen und ihnen den Rücken zu stärken im Einsatz für die Einhaltung der universell geltenden Menschenrechte?</p>
<p>10)Sieht die Stadt eine Möglichkeit, das Exponat in einem anderen, würdigen Rahmen und in voller Größe - in Absprache mit der Künstler:in - auszustellen?</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br>Die Zensurvorwürfe gegen die AdBK werfen wichtige Fragen zur Kunstfreiheit und zum Umgang mit politischer Einflussnahme auf. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Stadt Nürnberg als Förderer und Unterstützer der Kunst- und Kulturszene klare Position bezieht und Maßnahmen ergreift, um die Kunstfreiheit und als Stadt der Menschenrechte das Engagement von Künstler:innen für Menschenrechte zu schützen. Die Vorfälle an der AdBK zeigen, dass rechte Kräfte versuchen, durch Einschüchterung und politische Anträge Einfluss auf die Kunstszene zu nehmen. Diesen Bestrebungen muss entschieden entgegengetreten werden.<br>Gerade in Nürnberg – der einstigen „Stadt der Reichsparteitage“ und Ort der Nürnberger Prozesse – trägt die Stadt eine besondere historische Verantwortung, Faschismus und rechten Tendenzen entschieden entgegenzutreten. Antifaschistische Botschaften öffentlich sichtbar zu machen, sollte daher nicht nur erlaubt, sondern aktiv geschützt und unterstützt werden.</p>
<p><br><strong>Mit freundlichen Grüßen,</strong><br>Kathrin Flach Gomez Titus Schüller</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30220</guid>
                <pubDate>Mon, 28 Apr 2025 13:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Polizeigewalt gegen Gegendemonstrant:innen bei Montagsdemos des sogenannten „Team Menschenrechte“ sowie Umgang mit rechten Aufmärschen in Nürnberg</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/antrag-polizeigewalt-gegen-gegendemonstrantinnen-bei-montagsdemos-des-sogenannten-team-menschenrechte-sowie-umgang-mit-rechten-aufmaerschen-in-nuernberg/</link>
                
                <description>Der Stadtrat möge beschließen:
1. Die Stadt Nürnberg setzt sich gegenüber der Polizei Mittelfranken und der Bayerischen Staatsregierung dafür ein, a) dass die wiederholte, dokumentierte Polizeigewalt gegen Gegendemonstrant:innen, insbesondere Antifaschist:innen, bei den Montagsdemos des sogenannten „Team Menschenrechte“ sowie beim rechten Aufmarsch am 26.04.2025 unverzüglich aufgeklärt wird, b) dass Fälle von Schlagstockeinsatz, Pfefferspraygebrauch, Faustschlägen und Tritten durch Polizeikräfte vollständig und transparent untersucht werden, c) dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Versammlungsfreiheit und das Recht auf antifaschistischen Protest ohne Angst vor Gewaltanwendung durch Polizeikräfte zu garantieren.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>2. Die Stadt Nürnberg fordert die Polizei Mittelfranken auf, künftig ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Gegendemonstrant:innen zu legen, insbesondere vor Angriffen durch gewaltbereite Rechtsextreme im Umfeld der Montagsdemos und weiterer rechter Veranstaltungen.</p>
<p><br>3. Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, künftig extrem rechte Aufmärsche, wie die Demonstrationen des sogenannten „Team Menschenrechte“, einzuschränken oder zu untersagen, insbesondere vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung der Stadt Nürnberg als „Stadt der Menschenrechte“ und ihrer besonderen Geschichte im Nationalsozialismus. Denn das sogenannte „Team Menschenrechte“ tritt dabei selbst für die Einschränkung der Rechte von Menschen ein, die nicht in ihr rechtes Weltbild passen, etwa Migrant:innen, queere Personen und Frauen.</p>
<p><br>4. Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich, antifaschistische Initiativen und Gegendemonstrationen weiterhin aktiv zu unterstützen und sich öffentlich klar gegen jede Form von Rechtsextremismus zu positionieren.</p>
