Razzien gegen Antifaschist:innen am 11.03.2026 – politische Bewertung und Aufklärung durch den Nürnberger Stadtrat
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der Stadtrat der Stadt Nürnberg fordert das Polizeipräsidium Mittelfranken auf, dem Stadtrat zeitnah einen Bericht zu den am 11.03.2026 durchgeführten Hausdurchsuchungen in Nürnberg, Fürth und Hersbruck sowie weiteren Orten vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Gegendemonstration gegen den rechten Aufmarsch am 26.04.2025 stehen.
- In diesem Bericht soll insbesondere dargestellt werden
a) auf welcher konkreten Tatsachengrundlage die Durchsuchungen von 22 Wohnungen angeordnet wurden,
b) warum Maßnahmen gegen Personen erfolgten, die sich an antifaschistischen Protesten beteiligt hatten,
c) weshalb Betroffene teilweise an ihren Arbeitsplätzen von der Polizei aufgesucht wurden,
d) inwiefern die Polizei sicherstellt, dass Ermittlungsmaßnahmen nicht zu einer Einschüchterung zivilgesellschaftlichen Engagements führen,
e) ob bei den Durchsuchungen eine geschlechtsspezifische Auswahl von Betroffenen erkennbar ist und wie dies erklärt wird.
- Der Stadtrat stellt fest:
Antifaschistischer Protest ist ein legitimer Bestandteil demokratischer Zivilgesellschaft und darf nicht unter Generalverdacht gestellt oder kriminalisiert werden.
- Der Stadtrat fordert das Polizeipräsidium Mittelfranken auf, zu erklären, wie es zu dem aus Sicht vieler Beobachter:innen unverhältnismäßigen Vorgehen gegen Gegendemonstrierende kommen konnte, während rechte Aufmärsche weiterhin regelmäßig stattfinden.
- Der Stadtrat bekräftigt seine Haltung, dass Nürnberg als Stadt der Reichsparteitage und Stadt der Menschenrechte eine besondere Verantwortung im Umgang mit Rechtsextremismus trägt. Diese Verantwortung umfasst auch den Schutz derjenigen, die sich friedlich gegen rechte Ideologien engagieren.
Begründung:
Am 11.03.2026 wurden in den frühen Morgenstunden gegen 6 Uhr Hausdurchsuchungen gegen Antifaschist:innen durchgeführt. Insgesamt 22 Wohnungen in Nürnberg, der Region sowie darüber hinaus wurden durchsucht.
Betroffene berichten, dass Polizeibeamte teilweise mit mehreren Einsatzkräften vor den Wohnungen standen, Sturm klingelten und Wohnungen unmittelbar nach Öffnung der Tür durchsuchten. Eine Nürnbergerin schildert, dass sie gegen eine Wand gedrückt wurde, während ihr der Durchsuchungsbeschluss vorgehalten wurde.
Nach Angaben der Polizei Mittelfranken stehen die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Landfriedensbruchs bei der Gegendemonstration gegen einen rechten Aufmarsch am 26.04.2025 in Nürnberg.
Bei den Durchsuchungen sollten laut Polizei insbesondere Datenträger sowie angebliche „Tatkleidung“ sichergestellt werden, um diese mit Videoaufnahmen der Demonstration abzugleichen. Insgesamt sollen rund 30 Personen als Tatverdächtige ermittelt worden sein.
Besonders irritierend ist, dass Betroffene nicht nur in ihren Wohnungen, sondern teilweise auch an ihren Arbeitsplätzen von Polizeikräften aufgesucht wurden. So wurde etwa eine Beschäftigte während ihrer Schicht in einem Nürnberger Klinikum von der Polizei aufgesucht.
Die Polizei begründet die Maßnahmen mit angeblichen Angriffen auf Polizeibeamte während der Demonstration. Nach Angaben der Polizei wurde dabei ein Beamter verletzt, war jedoch nicht dienstunfähig.
Gleichzeitig existieren Videoaufnahmen vom 26.04.2025, auf denen zu sehen ist, wie USK-Beamte auf Demonstrierende einschlagen und treten. Diese Aufnahmen werfen Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und des tatsächlichen Ablaufs der Ereignisse auf.
Stadträtin Kathrin Flach Gomez (Die Linke) war selbst am 26.04.2025 bei der Demonstration vor Ort. Aus ihrer Sicht trat die Polizei gegenüber Gegendemonstrierenden martialisch und übergriffig auf. Wiederholt kam es zu Pfeffersprayeinsätzen sowie körperlicher Gewalt gegen Menschen, die gegen einen rechten Aufmarsch protestierten.
Bereits damals wurde öffentlich kritisiert, dass antifaschistische Demonstrierende in Nürnberg zunehmend mit repressiven Polizeimaßnahmen konfrontiert sind.
Zusätzlich berichten Betroffene und Beobachter:innen seit Monaten über eine besonders aggressive Behandlung von Frauen bei Polizeieinsätzen gegen Gegendemonstrationen.
In einem Interview mit der Zeitung nd schildern Aktivistinnen wiederholt Situationen, in denen Polizeibeamte gezielt körperliche Nähe zu Demonstrantinnen herstellen und diese beispielsweise am Hals greifen und kurzzeitig würgen. In mehreren Fällen berichten Betroffene davon, dass Beamte dabei grinsen oder abfällige Kommentare machen, während andere Einsatzkräfte nicht eingreifen.
Diese Berichte werfen die Frage auf, ob es sich bei einzelnen Einsätzen nicht nur um unverhältnismäßige Polizeigewalt, sondern teilweise auch um geschlechtsspezifische Einschüchterungspraktiken handeln könnte.
Hinzu kommt, dass nach aktuellem Kenntnisstand auch bei den Hausdurchsuchungen am 11.03.2026 überwiegend Frauen betroffen sind. Sollte sich dieser Eindruck bestätigen, stellt sich die Frage, ob die Auswahl der Betroffenen ausschließlich auf konkreten Verdachtsmomenten basiert oder ob hier strukturelle Einschüchterungsmechanismen gegenüber besonders sichtbaren Aktivistinnen zum Tragen kommen.
Die nun erfolgten Hausdurchsuchungen vermitteln deshalb vielen Beobachter:innen den Eindruck, dass antifaschistischer Protest zunehmend kriminalisiert wird.
Diese Entwicklung wird auch durch politische Äußerungen verstärkt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann erklärte im Zusammenhang mit den Protesten in Nürnberg, der Fokus des Verfassungsschutzes liege auf der „linken Szene“, und warnte vor einer angeblichen „Eskalationsspirale der Gewalt“.
Gerade Nürnberg trägt als ehemalige Stadt der Reichsparteitage eine besondere historische Verantwortung. Aus dieser Verantwortung folgt, dass zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus geschützt und nicht durch unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen eingeschüchtert werden darf.
Der Nürnberger Stadtrat kann der Polizei keine Weisungen erteilen. Er kann jedoch eine politische Bewertung vornehmen und deutlich machen, dass eine Kriminalisierung antifaschistischen Engagements oder mögliche Einschüchterungsstrategien gegenüber Aktivistinnen aus Sicht der demokratischen Stadtgesellschaft nicht akzeptabel sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Flach Gomez Titus Schüller
