Dringlichkeitsantrag: Bundeswehr-Gefechtsübung mit Hubschraubern im Stadtgebiet stoppen oder verlegen — Einwendungen der Stadt Nürnberg unverzüglich erheben
Die angekündigte Bundeswehr-Gefechtsübung betrifft das Nürnberger Stadtgebiet unmittelbar. Laut öffentlicher Berichterstattung sollen am 8. und 9. Juli 2026 bis zu sechs Militärhubschrauber zwischen 22 Uhr und 2 Uhr den Einsatzraum Nürnberg-Leyh beziehungsweise Nürnberg-Süd/Worzeldorf überfliegen. Zudem sind Außenlandungen mit Hubschraubern vorgesehen. Das ist für die Bevölkerung nicht hinnehmbar.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Stadtratsfraktion Die Linke stellt folgenden Dringlichkeitsantrag zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Stadtrats bzw. des zuständigen Ferienausschusses: Antrag Die Stadt Nürnberg wird beauftragt,
1. unverzüglich alle rechtlichen, fachlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die für den Zeitraum vom 6. bis 17. Juli 2026 angekündigte Bundeswehr-Gefechtsübung im Großraum Nürnberg, insbesondere die angekündigten Hubschrauberflüge und Außenlandungen im Stadtgebiet, zu verhindern;
2. gegenüber der zuständigen Manöveranmeldebehörde, der Bundeswehr, dem Freistaat Bayern und der Regierung von Mittelfranken formell Einwendungen gegen die Durchführung der Übung im Stadtgebiet Nürnberg zu erheben;
3. sich dabei ausdrücklich auf die bayerische Manöverbekanntmachung zu berufen, wonach beteiligte Behörden Einwendungen erheben können, wenn wichtige Gründe gegen die Durchführung einer Übung sprechen, insbesondere weil öffentliche Sicherheit und Ordnung, öffentliche Gesundheit, Witterungsumstände oder erhebliche Schäden betroffen sind;
4. im Eilverfahren unmittelbar gegenüber der zuständigen Manöveranmeldebehörde geltend zu machen, dass die Übung im Juli 2026 wegen der besonderen Belastung der Bevölkerung durch Nachtlärm, Sommerhitze, Schlafstörungen, dicht besiedelte Wohngebiete, sensible Einrichtungen und mögliche Übungsschäden nicht im Stadtgebiet Nürnberg stattfinden darf;
5. hilfsweise, falls eine vollständige Absage oder Verlegung nicht erreicht wird, mindestens folgende einschränkende Bedingungen zu verlangen:
- keine Nachtflüge und keine Nachtübungen im Stadtgebiet Nürnberg,
- keine Hubschrauberflüge zwischen 20 Uhr und 8 Uhr,
- keine Außenlandungen im Stadtgebiet Nürnberg,
- keine Übungsaktivitäten in oder über dicht besiedelten Wohngebieten, insbesondere Nürnberg-Süd, Südstadt, Leyh und Worzeldorf,
- keine Übung bei amtlichen Hitzewarnungen, erhöhter Waldbrandgefahr, Unwetterwarnungen oder sonstigen belastenden Witterungsbedingungen,
- keine Tiefflüge über Wohngebieten, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas, Geflüchtetenunterkünften, Tierheimen, Kleingartenanlagen und Erholungsflächen,
- verbindliche Lärmobergrenzen und Veröffentlichung einer Lärmprognose,
- schriftliche Information aller betroffenen Haushalte und Einrichtungen,
- Einrichtung einer städtischen Beschwerde- und Schadensmeldestelle,
- Offenlegung der Haftungs- und Entschädigungswege für Übungsschäden,
- schriftliche Sicherheits- und Notfallkonzepte für Außenlandungen, Flugunfälle, Brände, Verletzungen und Schäden;
6. zu prüfen, ob gegen die Durchführung der Übung verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz, fachaufsichtliche Beschwerden oder sonstige Rechtsmittel möglich sind, und diese bei Erfolgsaussicht zu ergreifen;
7. dem Stadtrat innerhalb von 48 Stunden schriftlich mitzuteilen, welche Einwendungen erhoben wurden, an wen diese gerichtet wurden und welche Reaktion der zuständigen Stellen vorliegt.
Begründung
Die angekündigte Bundeswehr-Gefechtsübung betrifft das Nürnberger Stadtgebiet unmittelbar. Laut öffentlicher Berichterstattung sollen am 8. und 9. Juli 2026 bis zu sechs Militärhubschrauber zwischen 22 Uhr und 2 Uhr den Einsatzraum Nürnberg-Leyh beziehungsweise Nürnberg-Süd/Worzeldorf überfliegen. Zudem sind Außenlandungen mit Hubschraubern vorgesehen.
Das ist für die Bevölkerung nicht hinnehmbar. Nächtlicher Hubschrauberlärm ist keine Bagatelle. Er stört Schlaf, belastet Kinder, ältere Menschen, Kranke, Pflegebedürftige, Schichtarbeiter:innen, Menschen mit Traumafolgen und Haustiere. Im Hochsommer kommt hinzu, dass viele Menschen nachts bei geöffneten Fenstern schlafen müssen, weil Wohnungen aufgeheizt sind. Gerade Familien, Menschen in dicht bewohnten Quartieren und Bewohner:innen schlecht isolierter Wohnungen haben kaum Ausweichmöglichkeiten.
Die bayerische Manöverbekanntmachung gibt den beteiligten Behörden ausdrücklich die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, wenn wichtige Gründe gegen eine Übung sprechen. Dazu gehören Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit, Witterungsumstände und drohende erhebliche Schäden. Genau diese Gründe liegen hier vor: Nachtlärm, Sommerhitze, dicht besiedelte Stadtteile, Außenlandungen, mögliche Schäden, Risiken für Bevölkerung und Infrastruktur.
Nürnberg darf militärische Gefechtsübungen im Stadtgebiet nicht einfach hinnehmen. Die Stadt muss die Interessen ihrer Bewohner:innen schützen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Übung zu verhindern oder zumindest massiv einzuschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Flach Gomez, Titus Schüller
