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Mietminderung für Mieter in Kurzarbeit und für kleine Selbständige

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Stadtrat möge beschließen:

  • Der Stadtrat wirkt bei der städtische wbg darauf ein, dass Mieter*innen in Kurzarbeit auf Antrag die Miete um mindestens 40 Prozent erlassen wird. Ebenso soll bei Solo-Selbständigen und Kleinunternehmer*innen verfahren werden.
  • Der Oberbürgermeister schreibt die großen Nürnberger Vermieter*innen an und bittet sie ebenso, wie oben dargelegt, zu verfahren.

Begründung:

Immer mehr Beschäftigte werden in Kurzarbeit geschickt und erhalten nur noch 60 Prozent des Netto-Lohnes. Ebenso befinden sich viele Solo-Selbständige und kleine Unternehmer*innen in existenziellen Nöten. Den betroffenen Mieter*innen kann mit einer freiwilligen Mietminderung kurzfristig und unbürokratisch geholfen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Özlem Demir, Kathrin Flach Gomez, Titus Schüller

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