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Dringlichkeitsantrag der Stadtratsfraktion Die Linke: Platz der Opfer des Faschismus als Gedenkort schützen und Zulässigkeit der Versammlungsleitung überprüfen

Kathrin Flach Gomez und Debora Pihan

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Stadtratsfraktion Die Linke stellt folgenden Antrag:

1) Die Stadt Nürnberg wird aufgefordert, unverzüglich alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem „Team Menschenrechte Nürnberg“ die Nutzung des Platzes der Opfer des Faschismus als Auftakt-, Zwischen- oder Abschlusskundgebungsort für die für Montag, 21. September 2026, angekündigte Versammlung zu untersagen und die Kundgebung an einen anderen Ort zu verlegen.

 

Die Versammlungsbehörde wird insbesondere aufgefordert, eine entsprechende versammlungsrechtliche Beschränkung nach Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BayVersG zu prüfen und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – anzuordnen. [1]

In die dafür erforderliche konkrete Gefahrenprognose sind insbesondere die besondere historische Bedeutung und Widmung des Platzes der Opfer des Faschismus, die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz zum „Team Menschenrechte Nürnberg“, bisherige versammlungsbezogene Erkenntnisse sowie ausdrücklich Inhalt und Gestaltung der Bewerbung der für den 21. September 2026 angekündigten Versammlung einzubeziehen.

 

2) Darüber hinaus ist die Person der benannten Versammlungsleitung in die Prüfung einzubeziehen. Nach Art. 13 Abs. 5 BayVersG kann die zuständige Behörde die Leitung einer Versammlung unter freiem Himmel ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet.[6] Eine strafrechtliche Verurteilung führt dabei nicht automatisch zu einem Ausschluss als Versammlungsleitung. Einschlägige und aktuelle tatsächliche Umstände können jedoch für die gesetzlich erforderliche Gefahrenprognose von Bedeutung sein.

 

3) Die Verwaltung wird gebeten, die antragstellende Fraktion vor dem 21. September 2026 über das Ergebnis der versammlungsrechtlichen Prüfung und die getroffenen beziehungsweise beabsichtigten Maßnahmen zu informieren, soweit dem keine rechtlichen oder einsatztaktischen Gründe entgegenstehen.

Begründung

Zu 1) Prüfung des Versammlungsortes

Nürnberg trägt aufgrund seiner besonderen Rolle während der nationalsozialistischen Herrschaft eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Pflege seiner Erinnerungskultur. Die Stadt war Schauplatz der Reichsparteitage der NSDAP und der Verkündung der sogenannten Nürnberger Gesetze; nach dem Ende des Nationalsozialismus fanden hier die Nürnberger Prozesse statt. Diese historische Verantwortung wiegt insbesondere dort schwer, wo öffentliche Orte ausdrücklich dem Gedenken an die Opfer des Faschismus und Nationalsozialismus gewidmet sind.

Der Platz der Opfer des Faschismus ist somit kein beliebiger Nürnberger Versammlungsort, sondern ein ausdrücklich den Opfern von Faschismus und Nationalsozialismus gewidmeter Gedenkort.

Die Stadt Nürnberg benannte den damaligen Wodanplatz bereits 1946 in „Platz der Opfer des Faschismus“ um. Seit 1981 steht dort der Gedenkstein mit der Inschrift „DEN OPFERN DES FASCHISMUS“. Der dafür verwendete Granit stammt aus Flossenbürg, wo Gefangene des Konzentrationslagers unter unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit im Steinbruch leisten mussten. Seit dem Jahr 2000 findet dort am 27. Januar eine Gedenkveranstaltung anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz statt. Die Stadt Nürnberg selbst bezeichnet den Platz ausdrücklich als Teil ihrer Gedenklandschaft und hält auf der im Mai 2025 errichteten Informationstafel fest:

„Der Gedenkstein ist allen Opfern des Faschismus und Nationalsozialismus gewidmet.“

Weiter heißt es dort, mit dem Platz sei die Mahnung und Aufforderung verbunden, jeglicher Art von Völkerhass, Rassismus und Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.[2] 

Ausgerechnet an diesem Ort kündigt das „Team Menschenrechte Nürnberg“ für den 21. September 2026 um 18.30 Uhr den Beginn seiner nächsten Demonstration an.

