Antrag: Kaufhof im kommunalen Eigentum sichern – Entwicklung als Baustein einer sorgenden Stadt wirtschaftlich tragfähig gestalten

Kaufhof im kommunalen Eigentum sichern – Entwicklung als Baustein einer sorgenden Stadt wirtschaftlich tragfähig gestalten

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Dauerhafter Verbleib in städtischem Eigentum
    Die Stadt Nürnberg hält den Kaufhof-Komplex (Königstraße/Frauengasse) dauerhaft im Eigentum. Ein Verkauf des Gesamtobjekts oder zentraler Teilflächen wird ausgeschlossen.1
  2. Leitbild „Sorgende Stadt“ als verbindliches Ziel
    Die langfristige Nachnutzung wird am Leitbild der sorgenden Stadt ausgerichtet: Der Kaufhof wird als gemischt genutzter Innenstadtbaustein entwickelt, der Sorgearbeit, Daseinsvorsorge, Teilhabe und kurze Wege stärkt – nicht als reine Handels-/Eventimmobilie.2
  3. Verbindliche Sorge-Quote / Flächenbindung
    Mindestens 20 % der oberirdischen Hauptnutzfläche werden dauerhaft für gemeinwohlorientierte Sorge- und Stadtgesellschaftsnutzungen gebunden (u.a. Pflege-/Gesundheitsstützpunkt, Sozial- und Mieterberatung, Familien- und Nachbarschaftsräume, Selbsthilfe/Community-Angebote – ohne Konsumzwang, barrierefrei, bezahlbar).3
  4. Wirtschaftliche Tragfähigkeit durch Nutzungsmix und Quersubvention im Objekt
    Die wirtschaftliche Tragfähigkeit wird über einen Nutzungsmix gesichert (z.B. marktgängige Büro-/Bildungs-/Wissensflächen, ausgewählte Handels-/Gastroflächen, ggf. tagungsnahe Nutzungen).
    Dabei gilt: Erträge aus marktfähigen Nutzungen werden zur dauerhaften Mitfinanzierung der Sorgeflächen (u.a. niedrigere Mieten für Träger, Betrieb/Programm) innerhalb des Projekts eingesetzt (Quersubvention im Objekt).4
  5. Stufenplan statt „Großsanierung auf Vorrat“
    Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis Ende des 3. Quartals 2026 ein umsetzungsreifes Konzept vor, inklusive:
  • Stufen- und Investitionsplan (Technik/Brandschutz/Barrierefreiheit priorisiert),
  • Wirtschaftsplan (10–15 Jahre: Mieten, Betrieb, Instandhaltung, Risiken),
  • Fördermittelstrategie (u.a. Städtebauförderung),
  • Vorschlag für ein Betreiber- und Organisationsmodell (z.B. städtische Tochter/wbg), inkl. Governance zur Sicherung der Sorge-Quote.1
  1. Pilotierung ab 2026: Sorge sichtbar starten
    Bereits in der Übergangsphase werden Pilotflächen für Sorgeangebote eingerichtet (mindestens eine dauerhaft zugängliche Anlaufstelle + ein nicht-kommerzieller Begegnungsraum) und sozialräumlich ausgewertet. Orientierung bieten Best-Practice-Ansätze wie Barcelonas VilaVeïna (quartiersnahe Anlaufstellen, Koordination, Treffpunkte, Angebote) und die Debatten/Erfahrungen der Kampagne „Shoppingmalls zu Sorgezentren“.5
  2. Verbindliche Beteiligung: Beirat „Sorgende Stadt Kaufhof“
    Zur Ausgestaltung der Sorgeflächen richtet die Stadt einen Beirat ein (Wohlfahrt/Träger, Pflege- und Gesundheitsakteur:innen, Gleichstellungsstelle, Behindertenbeirat, Mieterverein, Stadtteilinitiativen u.a.). Der Beirat begleitet Bedarfsanalyse, Zugänge, Öffnungszeiten, Barrierefreiheit und Belegungskriterien.3
  3. Kriterien für ein Konzeptauswahlverfahren ergänzen
    Falls ein Konzeptauswahlverfahren durchgeführt wird, sind Sorge-Quote, nicht-kommerzielle Räume, Barrierefreiheit und Bezahlbarkeit als verbindliche Mindestanforderungen aufzunehmen und gleichrangig mit städtebaulicher Qualität und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.1 

 

Begründung 

  • Innenstadt-Leerstände wirken als Negativspirale – auch finanziell für Kommunen. Zwischennutzung kann stabilisieren, aber sie ersetzt keine sozial ausgerichtete Zielsetzung.6
  • Der Kaufhof ist ein Schlüsselstandort. Wenn die Stadt bereits Eigentümerin ist, muss sie diese Steuerungsfähigkeit nutzen, um Daseinsvorsorge und Teilhabe dauerhaft zu verankern – nicht nur Frequenz und Markenbildung.
  • Internationale Praxis und die kommunalpolitische Debatte zu sorgenden Städten zeigen: Quartiersnahe Anlaufstellen, Koordination und nicht-kommerzielle Räume entlasten Menschen im Alltag und stärken Zusammenhalt.2,5
  • Der Antrag verbindet das mit Haushaltsrealität: Tragfähiger Nutzungsmix + Quersubvention im Objekt + Fördermittel, statt dauerhafter struktureller Zuschüsse.

 

Fußnoten: 

  1. Barcelona Time Use Initiative – „Superblock of Care (VilaVeïna)“: https://timeuse.barcelona/good-practices/superblock-of-care-vilaveina/
  2. RLS-Dokumentation „Shoppingmalls zu Sorgezentren“: https://www.rosalux.de/dokumentation/id/52866/shoppingmalls-zu-sorgezentren-1
  3. (optional, Interview) Zeitschrift Luxemburg – „Shoppingmalls zu Sorgezentren“: https://zeitschrift-luxemburg.de/artikel/shoppingmalls-zu-sorgezentren
  4. Stadt Nürnberg – Projektseite „Kaufhof in der Königstraße“: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/kaufhof.html
  5. Rosa-Luxemburg-Stiftung – Themenseite „Sorgende Städte“: https://www.rosalux.de/sorgende-staedte
  6. Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDF, 2024) – „Sorgende Städte / Care-Arbeit vergesellschaften“: https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/Sorgende_Staaedte_CareArbeitVergesellschaften_RLS_2024.pdf
  7. Stadt Nürnberg – PM zum Vorgehen/Konzeptstudie (Hintergrund): https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/pm_25682.html
  8. Best Practice / Debatte:
  9. IFH Köln – „Leerstand kostet!“: https://www.ifhkoeln.de/leerstand-kostet/ und Presse-Service-Zusammenfassung: https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1201006.html 

Kathrin Flach Gomez                Özlem Demir                      Titus Schüller