Enforce Tac beenden – Sofortmaßnahmen 2026 und menschenrechtsbasierte Steuerung der NürnbergMesse
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister König,
Der Stadtrat möge beschließen:
1) Sofortmaßnahmen zur Enforce Tac 2026
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich und in geeigneter Form über die städtischen Vertreter:innen in den zuständigen Gremien der NürnbergMesse GmbH (und ggf. weiterer Beteiligungsgremien) auf folgende Maßnahmen für die Durchführung 2026 hinzuwirken:
1Kein städtisches „Mittragen“ in Kommunikation und Repräsentanz
Es erfolgt keine Unterstützung der Enforce Tac durch städtische Kanäle, Logos, Grußworte, repräsentative städtische Formate oder städtische „Schirm“-Signale, soweit dies in der Zuständigkeit der Stadt liegt.
- Keine Live-Inszenierungen in zivilen Szenarien („Enforce Tac Village“ u. ä.)
Die NürnbergMesse wird aufgefordert, keine Formate zuzulassen, die zivile Räume realitätsnah als Einsatz- und Gewaltkulisse nachbilden oder derartige Anwendungen normalisieren (z. B. „Village“-Settings, Live-Vorführungen mit nachgestellten urbanen Einsatzlagen).
Hilfsweise ist zumindest eine umfassende Einschränkung solcher Formate zu verlangen (keine „zivilen“ Kulissen, keine realitätsnahen Einsatzszenarien, keine mediale Vermarktung als „authentische“ Kriegseinsatzsimulation). - Sofortiger Ausschluss rechtsextremer Symbolik und Akteur:innen
Es wird eine No-Symbols-Policy durchgesetzt: keine rechtsextremen/antisemitischen/rassistischen Symbole, Codes oder einschlägige Selbstdarstellungen auf Ständen, in Katalogen oder Rahmenprogrammen.
Bei Verstößen: Sofortige Unterbindung bis hin zum Ausschluss (Hausrecht, Vertragsklauseln). - Minimalstandard Compliance/Sorgfaltsprüfung für Aussteller:innen 2026
Für die Enforce Tac 2026 sind – mindestens – folgende Prüf- und Ausschlusskriterien verbindlich anzuwenden:- Ausschluss bei Verstößen gegen geltendes Export-/Außenwirtschaftsrecht, Sanktionen oder Embargos,
- Ausschluss bei belegbaren Verbindungen zu extremistischen/antidemokratischen Strukturen,
- Ausschluss bei menschenrechtsbezogenen Hochrisiken, soweit diese nach dokumentierten Kriterien nicht ausgeräumt werden können.
Die NürnbergMesse legt hierzu einen kurzen, nachvollziehbaren Prüfvermerk (Prozessbeschreibung) vor.
- Beobachtung, Beschwerdeweg und Nachbericht
Für 2026 wird ein niedrigschwelliger Beschwerdeweg (z. B. Meldestelle für Besucher:innen, Zivilgesellschaft, Mitarbeitende) eingerichtet.
Nach Ende der Enforce Tac 2026 berichtet die Verwaltung dem Stadtrat zeitnah über: Beschwerden, Maßnahmen, Ausschlüsse/Interventionen (aggregiert), sowie Empfehlungen für 2027.
2) Grundsatzbeschluss: Enforce Tac darf nicht mehr Teil der NürnbergMesse-Verantwortung sein
Die Stadt Nürnberg setzt sich als Gesellschafterin dafür ein, dass die NürnbergMesse GmbH die „Enforce Tac“ nicht mehr als Eigen- oder (Mit-)Veranstaltung organisiert, durchführt, vermarktet oder als Teil ihres offiziellen Veranstaltungsportfolios führt.
Die städtischen Vertreter:innen werden beauftragt, in den zuständigen Gremien darauf hinzuwirken, dass:
- keine Vertragsverlängerung und keine Erweiterung bestehender Bindungen erfolgt (Veranstalterrolle, Kooperationsverträge, Marken-/Vermarktungsrechte, Rahmenvereinbarungen),
- ein Ausstiegs- und Beendigungsplan vorgelegt wird (Zeitachse, Meilensteine, rechtliche Schritte, Risikobewertung),
- dem Stadtrat eine übersichtliche Darstellung der relevanten Vertrags- und Rollenlage zur Enforce Tac vorgelegt wird (unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen).