Von besonderer Bedeutung ist dabei das konkrete Werbematerial für diese Veranstaltung. Über dem Foto eines Demonstrationszuges steht in großen Lettern:

„Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: Ich bin der Faschismus – er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.“

Auf demselben Werbemotiv wird zugleich gefordert:

„Die Brandmauer muss weg!“

[siehe Anlage 1]

Die sogenannte politische „Brandmauer“ bezeichnet im gegenwärtigen politischen Diskurs die Abgrenzung anderer Parteien gegenüber der AfD und insbesondere die Ablehnung einer politischen Zusammenarbeit mit ihr.[3] Noch im Juli 2026 wurde der Begriff in der aktuellen bundespolitischen Debatte ausdrücklich in diesem Sinne verwendet. 

Damit handelt es sich bei der Wahl des Versammlungsortes nicht lediglich um einen politisch neutralen örtlichen Hintergrund. Die Veranstalter stellen in der Bewerbung ihrer konkreten Versammlung selbst einen ausdrücklichen Zusammenhang zu Faschismus und Antifaschismus her und verbinden diesen mit der Forderung nach einem Ende der politischen Abgrenzung gegenüber der AfD. Gleichzeitig soll diese Veranstaltung ausgerechnet an einem Ort beginnen, dessen Name, Gedenkstein und städtische Widmung unmittelbar dem Gedenken an die Opfer von Faschismus und Nationalsozialismus dienen.

Hinzu kommen die Erkenntnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Das „Team Menschenrechte Nürnberg“ wird im Verfassungsschutzbericht Bayern 2025 im Kapitel Rechtsextremismus unter „Parteiunabhängige und unstrukturierte rechtsextremistische Bestrebungen“ geführt. Der Bericht hält fest, dass das TMN seit 2025 der Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz unterliegt.[4]

Nach Angaben des Verfassungsschutzes beteiligten sich an Demonstrationen des TMN wiederholt Personen aus rechtsextremistischen Organisationen, darunter Führungspersonen der Partei „Die Heimat“. Der Bericht dokumentiert ferner, dass bei Demonstrationszügen unter anderem „Remigrations“-Parolen skandiert wurden. In den Chatgruppen des TMN wurde demnach ausdrücklich auf das vom Verfassungsschutz als relevant bewertete „Remigrationskonzept“ Martin Sellners Bezug genommen und es wurden Beiträge mit Bezügen zur Identitären Bewegung verbreitet. Das Landesamt hält im Bericht fest, dass – abgesehen von einer Distanzierung von einzelnen als Ordner eingesetzten Personen – weiterhin keine effektive Abgrenzung des TMN von rechtsextremistischer Ideologie erkennbar sei.[4] 

Gerade für Orte mit besonderer Bedeutung für das Gedenken an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft hat der Gesetzgeber eine besondere Schutzmöglichkeit geschaffen. Nach Art. 15 Abs. 2 Nr. 1 BayVersG kann eine Versammlung insbesondere dann beschränkt oder verboten werden, wenn sie an einem Ort stattfinden soll, dem ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt und durch die Versammlung eine Beeinträchtigung der Würde der Opfer zu besorgen ist oder die unmittelbare Gefahr einer erheblichen Verletzung grundlegender sozialer oder ethischer Anschauungen besteht.[1] 

Dabei ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2026 zu einer früheren Versammlung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ ausdrücklich zu berücksichtigen. Gegenstand war damals unter anderem die von der Stadt angeordnete räumliche Verlegung einer Zwischenkundgebung aus der Straße der Menschenrechte. Der BayVGH bestätigte im Eilverfahren die Aufhebung dieser Beschränkung.[5] 

