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Transparenz, Schutz der Bevölkerung und demokratische Kontrolle bei der angekündigten Bundeswehr-Gefechtsübung im Juli 2026

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

Die Stadt Nürnberg berichtet dem Stadtrat unverzüglich und öffentlich über die für Juli 2026

angekündigte Bundeswehr-Gefechtsübung im Großraum Nürnberg, die durch die Presse

bekannt geworden ist - und insbesondere über die Betroffenheit des Stadtgebiets Nürnberg.

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. dem Stadtrat alle der Stadt vorliegenden Informationen zur Übung vorzulegen; 

2. offenzulegen, wann die Stadt Nürnberg erstmals über die Übung informiert wurde; 

3. darzustellen, welche städtischen Dienststellen, Eigenbetriebe, Tochterunternehmen, Feuerwehren, Rettungsdienste oder sonstigen Einrichtungen eingebunden wurden oder eingebunden werden sollen; 

4. zu berichten, ob und wann die Übung ortsüblich bekanntgemacht wurde oder noch bekanntgemacht wird; 

5. die Bevölkerung umfassend, niedrigschwellig und mehrsprachig über Zeitraum, betroffene Stadtteile, Lärmbelastung, Außenlandungen, Ansprechpartner:innen, Beschwerdemöglichkeiten und Schadensmeldungen zu informieren; 

6. eine zentrale städtische Informations-, Beschwerde- und Schadensmeldestelle einzurichten; 

7. sicherzustellen, dass alle gemeldeten Übungsschäden dokumentiert, weitergeleitet und politisch ausgewertet werden;

8. dem Stadtrat nach Abschluss der Übung einen Auswertungsbericht vorzulegen; 

9. für künftige ähnliche Ansinnen im Stadtgebiet ein Verfahren vorzulegen, wonach der Stadtrat frühzeitig informiert und beteiligt wird, bevor städtische Stellen, Flächen oder Infrastruktur einbezogen werden.

Fragen an die Verwaltung:

Anmeldung, Zuständigkeit, Verfahren 

1. Wann wurde die Stadt Nürnberg erstmals über die Bundeswehr-Gefechtsübung vom 6. bis 17. Juli 2026 informiert? 

2. Welche Behörde ist für die Anmeldung und Bewertung der Übung zuständig? 

3. Wurde die Übung bei der Stadt Nürnberg als Kreisverwaltungsbehörde angemeldet? 

4. Wenn nein: bei welcher Behörde wurde sie angemeldet und wann wurde die Stadt informiert? 

5. Wie viele Soldat:innen, Fahrzeuge, Hubschrauber und sonstige Einsatzmittel sind nach Kenntnis der Stadt beteiligt? 

6. Welche konkreten Übungsräume im Stadtgebiet Nürnberg sind betroffen? 

7. Welche Rolle spielen Nürnberg-Leyh, Nürnberg-Süd, Südstadt und Worzeldorf? 

8. Sind weitere Stadtteile betroffen? 

9. Welche Außenlandungen sind im Stadtgebiet vorgesehen? 

10. Auf welchen Flächen sollen Außenlandungen stattfinden? 

11. Handelt es sich bei den Flächen um städtische, staatliche, private oder sonstige Flächen? 

12. Welche Genehmigungen, Duldungen, Nutzungsvereinbarungen oder Abstimmungen sind für diese Außenlandungen erforderlich? Einwendungen und Schutzauflagen 

13. Hat die Stadt Nürnberg bereits Einwendungen gegen die Übung erhoben? 

14. Wenn ja: wann, gegenüber wem und mit welchem Inhalt? 

15. Wenn nein: warum nicht?

16. Hat die Stadt einschränkende Bedingungen verlangt? 

17. Wenn ja: welche? 

18. Wenn nein: warum nicht? 

19. Wird die Stadt nachträglich Einwendungen erheben? 

20. Wird die Stadt verlangen, dass die Übung aus dem Stadtgebiet heraus verlegt wird? 

21. Wird die Stadt verlangen, dass Nachtflüge untersagt werden? 

22. Wird die Stadt verlangen, dass Außenlandungen im Stadtgebiet untersagt werden? 

23. Wird die Stadt verlangen, dass bei Hitze, Unwetter, Waldbrandgefahr oder sonstigen Witterungsrisiken nicht geübt wird? 