3) Verbindlicher Menschenrechts- und Demokratie-Kodex für Messeveranstaltungen
Die Stadt Nürnberg wirkt darauf hin, dass die NürnbergMesse GmbH einen verbindlichen Menschenrechts- und Demokratie-Kodex für Eigen- und Gastveranstaltungen beschließt und anwendet. Dieser Kodex umfasst mindestens:
- Ausschlusskriterien (z. B. extremistische/antidemokratische Akteur:innen, einschlägige Symbolik, Verstöße gegen Sanktionen/Embargos/Exportrecht, schwerwiegende menschenrechtliche Risiken),
- verbindliche Vertragsklauseln (Hausordnung, Sanktionen, Ausschluss, Dokumentationspflichten),
- Melde- und Beschwerdemechanismus mit Fristen, Zuständigkeiten und Dokumentation,
- jährlichen Kurzbericht zu Compliance- und Menschenrechtsmaßnahmen (aggregiert, ohne Geschäftsgeheimnisse offenzulegen).
4) Berichtspflicht vor sicherheitspolitisch sensiblen Veranstaltungen
Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat künftig spätestens 6 Wochen vor Beginn sicherheitspolitisch sensibler Messeformate über:
- Art und Umfang der Veranstaltung,
- besondere Programmbestandteile (Live-Demos, Szenarien, Trainingsflächen),
- angewandte Prüf- und Ausschlusskriterien,
- geplante Maßnahmen zur Wahrung demokratischer Mindeststandards.
5) Perspektive: Friedensstadt stärken – Alternativen entwickeln
Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis spätestens 30.06.2026 einen Perspektivbericht vor, der darstellt:
- welche kurz-, mittel- und langfristigen Optionen die Stadt als Gesellschafterin hat, um die Messepolitik kohärent am Nürnberger Menschenrechtsprofil auszurichten,
- welche Alternativformate gezielt entwickelt/akquiriert werden können (z. B. ziviler Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz, humanitäre Logistik, Deeskalation, Konfliktprävention),
- welche wirtschaftlichen, rechtlichen und reputativen Auswirkungen diese Optionen jeweils haben.
Begründung:
Nürnberg versteht sich als Stadt des Friedens und der Menschenrechte. Dieses Selbstverständnis steht in einem offensichtlichen Spannungsverhältnis zu einer Messe, auf der Waffen und militärische Ausrüstung beworben, vernetzt und in realitätsnahen Anwendungsszenarien präsentiert werden.
Die Stadt Nürnberg trägt als Gesellschafterin der NürnbergMesse GmbH eine besondere Verantwortung. Öffentliche Beteiligungen sind nicht wertneutral: Wo die Kommune mitträgt, muss sie demokratische Mindeststandards sichern, Transparenz herstellen und menschenrechtsbezogene Risiken ernst nehmen – insbesondere bei sicherheitspolitisch sensiblen Formaten.
Als besonders problematisch wird die Normalisierung von Gewaltlogiken durch Formate bewertet, die zivile Räume als Einsatzkulisse nachbilden („Village“-Konzeptionen und ähnliche Live-Inszenierungen). Das verschiebt Grenzen des gesellschaftlich Akzeptablen und widerspricht dem Anspruch einer Friedensstadt, Konfliktbearbeitung zivil, deeskalierend und menschenrechtsorientiert zu denken.
Der Antrag verbindet daher Sofortmaßnahmen für 2026 (Repräsentanzverzicht, Ende der zivilen Einsatzinszenierungen, No-Symbols-Policy, Mindest-Compliance, Beschwerdeweg/Nachbericht) mit einem klaren strategischen Ziel: Die NürnbergMesse soll die Enforce Tac nicht mehr als Eigen- oder Mitveranstaltung verantworten. Ergänzend wird ein verbindlicher Menschenrechts- und Demokratie-Kodex vorgeschlagen, der dauerhaft Leitplanken setzt, sowie ein Perspektivbericht, der die Ausrichtung der Messepolitik stärker mit dem Menschenrechtsprofil Nürnbergs in Einklang bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Flach Gomez; Titus Schüller
