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Keine Eurofighter-Übung am Flughafen Nürnberg — zivile Infrastruktur nicht für militärische Einsatzplanung bereitstellen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

durch die Presse ist bekannt geworden, dass im Oktober am Flughafen Nürnberg eine

Eurofighter-Übung „Dispersed Operation“ stattfinden wird. Aus diesem Grund stellen wir

folgenden Antrag.

Der Stadtrat beschließt: 

1. Die Stadt Nürnberg lehnt die Nutzung des Flughafens Nürnberg für die angekündigte Eurofighter-Übung „Dispersed Operation“ vom 5. bis 10. Oktober 2026 ab. 

2. Die Stadt Nürnberg wirkt als 50-Prozent-Gesellschafterin der Flughafen Nürnberg GmbH darauf hin, dass der Flughafen Nürnberg nicht für militärische Übungszwecke, insbesondere nicht für die Stationierung, den Start, die Landung, Wartung, Betankung oder Abfertigung von Eurofightern im Rahmen von „Dispersed Operations“, zur Verfügung gestellt wird. 

3. Der Oberbürgermeister und die städtischen Vertreter:innen im Aufsichtsrat der Flughafen Nürnberg GmbH werden aufgefordert, in allen Gremien der Flughafen Nürnberg GmbH gegen die Durchführung der Übung zu wirken. 

4. Die Stadt Nürnberg fordert die Geschäftsführung der Flughafen Nürnberg GmbH auf, keine Verträge, Nutzungsvereinbarungen, Slot-Zusagen, Abfertigungsvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen mit der Bundeswehr zur Durchführung der Übung abzuschließen.

5. Soweit bereits Vereinbarungen bestehen, wird die Stadt Nürnberg beauftragt, deren Kündigung, Aufhebung, Aussetzung oder rechtliche Anfechtung prüfen zu lassen. 

6. Die Stadt Nürnberg verlangt die kurzfristige Befassung des Aufsichtsrats der Flughafen Nürnberg GmbH mit dem Ziel, die Übung abzusagen. 

7. Die Stadt Nürnberg prüft die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der Flughafen Nürnberg GmbH mit dem Ziel, die zivile Zweckbindung des Flughafens zu bekräftigen und die Nutzung für militärische Übungszwecke abzulehnen. 

8. Die Verwaltung prüft alle gesellschaftsrechtlichen, luftverkehrsrechtlichen, genehmigungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, brandschutzrechtlichen, haftungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Möglichkeiten, die Übung zu verhindern oder jedenfalls die freiwillige Mitwirkung städtischer Stellen und städtischer Beteiligungen auszuschließen. 

9. Die Stadt Nürnberg stellt sicher, dass städtisches Personal, städtische Einrichtungen, städtische Beteiligungen und städtische Infrastruktur nicht freiwillig für die militärische Übung eingesetzt werden, soweit keine zwingende rechtliche Verpflichtung besteht. 

10. Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat unverzüglich öffentlich über den Stand der Planungen, die Handlungsmöglichkeiten der Stadt und die Rolle des Flughafens Nürnberg im sogenannten „Operationsplan Deutschland“. 

Fragen an die Verwaltung und an die Flughafen Nürnberg GmbH:

Planung und Zuständigkeit 

1. Wann wurde die Stadt Nürnberg erstmals über die geplante Eurofighter-Übung am Flughafen Nürnberg informiert? 

2. Wann wurde die Flughafen Nürnberg GmbH erstmals über die geplante Übung informiert? 

3. Wer hat die Nutzung des Flughafens angefragt? 

4. Welche Bundeswehrdienststelle ist federführend? 

5. Welche Rolle spielt das Taktische Luftwaffengeschwader 74 in Neuburg? 

6. Welche Rolle spielt der Flughafen Nürnberg im Übungskonzept? 

7. Warum wurde der Stadtrat bisher nicht vorab beteiligt?

8. Welche städtischen Dienststellen waren bisher eingebunden? 

9. Welche Behörden des Freistaats Bayern waren bisher eingebunden? 

10. Welche Bundesbehörden waren bisher eingebunden? 

Verträge, Zustimmung, Aufsichtsrat 

11. Gibt es bereits Verträge, Absichtserklärungen, Nutzungsvereinbarungen, Slot Zusagen, Kostenvereinbarungen oder sonstige Absprachen zwischen Flughafen Nürnberg GmbH und Bundeswehr? 