<p><br>5. Der Stadtrat stellt fest, dass der aktuelle Sicherheitsbericht der Stadt Nürnberg sowie der Bericht der mittelfränkischen Polizei eine deutliche Schieflage aufweisen:&nbsp;</p>
<p>a) Während antifaschistische Proteste detailliert aufgeführt werden, bleiben rechte Aufmärsche nahezu unerwähnt. Diese Darstellung verkennt die reale Bedrohung durch die extreme Rechte und muss in künftigen Berichten korrigiert werden.&nbsp;</p>
<p>b) Beim Thema „Politisch motivierte Kriminalität“ widmet der Polizeibericht dem sogenannten Linksextremismus breiten Raum, obwohl laut Bundeskriminalamt rechtsextreme Straftaten und Netzwerke eine weitaus größere Gefahr darstellen – auch in Bayern.&nbsp;</p>
<p>c) Erforderlich ist eine stärkere Differenzierung sowie die klare Anerkennung zivilgesellschaftlicher Proteste als unverzichtbarer Bestandteil demokratischer Kultur, insbesondere wenn sich dieser Protest gegen rechte Kundgebungen richtet.</p>
<p><strong>Begründung:</strong><br>Seit Mitte Januar 2025 häufen sich Berichte über Polizeigewalt gegen Gegendemonstrant:innen in Nürnberg, die sich gegen die zunehmend von Rechtsextremen dominierte Gruppierung „Team Menschenrechte“ positionieren. Der massive Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray sowie dokumentierte Faustschläge und Tritte gegenüber Aktivist:innen sind nicht hinnehmbar und werfen ein verheerendes Bild auf das Verhältnis von Polizei und Zivilgesellschaft.</p>
<p><br>Besonders alarmierend ist, dass Gegendemonstrant:innen im Nachgang von gewaltbereiten Nazis attackiert wurden, ohne dass ein ausreichender Schutz durch die Polizei gewährleistet war. Angesichts der besonderen historischen Verantwortung Nürnbergs darf die Stadt derartigen rechten Aufmärschen nicht tatenlos zusehen. Vielmehr muss sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um solche extrem rechten Demonstrationen zu verhindern und den antifaschistischen Widerstand zu stärken.<br>Ein aktuelles Beispiel ist der rechte Aufmarsch am 26.04.2025, bei dem erneut zahlreiche besorgniserregende Vorfälle zu verzeichnen waren:</p>
<p>•An der Museumsbrücke setzte die Polizei großflächig Pfefferspray ein, wobei auch unbeteiligte Gäste einer Eisdiele getroffen wurden. Es liegen Berichte vor, dass Verletzten die notwendige Erste Hilfe verweigert wurde.</p>
<p><br>• Nach dem Aufmarsch kam es in der U-Bahn zu massiven rassistischen Angriffen durch Teilnehmende der rechten Kundgebung. Unbeteiligte Migrant:innen und Tourist:innen wurden rassistisch beleidigt, aus der U-Bahn geschubst, tätlich angegriffen und standen Todesängste aus. Die Rechtsextremen skandierten laut Berichten in der U-Bahn, bevor sie einen asiatischen Touristen am Eintreten durch brutales Zurückschubsen am Eintreten hinderten: „Die Reichsbahn ist voll. Randale, Randale, Rechtsradikale.“ Die Polizei war in diesen Situationen nicht anwesend oder griff nicht ein.</p>
<p><br>• Am Infostand der Omas gegen Rechts, der lange im Voraus angemeldet und der Polizei bekannt war, ließ die Polizei die rechte Demonstration ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen vorbeiziehen. Dies setzte die älteren Damen gezielt einer Gefährdung aus und wurde von diesen als unverantwortlich und beängstigend empfunden.</p>
<p><br>Hinzu kommt, dass sowohl der städtische Sicherheitsbericht als auch der Bericht der Polizei Mittelfranken rechte Aufmärsche kaum thematisieren, während antifaschistische Proteste übermäßig hervorgehoben werden. Diese Schieflage trägt dazu bei, rechte Aktivitäten zu verharmlosen, während zivilgesellschaftlicher Protest delegitimiert wird.<br>Zusätzlich wird im Bericht zur politisch motivierten Kriminalität dem sogenannten Linksextremismus ein unverhältnismäßig großer Raum gegeben, obwohl Rechtsextremismus laut Bundeskriminalamt die weitaus größere Gefahr darstellt. Demokratische Zivilgesellschaft muss sich darauf verlassen können, dass ihr Engagement gegen rechte Umtriebe nicht durch staatliche Berichte delegitimiert oder durch Polizeigewalt eingeschränkt wird.</p>