24. Wird die Stadt verlangen, dass Wohngebiete, Schulen, Kitas, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Geflüchtetenunterkünfte, Tierheime, Kleingärten und Erholungsflächen nicht überflogen oder als Übungsumfeld genutzt werden? 

25. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz oder andere Rechtsmittel? 

Lärm, Gesundheit, Sommerhitze 

26. Welche Lärmbelastung ist durch die Hubschrauberflüge zu erwarten? 

27. Liegt der Stadt eine Lärmprognose vor? 

28. Wenn nein: fordert die Stadt eine solche Prognose an? 

29. Wie bewertet die Stadt die Belastung durch Hubschrauberflüge zwischen 22 Uhr und 2 Uhr? 

30. Wie bewertet das Gesundheitsamt die Auswirkungen nächtlicher Lärmereignisse auf Schlaf, Gesundheit und vulnerable Gruppen? 

31. Wie bewertet die Stadt die besondere Belastung im Hochsommer, wenn viele Menschen wegen aufgeheizter Wohnungen nachts bei offenem Fenster schlafen müssen? 

32. Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Kindern, älteren Menschen, Kranken, Pflegebedürftigen, traumatisierten Menschen und Schichtarbeiter:innen ergriffen?

33. Werden Kliniken, Pflegeheime, Kitas, Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Geflüchtetenunterkünfte und soziale Einrichtungen gesondert informiert? 

34. Gibt es ein Verfahren für besonders schutzbedürftige Einrichtungen, Einwendungen oder Beschwerden einzureichen? 

Sicherheit, Schäden, Haftung 

35. Welche Sicherheitsrisiken bestehen durch Hubschrauberflüge und Außenlandungen im Stadtgebiet? 

36. Welche Notfallkonzepte liegen für Flugunfälle, Brände, Verletzungen, Sachschäden, Verkehrsunfälle oder Störungen kritischer Infrastruktur vor? 

37. Welche Rolle spielen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Ordnungsamt und Katastrophenschutz? 

38. Werden städtische Einsatzkräfte für militärische Übungszwecke eingeplant? 

39. Wenn ja: auf welcher rechtlichen Grundlage? 

40. Wer trägt die Kosten? 

41. Wer haftet für Übungsschäden? 

42. Wie werden Übungsschäden gemeldet? 

43. Welche Fristen gelten für Betroffene? 

44. Wird die Stadt eine eigene Stelle einrichten, die Betroffene bei der Geltendmachung von Schäden unterstützt? 

45. Werden mögliche Schäden an Naturflächen, Wald, landwirtschaftlichen Flächen, Wegen, Straßen, Spielplätzen, Grünanlagen und privatem Eigentum dokumentiert? 

Demokratische Kontrolle 

46. Warum wurde der Stadtrat bisher nicht vorab informiert? 

47. Welche Informationen können veröffentlicht werden? 

48. Welche Informationen sollen aus Sicht der Verwaltung nichtöffentlich behandelt werden und warum? 

49. Welche städtischen Stellen haben der Übung zugestimmt oder sie unterstützt?

50. Welche politischen Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadt, um künftige militärische Übungen im Stadtgebiet zu verhindern? 

51. Wird die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss vorbereiten, wonach die Stadt Nürnberg militärische Gefechtsübungen im Stadtgebiet ablehnt und keine freiwillige Unterstützung leistet? 

Begründung:

Militärische Gefechtsübungen im öffentlichen Raum sind ein erheblicher Eingriff in das Leben der Bevölkerung. Sie betreffen Sicherheit, Lärm, Schlaf, Gesundheit, Umwelt, Verkehrsabläufe, öffentliche Ordnung und das Vertrauen der Bürger:innen in eine transparente Stadtpolitik. Gerade nächtliche Hubschrauberflüge und Außenlandungen im Stadtgebiet dürfen nicht als bloße Verwaltungsroutine behandelt werden. Die Bevölkerung hat Anspruch auf frühzeitige Information, Schutzmaßnahmen, Beschwerdemöglichkeiten und klare Haftungswege. Nürnberg versteht sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Dieser Anspruch verpflichtet die Stadt auch dazu, der Militarisierung des öffentlichen Raums entgegenzutreten und die eigene Bevölkerung nicht militärischen Übungsszenarien auszusetzen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Kathrin Flach Gomez; Titus Schüller

 

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