12. Wenn ja: seit wann, mit welchem Inhalt und mit welcher Laufzeit? 

13. Wer hat diese Vereinbarungen unterzeichnet oder vorbereitet? 

14. Musste der Aufsichtsrat der Flughafen Nürnberg GmbH zustimmen? 

15. Wurde der Aufsichtsrat bereits befasst? 

16. Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis? 

17. Wie haben sich die städtischen Vertreter:innen im Aufsichtsrat positioniert? 

18. Welche Weisungs-, Einfluss- oder Initiativrechte hat die Stadt als Gesellschafterin? 

19. Kann die Stadt eine Gesellschafterversammlung verlangen? 

20. Kann die Stadt verlangen, dass die Geschäftsführung keine freiwillige Kooperation mit der Bundeswehr eingeht? 

21. Welche Möglichkeiten bestehen, bereits eingegangene Vereinbarungen zu kündigen oder auszusetzen? 

22. Welche rechtlichen Folgen hätte eine Absage durch die Flughafen Nürnberg GmbH? Ziviler Unternehmenszweck und Genehmigungen 

23. Ist die militärische Nutzung des Flughafens mit dem Unternehmensgegenstand der Flughafen Nürnberg GmbH vereinbar, der auf den Betrieb des Flughafens für Zwecke des zivilen Luftverkehrs gerichtet ist? 

24. Ist die Übung von der luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung des Flughafens Nürnberg gedeckt? 

25. Falls ja: auf welcher konkreten Rechtsgrundlage?

26. Falls nein oder unklar: welche zusätzliche Genehmigung wäre erforderlich? 

27. Wurde die zuständige Luftverkehrsbehörde beteiligt? 

28. Wurde der Fluglärmschutzbeirat beteiligt? 

29. Wurde eine Umwelt-, Lärm- oder Sicherheitsbewertung erstellt? 

30. Wurde geprüft, ob militärische Kampfjetstarts und -landungen andere Lärmwirkungen haben als ziviler Linienverkehr? 

31. Wurde geprüft, ob die Übung mit bestehenden Nachtflug-, Lärm- und Betriebsregelungen vereinbar ist?

Kosten, Einnahmen, Personal 

32. Erhält die Flughafen Nürnberg GmbH Einnahmen, Gebühren, Kostenerstattungen oder sonstige Vorteile durch die Übung? 

33. Welche Kosten entstehen der Flughafen Nürnberg GmbH? 

34. Welche Kosten entstehen der Stadt Nürnberg? 

35. Welche Kosten entstehen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Ordnungsamt, Katastrophenschutz oder anderen öffentlichen Stellen? 

36. Werden Flughafenfeuerwehr, Bodenpersonal, Sicherheitsdienst, Technik, Wartung, Treibstoffversorgung, Kommunikationssysteme oder sonstige zivile Strukturen für die Übung eingesetzt? 

37. Werden Beschäftigte der Flughafen Nürnberg GmbH oder ihrer Tochterunternehmen zur Unterstützung militärischer Abläufe eingesetzt? 

38. Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für Beschäftigte, die nicht an militärischen Übungen mitwirken möchten? 

39. Wurden Personalvertretung, Betriebsrat oder Gewerkschaften beteiligt? 

40. Wird ziviles Personal im Umgang mit militärischen Flugzeugen geschult? 

41. Wer trägt die Verantwortung bei Arbeitsunfällen, Gesundheitsschäden oder psychischen Belastungen von Beschäftigten? 

Sicherheit, Lärm, Bevölkerung 

42. Wie viele Eurofighter sollen am Flughafen Nürnberg stationiert werden?

43. Wie viele Starts und Landungen sind pro Tag geplant? 

44. In welchen Zeitfenstern sollen Starts und Landungen stattfinden? 

45. Sind Abend-, Nacht- oder frühe Morgenstunden ausgeschlossen? 

46. Welche Stadtteile sind durch zusätzlichen Lärm besonders betroffen? 

47. Welche Lärmbelastung ist durch Eurofighter-Starts und -Landungen zu erwarten? 

48. Wird die Bevölkerung vorher schriftlich informiert? 

49. Gibt es eine Beschwerdestelle für Bürger:innen? 

50. Welche Sicherheitskonzepte liegen für Startunfälle, Landeunfälle, Brände, Treibstoffunfälle, technische Defekte oder sonstige Zwischenfälle vor? 