<p><br>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p><br>Kathrin Flach Gomez; &nbsp;Titus Schüller</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30219</guid>
                <pubDate>Wed, 09 Apr 2025 13:15:00 +0200</pubDate>
                <title>Antrag: Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/antrag-umwandlung-von-gewerbeflaechen-in-wohnraum/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht zu erstellen, welche Bebauungspläne einer Umwandlung von Ladenlokalen, Büroflächen und Gewerbeflächen generell in Wohnraum im Wege stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prioritätenliste für die Änderung dieser Bebauungspläne zur Schaffung von Wohnraum zu erstellen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Begründung:&nbsp;</strong></p>
<p>In Nürnberg herrscht ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig stehen aufgrund geänderter Konsumgewohnheiten zahlreiche Einzelhandelsflächen, Büroflächen und andere Gewerbeflächen leer. Insbesondere die Zunahme von Homeoffice-Arbeitsplätzen hat dazu geführt, dass viele Büroflächen nicht mehr benötigt werden. Diese Flächen könnten durch eine Umnutzung in Wohnraum sinnvoll genutzt werden, wenn städtebauliche Rahmenbedingungen dies zulassen.</p>
<p><br>Aktuell verhindern auch viele Bebauungspläne eine Umnutzung von gewerblich genutzten Flächen besonders in Erdgeschossen, da diese Flächen für gewerbliche Nutzung vorgesehen sind. Eine Anpassung dieser Vorschriften würde nicht nur dringend benötigten Wohnraum schaffen, sondern auch dazu beitragen, das Stadtbild durch eine lebendigere Nutzung leerstehender Flächen zu bereichern.</p>
<p><br>Nach dem Bauplanungsrecht des Freistaats Bayern sind Änderungen von Bebauungsplänen möglich, wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen. Im Rahmen der Bauleitplanung könnte die Nutzung gerade von Erdgeschossen flexibilisiert werden, um eine Umnutzung zu Wohnzwecken zu erleichtern. Instrumente wie Befreiungen oder vorhabenbezogene Bebauungspläne könnten zudem helfen, schneller auf geänderte Bedarfe zu reagieren. Auch für Büroflächen bitten wir um eine Überprüfung der Lage.</p>
<p><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Kathrin Flach Gomez Özlem Demir Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30195</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Mar 2025 13:36:00 +0100</pubDate>
                <title> Verzicht auf einen Strafantrag bei Fahren ohne gültigen Fahrschein</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/verzicht-auf-einen-strafantrag-bei-fahren-ohne-gueltigen-fahrschein/</link>
                
                <description>Der Stadtrat möge beschließen: 
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der städtischen Beteiligungsgesellschaft VAG über 
die Städtische Werke Nürnberg GmbH die gesellschaftsrechtliche Weisung zu erteilen, auf 
die Stellung eines Strafantrags bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ohne 
gültigen Fahrschein zu verzichten. Die Regelungen zum erhöhten Beförderungsentgelt 
