Bericht zum Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung und Subunternehmen in städtischen Unternehmen und Tochtergesellschaften

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Die Linke bittet die Verwaltung um einen Bericht, in dem dargelegt wird, in welchem Umfang städtische Unternehmen und deren Tochtergesellschaften Beschäftigte über Arbeitnehmerüberlassungsfirmen sowie über Subunternehmen einsetzen.

Konkret bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche städtischen Unternehmen, Tochtergesellschaften und Tochtergesellschaften städtischer Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer:innen über Arbeitnehmerüberlassungsfirmen oder Subunternehmen?
  2. Wie viele Arbeitnehmer:innen sind dort jeweils über Arbeitnehmerüberlassung tätig? Wie viele Personen sind jeweils über Subunternehmen eingesetzt?
  3. Welche Berufsgruppen sind von der Arbeitnehmerüberlassung betroffen? Welche Berufsgruppen sind über Subunternehmen betroffen?
  4. Mit welchen Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung bestehen Verträge und in welcher Form (z.B. über Leiharbeit oder Werkverträge)? Mit welchen Subunternehmen bestehen Verträge und in welcher Vertragsform (z.B. Werk-/Dienstverträge, Rahmenverträge, Vergaben über Generalunternehmer)?
  5. Wie lange werden die Beschäftigten in den verschiedenen Berufsgruppen im Durchschnitt über Arbeitnehmerüberlassung in den jeweiligen Unternehmen eingesetzt? Wie lange werden Beschäftigte im Durchschnitt über Subunternehmen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen eingesetzt (z.B. projektbezogen, dauerhaft, wiederkehrend)?
  6. Wie viele Beschäftigte in den jeweiligen Berufsgruppen werden in die städtischen Betriebe und Töchter nach ihrer Zeit in der Arbeitnehmerüberlassung übernommen? Wie viele der über Subunternehmen eingesetzten Beschäftigten werden (sofern einschlägig) im Anschluss direkt von städtischen Unternehmen/Töchtern übernommen?
  7. Nach welchen Tarifverträgen werden diese Arbeitnehmer:innen bezahlt? Welche tariflichen Regelungen gelten bei Subunternehmen (Tarifbindung ja/nein, einschlägige Tarifverträge, Haustarife)?
  8. Gibt es Fälle, in denen Beschäftigte lediglich nach Mindestlohn bezahlt werden? Gilt das auch bei Subunternehmen, insbesondere in niedrig entlohnten Tätigkeitsbereichen? Wenn ja, in welchen Unternehmen und Tätigkeitsbereichen?
  9. Gibt es Unterschiede in den Arbeitsbedingungen (z. B. Urlaubsanspruch, Arbeitszeitregelungen, Weiterbildungsmöglichkeiten) zwischen den überlassenen Arbeitnehmer:innen und den regulär Beschäftigten? Gibt es entsprechende Unterschiede zwischen über Subunternehmen eingesetzten Beschäftigten und regulär Beschäftigten (inkl. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Einsatzplanung, Ausstattung, Qualifizierung)?
  10. Welche Maßnahmen gibt es, um eine faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen für diese Arbeitnehmer:innen sicherzustellen? Welche Maßnahmen gelten zusätzlich für Subunternehmen (z.B. soziale Vergabekriterien, Tariftreue-/Mindestlohnkontrollen, Nachweispflichten, Sanktionen bei Verstößen, Kontrollen in der Leistungserbringung)?
  11. In welchen Bereichen/Tätigkeitsfeldern (z.B. Reinigung, Sicherheit, Logistik, Callcenter, Pflege/Soziales, Bau/Facility, IT) werden Arbeitnehmerüberlassung und/oder Subunternehmen eingesetzt, und welches jährliche Finanzvolumen (Kosten/Ausgaben) ist damit jeweils verbunden (bitte nach Unternehmen/Töchter und Bereichen aufschlüsseln)?
  12. Kommt es zu Kettenvergaben/Weitervergaben (Einsatz von Nachunternehmern durch beauftragte Subunternehmen) und falls ja: in welchem Umfang? Welche Regelungen und Kontrollen gibt es, um Weitervergaben zu begrenzen, Transparenz herzustellen und Verantwortlichkeiten sicherzustellen?
  13. Inwieweit werden bei entsprechenden Vergaben Tariftreue, Mindestentgelt, Personalbemessung, Qualifikationsanforderungen sowie verbindliche Kontrollmechanismen (z.B. Nachweise, Audits, Vor-Ort-Kontrollen) festgelegt und überprüft?
  14. Wie sind bei überlassenen Arbeitnehmer:innen und bei über Subunternehmen eingesetzten Beschäftigten Arbeits- und Gesundheitsschutz, Unterweisungen, persönliche Schutzausrüstung (PSA), Unfallmeldungen sowie die Zuständigkeiten zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in geregelt und kontrolliert?
  15. Wie werden Betriebsräte/JAV in den städtischen Unternehmen und Töchter in den Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung und Subunternehmen einbezogen? Gibt es Betriebsvereinbarungen zum Fremdpersonaleinsatz und wie wird deren Einhaltung überprüft?
  16. Wird bei Arbeitnehmerüberlassung Equal Pay/Equal Treatment umgesetzt (ab wann, ggf. mit Branchenzuschlägen/Überlassungsdauer) und wie häufig kommen Ausnahmen vor?
  17. Gibt es eine Personal- und Vergabestrategie, den Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung und Subunternehmen dort zu reduzieren, wo Daueraufgaben betroffen sind (z.B. Zielquoten, Prioritäten, Zeitplan)? Falls ja: wie sieht diese aus?

Begründung:


Die Stadt Nürnberg sollte als kommunale Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion einnehmen und für faire Löhne sowie gute Arbeitsbedingungen sorgen.
Die Nutzung von Arbeitnehmerüberlassung kann problematisch sein, wenn darüber reguläre Arbeitsverhältnisse umgangen oder schlechtere Arbeitsbedingungen für die Betroffenen geschaffen werden. Ähnliches gilt für den Einsatz von Subunternehmen, wenn Tätigkeiten dauerhaft ausgelagert werden, Verantwortung „weitergereicht“ wird oder Kontroll- und Mitbestimmungsstandards unterlaufen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine detaillierte Berichterstattung notwendig, um die Situation zu bewerten und gegebenenfalls politische Maßnahmen einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

 

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Flach Gomez                Titus Schüller