Das Gericht stellte klar, dass für versammlungsrechtliche Beschränkungen konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich sind. Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen nicht aus. Ebenso genügt allein der Umstand nicht, dass eine Gruppierung vom Verfassungsschutz beobachtet und dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet wird. Entscheidend ist vielmehr, ob die konkrete Versammlung mit ihrem Inhalt und/oder ihrem spezifischen Erscheinungsbild den besonderen Sinngehalt des betreffenden Ortes in rechtlich relevanter Weise angreift.[5] 

Gerade deshalb ist die für den 21. September 2026 angekündigte Versammlung eigenständig und anhand ihrer konkreten Umstände zu prüfen.

Anders als bei einer allein auf allgemeine Erkenntnisse über die veranstaltende Gruppierung gestützten Prognose liegt hier mit dem veröffentlichten Werbemotiv eine konkrete Selbstdarstellung dieser Veranstaltung vor. Darin wird ausdrücklich vom Wiederkehren des „Faschismus“ gesprochen, „Antifaschismus“ in diesem Zusammenhang als dessen mögliche Erscheinungsform dargestellt und zugleich das Ende der politischen „Brandmauer“ gegenüber der AfD gefordert. Als Versammlungsort wird ausdrücklich der „Platz d. Opfer d. Faschismus“ angegeben. Das Werbemotiv ist dem Antrag als Anlage beigefügt.

Gerade das Zusammenspiel von konkreter Veranstaltungsbewerbung, gewähltem Versammlungsort und dokumentiertem Hintergrund des Veranstalters muss daher Gegenstand der nach der Rechtsprechung erforderlichen Einzelfallprüfung sein.

Die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG ist ein hohes Gut und gilt unabhängig davon, ob die vertretenen politischen Auffassungen Zustimmung finden. Zugleich hat der Gesetzgeber für Orte mit besonderer NS-Erinnerungssymbolik ausdrücklich Möglichkeiten geschaffen, Versammlungen zum Schutz der Würde der Opfer und weiterer geschützter Rechtsgüter räumlich zu beschränken.

 

Die Stadt Nürnberg ist deshalb aufgefordert, diese Möglichkeiten für die angekündigte Versammlung umfassend zu prüfen und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – den Platz der Opfer des Faschismus als Kundgebungsort zu untersagen.

 

Zu 2) Prüfung der Versammlungsleitung

 

Sollten Astrid Hartmann oder Frank Kettner, die beide als maßgebliche Organisator:innen und öffentliche Repräsentant:innen des „Team Menschenrechte Nürnberg“ auftreten, für die angekündigte Versammlung als Leitung benannt worden sein, ist daher ausdrücklich zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 5 BayVersG vorliegen.

Astrid Hartmann wurde nach einem Bericht der Nürnberger Nachrichten vom 11. September 2026 vom Amtsgericht Nürnberg wegen Körperverletzung, Nötigung und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen verurteilt. Der Pressebericht schildert dabei unter anderem eine körperliche Auseinandersetzung im unmittelbaren Zusammenhang mit einer früheren Kundgebung des „Team Menschenrechte“. Zudem wird berichtet, dass die abgeurteilten Taten begangen wurden, während Hartmann wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und vorsätzlicher Körperverletzung aus einem früheren Verfahren unter Bewährung stand.[6]

Auch Frank Kettner, der von den Nürnberger Nachrichten als Organisator beziehungsweise Anführer der Montagsdemonstrationen des „Team Menschenrechte“ beschrieben wird, ist strafrechtlich vorbelastet. Dokumentiert ist insbesondere eine frühere Verurteilung wegen Volksverhetzung; Kettner selbst nahm auf seinem Telegram-Kanal öffentlich auf diese Verurteilung und eine Bewährungsstrafe Bezug.[7] Im Juli 2026 musste er sich zudem erneut vor dem Amtsgericht Nürnberg in einem Strafverfahren wegen Beleidigung verantworten. 