bleiben hiervon unberührt.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Begründung: Für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ohne gültigen Fahrschein wird bereits ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Darüber hinaus gilt das "Erschleichen von Beförderungsleistungen" nach § 265a StGB als Straftat, die jedoch bei Geringwertigkeit gemäß § 248a StGB nur auf Antrag verfolgt wird. Da die Grenze der Geringwertigkeit bei 25 bis 50 Euro liegt und eine einzelne Fahrt in Nürnberg in der Regel darunterfällt, ist ein gesonderter Strafantrag notwendig. Die strafrechtliche Verfolgung von Fahren ohne Fahrschein führt häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen, da insbesondere sozial benachteiligte Menschen die Geldstrafen nicht zahlen können. Gemessen am tatsächlichen Schaden ist die strafrechtliche Sanktionierung unverhältnismäßig und verursacht hohe Kosten für den Staat. Zudem bindet sie erhebliche Kapazitäten bei Polizei, Justiz und Justizvollzug. Es gibt eine breite Debatte darüber, ob das Fahren ohne Fahrschein weiterhin als Straftat gelten soll. Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte eine Prüfung zur Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit angekündigt. Auch in anderen Städten wurde bereits auf die Stellung eines Strafantrags verzichtet, um die Justiz zu entlasten und soziale Ungleichheiten nicht weiter zu verschärfen. Das erhöhte Beförderungsentgelt bleibt bestehen, sodass die zivilrechtlichen Ansprüche der Beförderungsunternehmen weiterhin durchgesetzt werden können.&nbsp;</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen&nbsp;</p>
<p>Kathrin Flach Gomez; Titus Schüller, Özlem Demir</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30221</guid>
                <pubDate>Thu, 27 Mar 2025 13:23:00 +0100</pubDate>
                <title>Antrag: Verbesserung der Luftqualität in Nürnberg – Erstellung eines Masterplans Luftqualität</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/antrag-verbesserung-der-luftqualitaet-in-nuernberg-erstellung-eines-masterplans-luftqualitaet/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat möge beschließen:
Erstellung eines umfassenden Masterplans Luftqualität für Nürnberg, der konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Feinstaub, Stickoxiden und weiteren Luftschadstoffen enthält:</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>a. Verkehrsberuhigung und Reduktion des motorisierten Verkehrs:<br>I. Einführung einer Tempo-30-Regelung auf geeigneten innerstädtischen Straßen – mindestens 10 km pro Jahr<br>II. Schaffung von mindestens 5 neuen verkehrsberuhigten Zonen pro Jahr<br>III. Förderung von autofreien Tagen innerhalb des äußeren Rings an mindestens 5 Tagen pro Jahr<br>IV. Maßnahmen zur Reduzierung von Stop-and-Go-Verkehr, um Feinstaubbelastung durch Reifen- und Bremsabrieb zu minimieren</p>
<p><br>b. Förderung des Umweltverbunds (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr):<br>I. Ausbaus von Radwegen nach Beschlusslage des Mobilitätspakts<br>II. Erhöhung des ÖPNV-Angebots und Reduzierung der Fahrpreise, insbesondere für sozial Benachteiligte<br>III. Förderung von Carsharing und Elektromobilität durch mehr Ladeinfrastruktur und mehr Mobilpunkte<br>IV. Nutzung abriebarmer Reifen im ÖPNV und kommunalen Fuhrpark</p>
<p><br>c. Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen im Güterverkehr:<br>I. Förderung emissionsfreier Lieferdienste durch Bevorzugung bei städtischen Aufträgen<br>II. Einrichtung von grünen Logistik-Hubs für emissionsarme Lieferketten</p>
<p><br>d. Ausbau von Grünflächen und natürlichen Filtern:<br>I. Erhalt und Erweiterung städtischer Grünflächen, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen<br>II. Pflanzung von mindestens 100.000 Bäumen in den nächsten 5 Jahren<br>III. Umwandlung von mindestens 10 % der öffentlichen Parkplätze in Grünflächen</p>
<p><br>e. Einführung von Luftfilteranlagen an besonders belasteten Orten:<br>I. Nachrüstung von Luftfiltern an Schulen, Kindergärten rund um Verkehrsknotenpunkten<br>&nbsp;</p>
<p>f. Einrichtung von Umweltzonen:<br>I. Einführung einer Null-Emissions-Zone in der Altstadt bis spätestens 2028<br>II. Erweiterung der Null-Emissions-Zone auf zusätzliche Straßenabschnitte</p>