51. Welche Rolle spielt die Flughafenfeuerwehr? 

52. Welche Rolle spielt die Berufsfeuerwehr Nürnberg? 

53. Welche Rolle spielen Rettungsdienst und Kliniken? 

54. Welche Evakuierungs- oder Sperrkonzepte liegen vor? 

55. Wer haftet im Schadensfall? 

56. Sind die Risiken für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Verkehrswege, U-Bahn, Straßenbahn, Bahnlinien, Schulen, Kitas, Kliniken und Pflegeeinrichtungen geprüft worden?

Operationsplan Deutschland und Militarisierung ziviler Infrastruktur 

57. Welche Rolle spielt Nürnberg nach Kenntnis der Verwaltung im „Operationsplan Deutschland“? 

58. Ist der Flughafen Nürnberg darin als Ausweichflugplatz, logistischer Knotenpunkt oder militärisch nutzbare Infrastruktur vorgesehen? 

59. Welche weiteren zivilen Infrastrukturen in Nürnberg sind in militärische Planungen einbezogen? 

60. Gibt es Absprachen zwischen Stadt Nürnberg, Flughafen Nürnberg GmbH, Bundeswehr, Freistaat Bayern, Regierung von Mittelfranken oder Bundesbehörden zur zivil-militärischen Zusammenarbeit? 

61. Welche Informationen hierzu können öffentlich berichtet werden?

62. Welche Informationen sollen nichtöffentlich berichtet werden und warum? 

63. Wie stellt die Stadt sicher, dass kommunale Selbstverwaltung und demokratische Kontrolle nicht durch geheime militärische Einsatzplanung unterlaufen werden? 

64. Wird die Stadt dem Stadtrat künftig jede geplante militärische Nutzung städtischer Beteiligungen vorab zur Entscheidung vorlegen? 

Begründung:

Der Flughafen Nürnberg ist zivile Infrastruktur. Er gehört zur Hälfte der Stadt Nürnberg. Die Stadt trägt deshalb politische Verantwortung dafür, ob dieser Flughafen für militärische Übungs- und Einsatzszenarien geöffnet wird. Die geplante Eurofighter-Übung ist keine normale Landung eines einzelnen Militärflugzeugs und keine technische Ausweichbewegung. Es handelt sich um eine gezielte Übung militärischer Abläufe auf ziviler Infrastruktur. 

Die Bundeswehr beschreibt solche „Dispersed Operations“ selbst als Training dafür, Kampfjets auf wechselnde zivile Standorte zu verteilen und im Ernstfall zivile Flughäfen als Start- und Landeoptionen einzuplanen. Damit wird zivile Infrastruktur Teil militärischer Einsatzplanung. Das ist politisch hoch problematisch. 

Die Stadt Nürnberg darf nicht zulassen, dass ihr Flughafen schleichend vom zivilen Verkehrsflughafen zum militärischen Ausweichstandort wird. Wer den Flughafen für Eurofighter-Übungen öffnet, macht Nürnberg zum Bestandteil einer militärischen Logik, die zivile Räume, ziviles Personal und öffentliche Infrastruktur in Verteidigungs- und Kriegsszenarien einbindet. 

Nürnberg ist Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Dieser Anspruch ist mit der Normalisierung von Kampfjetübungen auf städtischer Infrastruktur nicht vereinbar. Die Stadt muss ihre Gesellschafterrechte nutzen, ihre Vertreter:innen im Aufsichtsrat in die Pflicht nehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Übung zu verhindern. 

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Flach Gomez, Titus Schüller

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