Vor diesem Hintergrund ist die Versammlungsbehörde aufgefordert, nicht lediglich den Versammlungsort, sondern auch die konkret angezeigte Versammlungsleitung eigenständig zu prüfen. Dabei ist insbesondere festzustellen, ob die vorhandenen aktuellen und einschlägigen Erkenntnisse Tatsachen im Sinne des Art. 13 Abs. 5 BayVersG darstellen, die eine Gefährdung der Friedlichkeit der Versammlung erwarten lassen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist die benannte Versammlungsleitung abzulehnen.

 

Zu 3)

Die Versammlung ist für kommenden Montag angekündigt. Aus diesem Grund ist eine vorherige Behandlung im zuständigen Ausschuss oder im Stadtrat nicht mehr möglich. Umso notwendiger ist es, dass die Verwaltung die antragstellende Fraktion noch vor dem 21. September 2026 über das Ergebnis der versammlungsrechtlichen Prüfung sowie über die getroffenen beziehungsweise beabsichtigten Maßnahmen informiert, soweit dem keine rechtlichen oder einsatztaktischen Gründe entgegenstehen. Nur so kann angesichts der besonderen historischen Bedeutung des Versammlungsortes und der sehr kurzen verbleibenden Zeit Transparenz über die rechtliche Bewertung und das weitere Vorgehen der Stadt hergestellt werden.

 

für die Stadtratsfraktion Die Linke

Debora Pihan, Kathrin Flach Gomez

 

Anlage 1: Werbemotiv des „Team Menschenrechte Nürnberg“ zur Versammlung am 21. September 2026

Quellen und Fußnoten:

[1] Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG), Art. 15 „Beschränkungen, Verbote, Auflösung“. Art. 15 BayVersG – Bayern.Recht

[2] Stadt Nürnberg, „Neue Informationstafel am Platz der Opfer des Faschismus“, Mitteilung Nr. 529 vom 9. Mai 2025. Stadt Nürnberg – Platz der Opfer des Faschismus

[3] tagesschau.de, „Brandmauer-Debatte: Kretschmer für Gespräche mit allen Parteien“, 22. Juli 2026; dort wird der Begriff als Positionierung beschrieben, nicht mit der AfD zu kooperieren. tagesschau.de – Bedeutung der „Brandmauer“ im politischen Diskurs

[4] Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Verfassungsschutzbericht Bayern 2025, insbesondere S. 206–207, Abschnitt „Team Menschenrechte Nürnberg (TMN)“. Verfassungsschutzbericht Bayern 2025 – PDF

[5] Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Mai 2026, Az. 10 CS 26.815, „Anforderungen an Versammlungsbeschränkungen und Verlegungen nach dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der konkreten Gefahr“. BayVGH, Beschluss vom 04.05.2026 – 10 CS 26.815

[6] Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG), Art. 13 Abs. 5: „Die zuständige Behörde kann den Leiter ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dieser die Friedlichkeit der Versammlung gefährdet“; sowie Elke Graßer-Reitzner, Nürnberger Nachrichten, 11.09.2026: „Volksverhetzung: Urteil gegen Leiterin von ‚Team Menschenrechte‘ in Nürnberg gefallen“.
Art. 13 BayVersG – Bayern.Recht · Nürnberger Nachrichten, 11.09.2026

[7]Nürnberger Nachrichten, Nina Eichenmüller, 01.07.2026: „Nur knapp der Haft entkommen: Anführer von ‚Team Menschenrechte‘ in Nürnberg vor Gericht“; Nürnberger Bündnis Nazistopp, „Team Menschenrechte“. Eine Analyse, 2025, dort zur von Frank Kettner selbst öffentlich thematisierten Verurteilung wegen Volksverhetzung.
Nürnberger Nachrichten – Frank Kettner vor Gericht · Analyse des Nürnberger Bündnisses Nazistopp

 

 

 

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