<p>g. Ausbau der Luftmessstationen und regelmäßige Berichterstattung:<br>I. Erweiterung des Luftmessnetzes um mindestens 5 neue Messstationen<br>II.Jährliche Berichterstattung über Luftqualitätsmaßnahmen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Begründung:&nbsp;</strong></p>
<p>Die Luftqualität in Nürnberg ist ein ernstzunehmendes Problem, das weiterhin Handlungsbedarf erfordert. Obwohl die Stadt derzeit die geltenden EU-Grenzwerte einhält, zeigen Vergleiche mit anderen deutschen Städten, dass Nürnberg im bundesweiten Ranking weit hinten liegt. Studien belegen zudem, dass auch bei vermeintlich niedrigen Schadstoffkonzentrationen gesundheitliche Risiken bestehen bleiben. Besonders betroffen sind vulnerable Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma.</p>
<p><br>Der Straßenverkehr ist eine der Hauptquellen für Feinstaub- und Stickoxidbelastung. Dies betrifft nicht nur Dieselfahrzeuge, sondern auch Benziner und Elektroautos, da Brems- und Reifenabrieb ebenfalls Schadstoffe freisetzen. Um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen, braucht es eine konsequente Verkehrswende mit Maßnahmen wie einer verbesserten Radinfrastruktur, dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sowie gezielten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.</p>
<p><br>Andere Städte wie Leipzig, Dresden und Hannover schneiden in der Luftqualitätsbewertung besser ab – unter anderem durch weniger versiegelte Flächen und bessere Mobilitätskonzepte. Internationale Beispiele, wie Paris, zeigen, dass ambitionierte Maßnahmen wie Umweltzonen und Geschwindigkeitsreduzierungen eine spürbare Verbesserung der Luftqualität bewirken können.</p>
<p><br>Während das Umweltamt der Stadt Nürnberg vor allem auf freiwillige Maßnahmen setzt, braucht es klare politische Entscheidungen, um die Gesundheit der Bürger:innen nachhaltig zu schützen. Die ab 2030 geltenden strengeren EU-Grenzwerte erfordern frühzeitiges Handeln. Statt abzuwarten, bis eine Überschreitung zu neuen Verpflichtungen führt, sollte Nürnberg bereits jetzt einen klaren Maßnahmenplan zur Verbesserung der Luftqualität erarbeiten.</p>
<p><br>Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Entwicklung eines verbindlichen Masterplans „Saubere Luft für Nürnberg“, der gezielte Maßnahmen zur Reduzierung der Luftverschmutzung beinhaltet. Dabei müssen insbesondere verkehrsbedingte Emissionen reduziert und soziale Aspekte berücksichtigt werden, da Luftverschmutzung überdurchschnittlich Menschen mit niedrigem Einkommen trifft. Eine lebenswerte Stadt braucht saubere Luft – und es ist an der Zeit, dass Nürnberg diesem Anspruch gerecht wird.</p>
<p><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Kathrin Flach Gomez Özlem Demir Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30120</guid>
                <pubDate>Tue, 25 Mar 2025 15:40:00 +0100</pubDate>
                <title>Behandlung Kriegsverletzter aus der Ukraine in Nürnberg</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/behandlung-kriegsverletzter-aus-der-ukraine-in-nuernberg/</link>
                
                <description></description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Als Stadt des Friedens und der Menschenrechte trägt Nürnberg eine besondere Verantwortung für den Schutz von Kriegsopfern und für die Wahrung humanitärer Grundsätze. Die Stadt hat sich historisch und politisch dazu verpflichtet, Menschenrechte aktiv zu fördern und Opfern von Krieg und Gewalt beizustehen. Dies darf sich nicht nur in symbolischen Erklärungen zeigen, sondern muss auch praktische Konsequenzen haben – insbesondere in der medizinischen Versorgung von Kriegsverletzten.</p>
<p>Neben der rein medizinischen Behandlung stellt sich die Frage, ob die betroffenen Soldatinnen und Soldaten auch langfristig eine menschenwürdige Perspektive erhalten. Es muss verhindert werden, dass sie lediglich „zusammengeflickt“ und dann wieder in den Krieg geschickt werden. Daher ist es unerlässlich, dass sie über ihre asylrechtlichen Möglichkeiten informiert werden und dass ihnen eine psychosoziale Betreuung zur Verarbeitung ihrer Erlebnisse zur Verfügung steht.</p>
<p>Die Stadtratsgruppe DIE LINKE hat dazu einen <a href="https://www.die-linke-nuernberg.de/fileadmin/Unterseiten/kvnuernberg/upload/Antrag-Kriegsverletzte-Ukraine.pdf" class="link-download">Antrag</a> an den Bürgermeister gestellt.</p>]]></content:encoded>
                <category>Anträge</category>
                
            </item>


            
            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-30218</guid>
                <pubDate>Wed, 19 Mar 2025 13:07:00 +0100</pubDate>
                <title>Prüfantrag zu Arbeitnehmerüberlassung in städtischen Unternehmen und Tochtergesellschaften</title>
                <link>https://www.die-linke-nuernberg.de/stadtrat/antraege/news/pruefantrag-zu-arbeitnehmerueberlassung-in-staedtischen-unternehmen-und-tochtergesellschaften/</link>
                
                <description>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Die Linke bittet die Verwaltung um einen Bericht, in dem dargelegt wird, in welchem Umfang städtische Unternehmen und deren Tochtergesellschaften Beschäftigte über Arbeitnehmerüberlassungsfirmen einsetzen.</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Konkret bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:</p>
<p>1. Welche städtischen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Tochtergesellschaften städtischer Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer:innen über Arbeitnehmerüberlassungsfirmen?</p>
<p>2. Wie viele Arbeitnehmer:innen sind dort jeweils über Arbeitnehmerüberlassung tätig?</p>
<p>3. Welche Berufsgruppen sind von der Arbeitnehmerüberlassung betroffen?</p>
<p>4. Mit welchen Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung bestehen Verträge und in welcher Form (z.B. über Leiharbeit oder Werkverträge)?</p>
<p>5. Wie lange werden die Beschäftigten in den verschiedenen Berufsgruppen im Durchschnitt über Arbeitnehmerüberlassung in den jeweiligen Unternehmen eingesetzt?</p>
<p>6. Wie viele Beschäftigte in den jeweiligen Berufsgruppen werden in die städtischen Betriebe und Töchter nach ihrer Zeit in der Arbeitnehmerüberlassung übernommen?</p>
<p>7. Nach welchen Tarifverträgen werden diese Arbeitnehmer:innen bezahlt?</p>
<p>8. Gibt es Fälle, in denen Beschäftigte lediglich nach Mindestlohn bezahlt werden?</p>
<p>9. Gibt es Unterschiede in den Arbeitsbedingungen (z. B. Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelungen, Weiterbildungsmöglichkeiten) zwischen den überlassenen Arbeitnehmer:innen und den regulär Beschäftigten?</p>
<p>10. Welche Maßnahmen gibt es, um eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen für diese Arbeitnehmer:innen sicherzustellen?</p>
<p><br>Begründung:<br>Die Stadt Nürnberg sollte als kommunale Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion einnehmen und für faire Löhne sowie gute Arbeitsbedingungen sorgen.<br>Die Nutzung von Arbeitnehmerüberlassung kann problematisch sein, wenn darüber reguläre Arbeitsverhältnisse umgangen oder schlechtere Arbeitsbedingungen für die Betroffenen geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine detaillierte Berichterstattung notwendig, um die Situation zu bewerten und gegebenenfalls politische Maßnahmen einzuleiten.</p>
<p><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Kathrin Flach Gomez; Özlem Demir; Titus Schüller</p>]]></content:encoded>
                
                
            </item>


        </channel>
    </rss>


